Gegenstand des Auftrags sind folgende Leistungen: — Erstellung eines Mobilitätsentwicklungsplans, — Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, — Europäische Mobilitätswoche, — Moderation und Dokumentation. Es erfolgt phasenweise Beauftragung. Die Stadt Braunschweig beauftragt zunächst nur die ersten 3 Phasen (Vororientierung: konzeptionelle Vorbereitung (1), Analyse der Mobilitätssituation (2) sowie Zielvision Braunschweig: Vision 2030 und darüber hinaus (3). Es besteht die Option der Beauftragung mit den 3 weiteren Phasen: Konzepterstellung (4), Aktions- und Umsetzungsplan (5), Beschlussfähiger MEP (6). Zur Erarbeitung der optionalen Leistungen stellt die Stadt Braunschweig sicher, dass das Verkehrsmodell bereitgestellt wird. Die Erstellung des Verkehrsmodells ist nicht Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-11-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung
Referenznummer: CXP4Y6JD5NP
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags sind folgende Leistungen:
— Erstellung eines Mobilitätsentwicklungsplans,
— Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
— Europäische Mobilitätswoche,
— Moderation und Dokumentation.
Es erfolgt phasenweise Beauftragung. Die Stadt Braunschweig beauftragt zunächst nur die ersten 3 Phasen (Vororientierung: konzeptionelle Vorbereitung (1), Analyse der Mobilitätssituation (2) sowie Zielvision Braunschweig: Vision 2030 und darüber hinaus (3). Es besteht die Option der Beauftragung mit den 3 weiteren Phasen: Konzepterstellung (4), Aktions- und Umsetzungsplan (5), Beschlussfähiger MEP (6).
Zur Erarbeitung der optionalen Leistungen stellt die Stadt Braunschweig sicher, dass das Verkehrsmodell bereitgestellt wird. Die Erstellung des Verkehrsmodells ist nicht Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens.
Es erfolgt phasenweise Beauftragung. Die Stadt Braunschweig beauftragt zunächst nur die ersten 3 Phasen (Vororientierung: konzeptionelle Vorbereitung (1), Analyse der Mobilitätssituation (2) sowie Zielvision Braunschweig: Vision 2030 und darüber hinaus (3). Es besteht die Option der Beauftragung mit den 3 weiteren Phasen: Konzepterstellung (4), Aktions- und Umsetzungsplan (5), Beschlussfähiger MEP (6).
Zur Erarbeitung der optionalen Leistungen stellt die Stadt Braunschweig sicher, dass das Verkehrsmodell bereitgestellt wird. Die Erstellung des Verkehrsmodells ist nicht Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beratung für Transportsysteme📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Braunschweig🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JD5NP
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JD5NP
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags sind folgende Leistungen:
— Erstellung eines Mobilitätsentwicklungsplans,
— Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
— Europäische Mobilitätswoche,
— Moderation und Dokumentation.
Es erfolgt phasenweise Beauftragung. Die Stadt Braunschweig beauftragt zunächst nur die ersten 3 Phasen (Vororientierung: konzeptionelle Vorbereitung (1), Analyse der Mobilitätssituation (2) sowie Zielvision Braunschweig: Vision 2030 und darüber hinaus (3). Es besteht die Option der Beauftragung mit den 3 weiteren Phasen: Konzepterstellung (4), Aktions- und Umsetzungsplan (5), Beschlussfähiger MEP (6).
Es erfolgt phasenweise Beauftragung. Die Stadt Braunschweig beauftragt zunächst nur die ersten 3 Phasen (Vororientierung: konzeptionelle Vorbereitung (1), Analyse der Mobilitätssituation (2) sowie Zielvision Braunschweig: Vision 2030 und darüber hinaus (3). Es besteht die Option der Beauftragung mit den 3 weiteren Phasen: Konzepterstellung (4), Aktions- und Umsetzungsplan (5), Beschlussfähiger MEP (6).
