Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14.1 in den Leistungsphasen 1 bis 6 für die Generalsanierung des Schulzentrums Bad Schussenried.
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Die baulichen Maßnahmen müssen mit Blick auf Vorgaben der Fördermittelbehörde bis spätestens 31.7.2022 fertiggestellt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-04.
Auftragsbekanntmachung (2019-08-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Referenznummer: 779/2019
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14.1 in den Leistungsphasen 1 bis 6...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14.1 in den Leistungsphasen 1 bis 6 für die Generalsanierung des Schulzentrums Bad Schussenried.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung📦 Ort der Leistung
NUTS region: Biberach🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-08-04 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-07 📅
Datum des Beginns: 2019-11-01 📅
Datum des Endes: 2022-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 151-372818
ABl. S-Ausgabe: 151
Zusätzliche Informationen
“Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)...”
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
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Quelle: OJS 2019/S 151-372818 (2019-08-04)