Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1) Benennung des/der Projektverantwortlichen für die einzelnen Beratungsleistungen für den Auftragsfall:
a) Benennung des/der Projektverantwortlichen mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung für die Gesamtkoordination/Verfahrensabwicklung/Vergabemanagement des Projekts;
b) Benennung des/der Projektverantwortlichen für die technische Beratung (Hochbau) mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung;
c) Benennung des/der Projektverantwortlichen für die technische Beratung (Technische Gebäudeausrüstung) mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung;
d) Benennung des/der Projektverantwortlichen für das planungs- und baubaugleitende Controlling mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung;
Hinweis: Personen dürfen auch als Projektverantwortliche für mehrere Beratungsleistungen benannt werden, soweit sie im Auftragsfall die entsprechenden Beratungsleistungen erbringen.
Für die benannten Projektverantwortlichen sind folgende Erklärungen/Nachweise vorzulegen:
a) Nachweis der beruflichen Qualifikation;
b) Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie;
c) Benennung von Referenzen innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 1.1.2014), welche im Hinblick auf die Anforderungen des vorliegenden Projekts vergleichbar sind und bei denen der/die benannte Projektverantwortliche die maßgebliche Beratungsleistung erbracht hat, für die er im vorliegenden Projekt benannt wurde.
Es ist mindestens 1 vergleichbares Referenzprojekt zu benennen.
Bei einer Reduzierung des Bewerberkreises werden die vorgelegten Referenzen bewertet. Die 3 besten Referenzen gehen in die Bewertung ein.
3.2) Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 1.1.2014), welche im Hinblick auf die Anforderungen des vorliegenden Projekts vergleichbar sind.
Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte zu benennen.
Bei einer Reduzierung des Bewerberkreises werden die vorgelegten Referenzen bewertet. Die 3 besten Referenzen gehen in die Bewertung ein.
Folgende Anforderungen werden an die Referenzprojekte für die Projektverantwortlichen und den Bewerber gestellt:
Vergleichbar sind nur Referenzprojekte, bei denen:
— die Beratungsleistungen auf Auftraggeberseite erbracht wurden,
— die Bruttogesamtbaukosten (KG 200-700 gemäß DIN 276) des Bauvorhabens größer/gleich EUR 8 Mio. waren und
— nach dem 1.1.2014 eine Abnahme und Übergabe der Einrichtung an die Nutzer erfolgt ist.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
— Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— kurze Beschreibung des Projekts mit Angaben zu den Nutzungen,
— Bruttogesamtbaukosten (KG 200-700 gemäß DIN 276),
— Projektzeitraum (Beauftragung/Beginn des Vergabeverfahrens/Ende des Vergabeverfahrens/Baubeginn/Bauabnahme/Zeitpunkt der Übergabe an den Nutzer bzw. Inbetriebnahme),
— Angabe der in dem Projekt erbrachten Beratungsleistungen,
— Referenzschreiben des Auftraggebers mit Bestätigung sowie Bewertung der erbrachten Leistungen (soweit vorhanden – keine Mindestanforderung).