Zur Erarbeitung der optionalen Leistungen stellt die Stadt Braunschweig sicher, dass das Verkehrsmodell bereitgestellt wird. Die Erstellung des Verkehrsmodells ist nicht Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens.
Die Stadt Braunschweig verfügt über ein Verkehrsentwicklungsplan aus dem Jahr 1998. Für anstehende Planungsaufgaben werden aktuelle Informationen für das heutige und Visionen für das zukünftige Verkehrsgeschehen in der Stadt Braunschweig benötigt. Mit dem Beschluss vom 18.6.2019 (Drucksache 19-11030) wird die Aufstellung des Mobilitätsentwicklungsplanes (MEP) für den Zeithorizont 2030 und darüber hinaus (2030+) mit Fertigstellung 2022 beauftragt. Mit dem MEP als neuem verkehrlichen Strategiepapier positioniert sich die Stadt Braunschweig für die Zukunft. Durch integrierte Betrachtungen wird das Verkehrssystem in Braunschweig weitergedacht, dabei werden die Nutzer und Nutzerinnen stets in den Fokus gerückt. Der MEP wird ebenso von den neuen Erkenntnissen aus Forschung und Entwicklung wie von Anforderungen der Nachhaltigkeit und Umwelt geprägt. Für eine zukunftsorientierte Mobilität positioniert sich Braunschweig für eine klimafreundliche Verkehrswende. Der MEP soll unter Beachtung der europäischen Leitlinien „Sustainable Urban Mobility Planning“ (SUMP) ausgearbeitet und mit einem mehrstufigen, umfangreichen Beteiligungsprozess gestaltet werden. Als strategisches Handlungskonzept bildet der MEP damit die Grundlage für weitere Planungen und Maßnahmen. Sowohl der Personenverkehr wie auch der Wirtschaftsverkehr sind in Wechselwirkung mit der Flächennutzung zu betrachten. Ebenso wird eine integrative, verkehrsmittelübergreifende Bearbeitung, die Berücksichtigung der Entwicklung aus Wirtschaft, Forschung, Umwelt und Technik sowie die Betrachtung der demografischen und sozialen Veränderungen werden erwartet. Zur Bestimmung der Rahmenbedingungen des MEP wird die Verflechtung mit nationalen, regionalen und städtischen Planwerken, wie dem Bundesverkehrswegeplan, dem Nahverkehrsplan und dem Flächennutzungsplan analysiert. Die sich daraus ergebenden Ansprüche, wie z. B. aus den Klimaschutzzielen, beschreiben die Rahmenbedingungen und die verkehrlichen Anforderungen an den MEP. Ergänzt werden die Rahmenbedingungen durch die Ziele des MEP, welche die Ergebnisse des bereits abgeschlossenen Bürgerbeteiligungsprozesses „Denk deine Stadt“ im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) berücksichtigen. Aus dem ISEK geht unter anderem das Leitziel für den Bereich Mobilität: „Eine zukunftsorientierte Mobilität gestalten“ hervor, das darauf abzielt, die vielen Einzelthemen zu Mobilitätsfragen integriert als neue Verkehrsstrategie für Braunschweig zu betrachten. Die Ergebnisse des ISEK werden nicht in Frage gestellt. Jedoch erfolgt eine Konkretisierung für den MEP im Rahmen einer einfachen Beteiligung. Als neues verkehrliches Strategiepapier für die Stadt Braunschweig steht der MEP für das originäre Ziel, Mobilität für alle Bürgerinnen und Bürger und Besucherinnen und Besucher dieser Stadt zu organisieren. Der MEP schafft auf diese Weise, eine Basis für verkehrsplanerische Maßnahmen und Strategien. Hierfür sollen sowohl die Wünsche und Forderungen der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft als auch Anforderungen der Verwaltung und Politik sowie weiteren Stakeholdern geprüft werden. Darüber hinaus werden Szenarien die zukünftige Entwicklung der Mobilität aufzeigen, um die Umsetzung konkreter Maßnahmen zu entwickeln und zu priorisieren. Zusammenfassend erarbeitet der MEP eine mittel- und langfristige Strategie zur Entwicklung und Steuerung des Mobilitätsverhaltens und des Verkehrs unter ökonomischen, ökologischen und sozialverträglichen Aspekten in Braunschweig.
