Generalplanungsleistung für die energetische Sanierung und barrierefreie Nutzbarmachung der Spreeschule Elisabeth-Wolf-Straße 72/73; Gebäudeteile A + B + Ersatzneubau Sporthalle, 03042 Cottbus, Schulgebäude mit Ausstattung und Neugestaltung der Außenanlagen Der Schulkomplex Elisabeth-Wolf-Straße 72/73 besteht aus den baugleichen Gebäudeteilen 1 (Spreeseite) und 2 (Straßenseite) sowie einer bestehenden Sporthalle. Der Schulkomplex befindet sich in der Elisabeth-Wolf-Straße in 03042 Cottbus. Bei der Planung muss beachtet werden, dass eine Änderung des Betriebskon-zeptes vorgesehen ist. Aus dem derzeitigen Nutzungskonzept Ausweichstandort für die Sekundarstufen 1 + 2 soll ein Nutzungskonzept "Förderschule" mit ver-schieden Behinderungsgraden und Förderschwerpunkten entstehen. In dem 1971 in standardisierter Fertigbauweise "Leichte Geschoßbauweise Typ Cottbus 1962 mit tragenden Außenskelett/ tragende Innenwände" errichteten viergeschossigen Gebäudeteilen 1 und 2 sind auf einer Bruttogrundfläche von ca. 8 400 m/ 50 Klassenräume untergebracht. Eine grundlegende Sanierung des Schulkomplexes seit 1971 wurde bis jetzt nicht durchgeführt. Ziel dieser Maßnahme ist, die energetische Ertüchtigung der Gebäudeteile 1 und 2 mit den sich daraus ergebenden Sanierungsmaßnahmen im Innenbereich so-wie Brandschutztechnischer Ertüchtigung. Weiterhin soll die Neuentwicklung der Nutzungsbereiche in Hinblick an das geänderte Nutzungskonzept mit dem Schwerpunkt "Förderschule" sowie der Entwicklung eines Ersatzneubaus für die in 1973 errichtete Turnhalle im Bausystem KT 60 L betrachtet werden. Das Gebäude ist barrierefrei und im Hinblick auf die Sondernutzung "Förderschule" zu planen sowie im Sinne des Klimaschutzes zu ertüchtigen. Hierbei soll ein großes Augenmerk auf geringe Energieverbräuche und daraus resultierenden geringen Betriebskosten gelegt werden. Es ist davon auszugehen, dass nur ein kurzer Planungszeitraum für beide Gebäude und der Sporthalle zur Verfügung steht. Es wird eine zeitgleiche Planung beider Gebäude und Sporthalle vorgegeben. Der Planungsbeginn ist angesetzt zum III. Quartal 2019. Der Baubeginn ist vorgesehen vom IV. Quartal 2020 bis zum II. Quartal 2022. Zur Realisierung dieses Bauvorhabens werden Fördermittel verwendet, welche eine Einhaltung von Förderrichtlinien und Praxisregeln vorschreibt. Die Vergabe der Bauleistungen (VOB- Leistungen) erfolgt kleinteilig, gewerkeweise. Während der Realisierungsphase ist ein vor Ort befindliches Baustellenbüro arbeitstäglich zur Verbesserung des Qualitätsmanagements zu besetzen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-03-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: VHV 40-2019
Kurze Beschreibung:
Generalplanungsleistung für die energetische Sanierung und barrierefreie Nutzbarmachung der Spreeschule Elisabeth-Wolf-Straße 72/73; Gebäudeteile A + B + Ersatzneubau Sporthalle, 03042 Cottbus, Schulgebäude mit Ausstattung und Neugestaltung der Außenanlagen
Der Schulkomplex Elisabeth-Wolf-Straße 72/73 besteht aus den baugleichen Gebäudeteilen 1 (Spreeseite) und 2 (Straßenseite) sowie einer bestehenden Sporthalle. Der Schulkomplex befindet sich in der Elisabeth-Wolf-Straße in 03042 Cottbus.
Bei der Planung muss beachtet werden, dass eine Änderung des Betriebskon-zeptes vorgesehen ist. Aus dem derzeitigen Nutzungskonzept Ausweichstandort für die Sekundarstufen 1 + 2 soll ein Nutzungskonzept "Förderschule" mit ver-schieden Behinderungsgraden und Förderschwerpunkten entstehen.
In dem 1971 in standardisierter Fertigbauweise "Leichte Geschoßbauweise Typ Cottbus 1962 mit tragenden Außenskelett/ tragende Innenwände" errichteten viergeschossigen Gebäudeteilen 1 und 2 sind auf einer Bruttogrundfläche von ca. 8 400 m
Eine grundlegende Sanierung des Schulkomplexes seit 1971 wurde bis jetzt nicht durchgeführt.
Ziel dieser Maßnahme ist, die energetische Ertüchtigung der Gebäudeteile 1 und 2 mit den sich daraus ergebenden Sanierungsmaßnahmen im Innenbereich so-wie Brandschutztechnischer Ertüchtigung. Weiterhin soll die Neuentwicklung der Nutzungsbereiche in Hinblick an das geänderte Nutzungskonzept mit dem Schwerpunkt "Förderschule" sowie der Entwicklung eines Ersatzneubaus für die in 1973 errichtete Turnhalle im Bausystem KT 60 L betrachtet werden. Das Gebäude ist barrierefrei und im Hinblick auf die Sondernutzung "Förderschule" zu planen sowie im Sinne des Klimaschutzes zu ertüchtigen.
