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Ort der Leistung: Lippe🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bad Salzuflen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Bad Salzuflen plant den Neubau des Kinderhauses Knonhof. Das Gesamt-Projektvolumen wird derzeit auf ca. 3 Mio. EUR geschätzt. Hierfür werden die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Bad Salzuflen plant den Neubau des Kinderhauses Knonhof. Das Gesamt-Projektvolumen wird derzeit auf ca. 3 Mio. EUR geschätzt. Hierfür werden die entsprechenden Objektplanungsleistungen im zweistufigen Verhandlungsverfahren ausgeschrieben:
Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl 3 bis 6 Bewerber
Stufe 2: Verhandlungsverfahren mit Bieterpräsentation mit den erfolgreichen Bewerbern aus der Stufe 1
Die zu erbringenden Leistungen sollen nach aktuellem Stand stufenweise beauftragt werden:
— LPH 1 bis 4,
— LPH 5 bis 7,
— LPH 8 und 9.
Die Stufenaufteilung kann sich gegebenenfalls noch ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung bzw. Umsetzung besteht.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 300 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-09-02 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Gemäß Teilnahmebedingungen unter III.1 der Bekanntmachung
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärung, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist gem. §§ 44 Abs. 1, 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV (Ausschlusskriterium),
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eigenerklärung, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist gem. §§ 44 Abs. 1, 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV (Ausschlusskriterium),
— Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten vorliegt gem. § 75 Abs. 1 VgV (Ausschlusskriterium).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Mindestkriterium Berufshaftpflichtversicherung, siehe Ausschlusskriterien unter VI.3 der Bekanntmachung.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Jährliches Mittel der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte in den letzten 3 Geschäftsjahren gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (Mindestpunktzahl ab 1...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Jährliches Mittel der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte in den letzten 3 Geschäftsjahren gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (Mindestpunktzahl ab 1 Personen, Höchstpunktzahl ab 5 Personen),
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (Angabe Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV,
— Gesamtjahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (Mindestpunktzahl bei 100 000 EUR, Höchstpunktzahl ab 200 000 EUR).
— Vorlage einer Referenzliste der geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV:
Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind:
— Objektplanungsleistungen gem. § 34 HOAI, LPH 2-8 vollständig erbracht,
— Mindesthonorarzone III oder höher,
— Projekt-Inbetriebnahme innerhalb der letzten 10 Jahre,
— Angaben zur Höhe der anrechenbaren Herstellkosten KGR 300 + 400 nach DIN 276 gem. § 33 HOAI (Mindestpunktzahl ab einer Höhe der anrechenbaren Herstellkosten von 1,0 Mio. EUR netto, Höchstpunktzahl ab einer Höhe von 3,0 Mio. EUR netto),
— Datum der Inbetriebnahme (Mindestpunktzahl bei einer Inbetriebnahme innerhalb der letzten 7 Jahren, Höchstpunktzahl bei einer Inbetriebnahme innerhalb der letzten 3 Jahren).
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichung „Architekt“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichung „Architekt“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-08
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-07-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-09-30 📅
“I Ausschlusskriterien
— Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrages gem. § 57 Abs. 1 und 3 VgV,
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages,
— Eigenerklärung...”
I Ausschlusskriterien
— Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrages gem. § 57 Abs. 1 und 3 VgV,
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages,
— Eigenerklärung gem. § 44 Abs. 1 VgV, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist,
— Eigenerklärung gem. §75, Abs. 1 VgV, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten vorliegt,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV,
— Berufshaftpflichtversicherung, bzw. Bestätigung der Berufshaftpflichtversicherung für den Auftragsfall (Personenschäden mind. 1,0 Mio. EUR, sonstige Schäden 0,5 Mio. EUR) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV.
II Fehlende Unterlagen
Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben nicht bei den Bewerbern nachgefordert werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass veraltete/abgelaufene Erklärungen nicht nachgefordert werden.
III Bieterplattform
Die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Bieterplattform Tender24 zur Verfügung (Link siehe unter I.3 der Bekanntmachung).
IV Bietergemeinschaften
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksdirektion Detmold
Postanschrift: Leopoldstraße 13 - 15
Postort: Detmold
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5231716112📞
Fax: +49 5231716112 📠
URL: http://www.bezreg-detmold.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter VI.4.1 angegeben ist, gestellt werden,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter VI.4.1 angegeben ist, gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtige Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 111-272499 (2019-06-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-20) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Parkstraße 20
Kontaktperson: Frau Heidrun Stahl
URL: https://www.stadt-bad-salzuflen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Neubau Kinderhaus Konhof Bad Salzuflen - Objektplanungsleistungen
DRESO_S-2019-0020”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Bad Salzuflen plant den Neubau des Kinderhauses Knonhof. Das Gesamt-Projektvolumen wird derzeit auf ca. 3 Mio. EUR geschätzt. Hierfür werden die...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Bad Salzuflen plant den Neubau des Kinderhauses Knonhof. Das Gesamt-Projektvolumen wird derzeit auf ca. 3 Mio. EUR geschätzt. Hierfür werden die entsprechenden Objektplanungsleistungen im zweistufigen Verhandlungsverfahren ausgeschrieben:
— Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl 3 bis 6 Bewerber,
— Stufe 2: Verhandlungsverfahren mit Bieterpräsentation mit den erfolgreichen Bewerbern aus der Stufe 1.
Die zu erbringenden Leistungen sollen nach aktuellem Stand stufenweise beauftragt werden:
— LPH 1 bis 4,
— LPH 5 bis 7,
— LPH 8 und 9.
Die Stufenaufteilung kann sich gegebenenfalls noch ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung bzw. Umsetzung besteht.
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Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 294217.98
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 363451.85
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Bad Salzuflen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Bad Salzuflen plant den Neubau des Kinderhauses Knonhof. Das Gesamt-Projektvolumen wird derzeit auf ca. 3 Mio. EUR geschätzt. Hierfür werden die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Bad Salzuflen plant den Neubau des Kinderhauses Knonhof. Das Gesamt-Projektvolumen wird derzeit auf ca. 3 Mio. EUR geschätzt. Hierfür werden die entsprechenden Objektplanungsleistungen im zweistufigen Verhandlungsverfahren ausgeschrieben:
— Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl 3 bis 6 Bewerber,
— Stufe 2: Verhandlungsverfahren mit Bieterpräsentation mit den erfolgreichen Bewerbern aus der Stufe 1.
Die zu erbringenden Leistungen sollen nach aktuellem Stand stufenweise beauftragt werden:
— LPH 1 bis 4,
— LPH 5 bis 7,
— LPH 8 und 9.
Die Stufenaufteilung kann sich gegebenenfalls noch ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung bzw. Umsetzung besteht.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufliche Qualifikation des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 30
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 111-272499
Auftragsvergabe
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Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DBCO GmbH
Postort: Münster
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 294217.98
Höchstes Angebot: 363451.85
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung Detmold
Postanschrift: Leopoldstraße 13-15
Telefon: +49 5231-716112📞
Fax: +49 5231-711715 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. -...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 161-397016 (2019-08-20)