Die Stadt Braunschweig verfügt über ein Verkehrsentwicklungsplan aus dem Jahr 1998. Für anstehende Planungsaufgaben werden aktuelle Informationen für das heutige und Visionen für das zukünftige Verkehrsgeschehen in der Stadt Braunschweig benötigt. Mit dem Beschluss vom 18.6.2019 (Drucksache 19-11030) wird die Aufstellung des Mobilitätsentwicklungsplanes (MEP) für den Zeithorizont 2030 und darüber hinaus (2030+) mit Fertigstellung 2022 beauftragt. Mit dem MEP als neuem verkehrlichen Strategiepapier positioniert sich die Stadt Braunschweig für die Zukunft. Durch integrierte Betrachtungen wird das Verkehrssystem in Braunschweig weitergedacht, dabei werden die Nutzer und Nutzerinnen stets in den Fokus gerückt. Der MEP wird ebenso von den neuen Erkenntnissen aus Forschung und Entwicklung wie von Anforderungen der Nachhaltigkeit und Umwelt geprägt. Für eine zukunftsorientierte Mobilität positioniert sich Braunschweig für eine klimafreundliche Verkehrswende. Der MEP soll unter Beachtung der europäischen Leitlinien „Sustainable Urban Mobility Planning“ (SUMP) ausgearbeitet und mit einem mehrstufigen, umfangreichen Beteiligungsprozess gestaltet werden. Als strategisches Handlungskonzept bildet der MEP damit die Grundlage für weitere Planungen und Maßnahmen. Sowohl der Personenverkehr wie auch der Wirtschaftsverkehr sind in Wechselwirkung mit der Flächennutzung zu betrachten. Ebenso wird eine integrative, verkehrsmittelübergreifende Bearbeitung, die Berücksichtigung der Entwicklung aus Wirtschaft, Forschung, Umwelt und Technik sowie die Betrachtung der demografischen und sozialen Veränderungen werden erwartet. Zur Bestimmung der Rahmenbedingungen des MEP wird die Verflechtung mit nationalen, regionalen und städtischen Planwerken, wie dem Bundesverkehrswegeplan, dem Nahverkehrsplan und dem Flächennutzungsplan analysiert. Die sich daraus ergebenden Ansprüche, wie z. B. aus den Klimaschutzzielen, beschreiben die Rahmenbedingungen und die verkehrlichen Anforderungen an den MEP. Ergänzt werden die Rahmenbedingungen durch die Ziele des MEP, welche die Ergebnisse des bereits abgeschlossenen Bürgerbeteiligungsprozesses „Denk deine Stadt“ im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) berücksichtigen. Aus dem ISEK geht unter anderem das Leitziel für den Bereich Mobilität: „Eine zukunftsorientierte Mobilität gestalten“ hervor, das darauf abzielt, die vielen Einzelthemen zu Mobilitätsfragen integriert als neue Verkehrsstrategie für Braunschweig zu betrachten. Die Ergebnisse des ISEK werden nicht in Frage gestellt. Jedoch erfolgt eine Konkretisierung für den MEP im Rahmen einer einfachen Beteiligung. Als neues verkehrliches Strategiepapier für die Stadt Braunschweig steht der MEP für das originäre Ziel, Mobilität für alle Bürgerinnen und Bürger und Besucherinnen und Besucher dieser Stadt zu organisieren. Der MEP schafft auf diese Weise, eine Basis für verkehrsplanerische Maßnahmen und Strategien. Hierfür sollen sowohl die Wünsche und Forderungen der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft als auch Anforderungen der Verwaltung und Politik sowie weiteren Stakeholdern geprüft werden. Darüber hinaus werden Szenarien die zukünftige Entwicklung der Mobilität aufzeigen, um die Umsetzung konkreter Maßnahmen zu entwickeln und zu priorisieren. Zusammenfassend erarbeitet der MEP eine mittel- und langfristige Strategie zur Entwicklung und Steuerung des Mobilitätsverhaltens und des Verkehrs unter ökonomischen, ökologischen und sozialverträglichen Aspekten in Braunschweig.
Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Beschreibung der Optionen:
Es besteht die Option der Beauftragung mit den 3 weiteren Phasen: Konzepterstellung (4), Aktions- und Umsetzungsplan (5), Beschlussfähiger MEP (6).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1) Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und Email-Adresse;
1.2) Angabe, im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und Email-Adresse;
1.3) Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird;
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist;
c) dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4) Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen;
1.5) Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen;
1.6) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 123 GWB;
1.7) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 124 GWB;
1.8) Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1) Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen:
— mindestens 0,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der unter 2.1 genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine (ergänzende) rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der unter 2.1 genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine (ergänzende) rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt werden.
2.2) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1) Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018) jahresdurchschnittlich im auftragsrelevanten Bereich beschäftigten Personen, gegliedert nach:
a) Geschäftsführer/innen bzw. Inhaber/innen;
b) Ingenieur/innen für den Bereich Verkehrsplanung insb. Verkehrsingenieure/innen, Bauingenieure/innen mit Verkehrsschwerpunkt, Stadt- und Raumplaner/innen, Geografen/innen;
c) Weitere Mitarbeiter/innen mit projektbezogenen Aufgaben;
d) Sonstige Mitarbeiter/innen für technische und administrative Aufgaben.
3.2) Benennung der/des Projektverantwortlichen (mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung) und der/des stellvertretenden Projektverantwortlichen (mit mind. 2 Jahren Berufserfahrung) für den Auftragsfall mit
a) Nachweis der Qualifikation/Berufszulassung;
b) Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie
c) Erfahrungsnachweis in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 1.1.2014), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Verkehrs- bzw. Mobilitätsentwicklungspläne oder vergleichbare Planungsprozesse) und in der benannten Funktion bearbeitet wurden. Es ist mind. ein Referenzprojekt zu benennen. Es werden 2 Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt.
c) Erfahrungsnachweis in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 1.1.2014), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Verkehrs- bzw. Mobilitätsentwicklungspläne oder vergleichbare Planungsprozesse) und in der benannten Funktion bearbeitet wurden. Es ist mind. ein Referenzprojekt zu benennen. Es werden 2 Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt.
3.3) Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 1.1.2014), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Verkehrs- bzw. Mobilitätsentwicklungspläne oder vergleichbare Planungsprozesse). Es sind mindestens 3 Referenzprojekte zu benennen. Es werden 3 Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt.
3.3) Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 1.1.2014), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Verkehrs- bzw. Mobilitätsentwicklungspläne oder vergleichbare Planungsprozesse). Es sind mindestens 3 Referenzprojekte zu benennen. Es werden 3 Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte zu Punkt 3.2 und 3.3 sind folgende Angaben notwendig:
— Kurze Beschreibung des Projekts mit Projektinhalten insbesondere zur, Betrachtung klimafreundlicher Mobilität, Integrierten, ganzheitlichen Bearbeitung von Mobilitätskonzepten, Nachfrageorientierten Verkehrsplanung (Zielgruppen-Betrachtung), Betrachtung zukunftsorientierter und innovativer Mobilität, Zusammenarbeit zwischen Stadt- und Verkehrsentwicklung, Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und weiteren begleitenden Gremien, Bewertungen und Priorisierung von Verkehrsmaßnahmen, Konzeptentwicklung für Monitoring und Überwachung,
— Kurze Beschreibung des Projekts mit Projektinhalten insbesondere zur, Betrachtung klimafreundlicher Mobilität, Integrierten, ganzheitlichen Bearbeitung von Mobilitätskonzepten, Nachfrageorientierten Verkehrsplanung (Zielgruppen-Betrachtung), Betrachtung zukunftsorientierter und innovativer Mobilität, Zusammenarbeit zwischen Stadt- und Verkehrsentwicklung, Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und weiteren begleitenden Gremien, Bewertungen und Priorisierung von Verkehrsmaßnahmen, Konzeptentwicklung für Monitoring und Überwachung,
— Projektzeitraum,
— Angabe der während des Referenzzeitraums (ab 1.1.2014) erbrachten Leistungen,
— Referenzschreiben des Auftraggebers (nicht zwingend).
3.4) Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 1.1.2014), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit für einen Verkehrs- bzw. Mobilitätsentwicklungsplan oder vergleichbare Planungsprozesse). Es sind mindestens 3 Referenzprojekte zu benennen. Es werden 3 Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt.
3.4) Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 1.1.2014), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit für einen Verkehrs- bzw. Mobilitätsentwicklungsplan oder vergleichbare Planungsprozesse). Es sind mindestens 3 Referenzprojekte zu benennen. Es werden 3 Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
— Art der Planung (z.B. Verkehrsentwicklungs- oder Mobilitätsentwicklungsplan, ISEK etc.),
— Kurze Beschreibung des Projekts mit Methodik der Bürgerbeteiligung (z. B. runde Tische, Workshops, innovative Methoden zur Kommunikation etc.) und genutzter Vertriebskanäle (z. B. Online-Strategie, Website, Social Media, etc.) in den einzelnen Projektphasen sowie durchschnittliche Anzahl teilnehmender Bürgerinnen und Bürger und Bewertung der Zielerreichung,
— Kurze Beschreibung des Projekts mit Methodik der Bürgerbeteiligung (z. B. runde Tische, Workshops, innovative Methoden zur Kommunikation etc.) und genutzter Vertriebskanäle (z. B. Online-Strategie, Website, Social Media, etc.) in den einzelnen Projektphasen sowie durchschnittliche Anzahl teilnehmender Bürgerinnen und Bürger und Bewertung der Zielerreichung,
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Für den zu benennenden Projektverantwortlichen und stellvertretenden Projektverantwortlichen für den Auftragsfall ist der Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation durch Nachweis der Berufszulassung durch Kopie des Mitgliedsausweises einer Architekten- oder Ingenieurkammer oder sonstigen vergleichbaren Nachweis zu erbringen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Für den zu benennenden Projektverantwortlichen und stellvertretenden Projektverantwortlichen für den Auftragsfall ist der Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation durch Nachweis der Berufszulassung durch Kopie des Mitgliedsausweises einer Architekten- oder Ingenieurkammer oder sonstigen vergleichbaren Nachweis zu erbringen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 4-stufigen Verfahren:
1) Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden;
2) Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, führt zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung;
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2) Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, führt zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung;
3) Sollten mehr als 3 geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken. In diesem Fall wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3) Sollten mehr als 3 geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken. In diesem Fall wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen.
Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.
4) Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Losverfahren herbeizuführen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-01-13 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JD5NP
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131-153306📞
Fax: +49 4131-152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2019/S 223-547122 (2019-11-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: CXP4Y6JD953
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags sind folgende Leistungen:
— Erstellung eines Mobilitätsentwicklungsplans;
— Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit;
— Europäische Mobilitätswoche;
— Moderation und Dokumentation.
Es erfolgt phasenweise Beauftragung. Die Stadt Braunschweig beauftragt zunächst nur die ersten 3 Phasen (Vororientierung: konzeptionelle Vorbereitung (1.), Analyse der Mobilitätssituation (2.) sowie Zielvision Braunschweig: Vision 2030 und darüber hinaus (3.). Es besteht die Option der Beauftragung mit den 3 weiteren Phasen: Konzepterstellung (4.), Aktions- und Umsetzungsplan (5.), Beschlussfähiger MEP (6.).
Zur Erarbeitung der optionalen Leistungen stellt die Stadt Braunschweig sicher, dass das Verkehrsmodell bereitgestellt wird. Die Erstellung des Verkehrsmodells ist nicht Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens.
Es erfolgt phasenweise Beauftragung. Die Stadt Braunschweig beauftragt zunächst nur die ersten 3 Phasen (Vororientierung: konzeptionelle Vorbereitung (1.), Analyse der Mobilitätssituation (2.) sowie Zielvision Braunschweig: Vision 2030 und darüber hinaus (3.). Es besteht die Option der Beauftragung mit den 3 weiteren Phasen: Konzepterstellung (4.), Aktions- und Umsetzungsplan (5.), Beschlussfähiger MEP (6.).
Zur Erarbeitung der optionalen Leistungen stellt die Stadt Braunschweig sicher, dass das Verkehrsmodell bereitgestellt wird. Die Erstellung des Verkehrsmodells ist nicht Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Es erfolgt phasenweise Beauftragung. Die Stadt Braunschweig beauftragt zunächst nur die ersten 3 Phasen (Vororientierung: konzeptionelle Vorbereitung (1.), Analyse der Mobilitätssituation (2.) sowie Zielvision Braunschweig: Vision 2030 und darüber hinaus (3.). Es besteht die Option der Beauftragung mit den 3 weiteren Phasen: Konzepterstellung (4.), Aktions- und Umsetzungsplan (5.), Beschlussfähiger MEP (6.).
Es erfolgt phasenweise Beauftragung. Die Stadt Braunschweig beauftragt zunächst nur die ersten 3 Phasen (Vororientierung: konzeptionelle Vorbereitung (1.), Analyse der Mobilitätssituation (2.) sowie Zielvision Braunschweig: Vision 2030 und darüber hinaus (3.). Es besteht die Option der Beauftragung mit den 3 weiteren Phasen: Konzepterstellung (4.), Aktions- und Umsetzungsplan (5.), Beschlussfähiger MEP (6.).
Die Stadt Braunschweig verfügt über ein Verkehrsentwicklungsplan aus dem Jahr 1998. Für anstehende Planungsaufgaben werden aktuelle Informationen für das heutige und Visionen für das zukünftige Verkehrsgeschehen in der Stadt Braunschweig benötigt. Mit dem Beschluss vom 18.6.2019 (Drucksache 19-11030) wurde die Aufstellung des Mobilitätsentwicklungsplanes (MEP) für den Zeithorizont 2030 und darüber hinaus (2030+) mit Fertigstellung 2022 durch den Verwaltungsausschuss (VA) beschlossen. Zwischenzeitlich ist beabsichtigt, den MEP von 2030+ auf 2035+ anzupassen.
Die Stadt Braunschweig verfügt über ein Verkehrsentwicklungsplan aus dem Jahr 1998. Für anstehende Planungsaufgaben werden aktuelle Informationen für das heutige und Visionen für das zukünftige Verkehrsgeschehen in der Stadt Braunschweig benötigt. Mit dem Beschluss vom 18.6.2019 (Drucksache 19-11030) wurde die Aufstellung des Mobilitätsentwicklungsplanes (MEP) für den Zeithorizont 2030 und darüber hinaus (2030+) mit Fertigstellung 2022 durch den Verwaltungsausschuss (VA) beschlossen. Zwischenzeitlich ist beabsichtigt, den MEP von 2030+ auf 2035+ anzupassen.
Mit dem MEP als neuem verkehrlichen Strategiepapier positioniert sich die Stadt Braun-schweig für die Zukunft. Durch integrierte Betrachtungen wird das Verkehrssystem in Braunschweig weitergedacht, dabei werden die Nutzerinnen und Nutzer stets in den Fokus gerückt. Der MEP wird ebenso von den neuen Erkenntnissen aus Forschung und Entwicklung wie von Anforderungen der Nachhaltigkeit und Umwelt geprägt. Für eine zukunftsorientierte Mobilität positioniert sich Braunschweig für eine klimafreundliche Mobilitätswende. Der MEP soll unter Beachtung der europäischen Leitlinien „Sustainable Urban Mobility Planning“ (SUMP) ausgearbeitet und mit einem mehrstufigen, umfangreichen Beteiligungsprozess gestaltet werden. Als strategisches Handlungskonzept bildet der MEP damit die Grundlage für weitere Planungen und Maßnahmen. Sowohl der Personenverkehr wie auch der Wirtschaftsverkehr sind in Wechselwirkung mit der Flächennutzung zu betrachten. Ebenso wird eine integrative, verkehrsmittelübergreifende Bearbeitung, die Berücksichtigung der Entwicklung aus Wirtschaft, Forschung, Umwelt und Technik sowie die Betrachtung der demografischen und sozialstrukturelle Veränderungen werden erwartet. Zur Bestimmung der Rahmenbedingungen des MEP wird die Verflechtung mit nationalen, regionalen und städtischen Planwerken, wie dem Bundesverkehrswegeplan, dem Nahverkehrsplan und dem Flächennutzungsplan analysiert. Die sich daraus ergebenden Ansprüche, wie z. B. aus den Klimaschutzzielen, beschreiben die Rahmenbedingungen und die verkehrlichen Anforderungen an den MEP. Ergänzt werden die Rahmenbedingungen durch die Ziele des MEP, welche die Ergebnisse des bereits abgeschlossenen Bürgerbeteiligungsprozesses „Denk deine Stadt“ im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) berücksichtigen. Aus dem ISEK geht unter anderem das Leitziel für den Bereich Mobilität: „Eine zukunftsorientierte Mobilität gestalten“ hervor, dass darauf abzielt, die vielen Einzelthemen zu Mobilitätsfragen integriert als neue Verkehrsstrategie für Braunschweig zu betrachten. Die Ergebnisse des ISEK werden nicht in Frage gestellt. Jedoch erfolgt eine Konkretisierung für den MEP im Rahmen einer einfachen Beteiligung. Als neues verkehrliches Strategiepapier für die Stadt Braunschweig steht der MEP für das originäre Ziel, Mobilität für alle Bürgerinnen und Bürger und Besucherinnen und Besucher dieser Stadt zu organisieren. Der MEP schafft auf diese Weise, eine Basis für verkehrsplanerische Maßnahmen und Strategien. Hierfür sollen sowohl die Wünsche und Forderungen der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft als auch Anforderungen der Verwaltung und Politik sowie weiteren Stakeholdern geprüft werden. Darüber hinaus werden Szenarien die zukünftige Entwicklung der Mobilität aufzeigen, um die Umsetzung konkreter Maßnahmen zu entwickeln und zu priorisieren. Zusammenfassend erarbeitet der MEP eine mittel- und langfristige Strategie zur Entwicklung und Steuerung des Mobilitätsverhaltens und des Verkehrs unter ökonomischen, ökologischen und sozialverträglichen Aspekten in Braunschweig.
Mit dem MEP als neuem verkehrlichen Strategiepapier positioniert sich die Stadt Braun-schweig für die Zukunft. Durch integrierte Betrachtungen wird das Verkehrssystem in Braunschweig weitergedacht, dabei werden die Nutzerinnen und Nutzer stets in den Fokus gerückt. Der MEP wird ebenso von den neuen Erkenntnissen aus Forschung und Entwicklung wie von Anforderungen der Nachhaltigkeit und Umwelt geprägt. Für eine zukunftsorientierte Mobilität positioniert sich Braunschweig für eine klimafreundliche Mobilitätswende. Der MEP soll unter Beachtung der europäischen Leitlinien „Sustainable Urban Mobility Planning“ (SUMP) ausgearbeitet und mit einem mehrstufigen, umfangreichen Beteiligungsprozess gestaltet werden. Als strategisches Handlungskonzept bildet der MEP damit die Grundlage für weitere Planungen und Maßnahmen. Sowohl der Personenverkehr wie auch der Wirtschaftsverkehr sind in Wechselwirkung mit der Flächennutzung zu betrachten. Ebenso wird eine integrative, verkehrsmittelübergreifende Bearbeitung, die Berücksichtigung der Entwicklung aus Wirtschaft, Forschung, Umwelt und Technik sowie die Betrachtung der demografischen und sozialstrukturelle Veränderungen werden erwartet. Zur Bestimmung der Rahmenbedingungen des MEP wird die Verflechtung mit nationalen, regionalen und städtischen Planwerken, wie dem Bundesverkehrswegeplan, dem Nahverkehrsplan und dem Flächennutzungsplan analysiert. Die sich daraus ergebenden Ansprüche, wie z. B. aus den Klimaschutzzielen, beschreiben die Rahmenbedingungen und die verkehrlichen Anforderungen an den MEP. Ergänzt werden die Rahmenbedingungen durch die Ziele des MEP, welche die Ergebnisse des bereits abgeschlossenen Bürgerbeteiligungsprozesses „Denk deine Stadt“ im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) berücksichtigen. Aus dem ISEK geht unter anderem das Leitziel für den Bereich Mobilität: „Eine zukunftsorientierte Mobilität gestalten“ hervor, dass darauf abzielt, die vielen Einzelthemen zu Mobilitätsfragen integriert als neue Verkehrsstrategie für Braunschweig zu betrachten. Die Ergebnisse des ISEK werden nicht in Frage gestellt. Jedoch erfolgt eine Konkretisierung für den MEP im Rahmen einer einfachen Beteiligung. Als neues verkehrliches Strategiepapier für die Stadt Braunschweig steht der MEP für das originäre Ziel, Mobilität für alle Bürgerinnen und Bürger und Besucherinnen und Besucher dieser Stadt zu organisieren. Der MEP schafft auf diese Weise, eine Basis für verkehrsplanerische Maßnahmen und Strategien. Hierfür sollen sowohl die Wünsche und Forderungen der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft als auch Anforderungen der Verwaltung und Politik sowie weiteren Stakeholdern geprüft werden. Darüber hinaus werden Szenarien die zukünftige Entwicklung der Mobilität aufzeigen, um die Umsetzung konkreter Maßnahmen zu entwickeln und zu priorisieren. Zusammenfassend erarbeitet der MEP eine mittel- und langfristige Strategie zur Entwicklung und Steuerung des Mobilitätsverhaltens und des Verkehrs unter ökonomischen, ökologischen und sozialverträglichen Aspekten in Braunschweig.
Beschreibung der Optionen:
Es besteht die Option der Beauftragung mit den 3 weiteren Phasen: Konzepterstellung (4.), Aktions- und Umsetzungsplan (5.), Beschlussfähiger MEP (6.).
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beratungskonzept mit Zeit- und Arbeitsplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zeit- und Arbeitsplan mit Meilensteinen unter Berücksichtigung des Einsatzes des Verkehrsmodells
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot (Vergütung Grundleistungen einschließlich pauschalierter Nebenkosten)
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-30 📅
Name: Planersocietät – Stadtplanung, Verkehrsplanung, Kommunikation/Dr.-Ing. Frehn, Steinberg Partnerschaft Stadt- und Verkehrsplanung
Postanschrift: Gutenbergstraße 34
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44139
Land: Deutschland 🇩🇪 Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️
Name: WVI Prof. Dr. Wermuth Verkehrsforschung und Infrastrukturplanung GmbH
Postanschrift: Nordstraße 11
Postort: Braunschweig
Postleitzahl: 38106
Land: Braunschweig🏙️
Name: urbanista GmbH & Co. KG
Postanschrift: Bäckerbreitergang 14
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Hamburg🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach den §§ 160 ff. GWB zulässig.
Auf die Rügeverpflichtung nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.