Hierbei soll ein großes Augenmerk auf geringe Energieverbräuche und daraus resultierenden geringen Betriebskosten gelegt werden. Es ist davon auszugehen, dass nur ein kurzer Planungszeitraum für beide Gebäude und der Sporthalle zur Verfügung steht.
Es wird eine zeitgleiche Planung beider Gebäude und Sporthalle vorgegeben.
Der Planungsbeginn ist angesetzt zum III. Quartal 2019.
Der Baubeginn ist vorgesehen vom IV. Quartal 2020 bis zum II. Quartal 2022.
Zur Realisierung dieses Bauvorhabens werden Fördermittel verwendet, welche eine Einhaltung von Förderrichtlinien und Praxisregeln vorschreibt. Die Vergabe der Bauleistungen (VOB- Leistungen) erfolgt kleinteilig, gewerkeweise. Während der Realisierungsphase ist ein vor Ort befindliches Baustellenbüro arbeitstäglich zur Verbesserung des Qualitätsmanagements zu besetzen.
Generalplanungsleistung für die energetische Sanierung und barrierefreie Nutzbarmachung der Spreeschule Elisabeth-Wolf-Straße 72/73; Gebäudeteile A + B + Ersatzneubau Sporthalle, 03042 Cottbus, Schulgebäude mit Ausstattung und Neugestaltung der Außenanlagen
Der Schulkomplex Elisabeth-Wolf-Straße 72/73 besteht aus den baugleichen Gebäudeteilen 1 (Spreeseite) und 2 (Straßenseite) sowie einer bestehenden Sporthalle. Der Schulkomplex befindet sich in der Elisabeth-Wolf-Straße in 03042 Cottbus.
Bei der Planung muss beachtet werden, dass eine Änderung des Betriebskon-zeptes vorgesehen ist. Aus dem derzeitigen Nutzungskonzept Ausweichstandort für die Sekundarstufen 1 + 2 soll ein Nutzungskonzept "Förderschule" mit ver-schieden Behinderungsgraden und Förderschwerpunkten entstehen.
In dem 1971 in standardisierter Fertigbauweise "Leichte Geschoßbauweise Typ Cottbus 1962 mit tragenden Außenskelett/ tragende Innenwände" errichteten viergeschossigen Gebäudeteilen 1 und 2 sind auf einer Bruttogrundfläche von ca. 8 400 m
Eine grundlegende Sanierung des Schulkomplexes seit 1971 wurde bis jetzt nicht durchgeführt.
Ziel dieser Maßnahme ist, die energetische Ertüchtigung der Gebäudeteile 1 und 2 mit den sich daraus ergebenden Sanierungsmaßnahmen im Innenbereich so-wie Brandschutztechnischer Ertüchtigung. Weiterhin soll die Neuentwicklung der Nutzungsbereiche in Hinblick an das geänderte Nutzungskonzept mit dem Schwerpunkt "Förderschule" sowie der Entwicklung eines Ersatzneubaus für die in 1973 errichtete Turnhalle im Bausystem KT 60 L betrachtet werden. Das Gebäude ist barrierefrei und im Hinblick auf die Sondernutzung "Förderschule" zu planen sowie im Sinne des Klimaschutzes zu ertüchtigen.
Hierbei soll ein großes Augenmerk auf geringe Energieverbräuche und daraus resultierenden geringen Betriebskosten gelegt werden. Es ist davon auszugehen, dass nur ein kurzer Planungszeitraum für beide Gebäude und der Sporthalle zur Verfügung steht.
Es wird eine zeitgleiche Planung beider Gebäude und Sporthalle vorgegeben.
Der Planungsbeginn ist angesetzt zum III. Quartal 2019.
Der Baubeginn ist vorgesehen vom IV. Quartal 2020 bis zum II. Quartal 2022.
Zur Realisierung dieses Bauvorhabens werden Fördermittel verwendet, welche eine Einhaltung von Förderrichtlinien und Praxisregeln vorschreibt. Die Vergabe der Bauleistungen (VOB- Leistungen) erfolgt kleinteilig, gewerkeweise. Während der Realisierungsphase ist ein vor Ort befindliches Baustellenbüro arbeitstäglich zur Verbesserung des Qualitätsmanagements zu besetzen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-03-08 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-13 📅
Datum des Beginns: 2019-07-22 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 051-117360
ABl. S-Ausgabe: 51
Zusätzliche Informationen
Dieses Verfahren findet in zwei (2) Stufen statt.
In der 1. Stufe - dem Teilnahmewettbewerb - können interessierte Unternehmen einen Teilnahmeantrag (Bewerbung) unter Beifügung der unter Pkt. 5 Angebotsaufforderung genannten Unterlagen einreichen.
Anschließend - in der Stufe 2 - der Angebotsphase - werden geeignete Unternehmen aufgefordert ein Angebot einzureichen.
Es ist nur die elektronische Abgabe von Teilnahmeunterlagen sowie in der Stufe 2 nur die elektronische Angebotsabgabe zugelassen (keine Briefpost). Die Abgabe von elektronischen Teilnahmeanträgen und Angeboten hat ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg zu erfolgen.
Die Bewerbungsunterlagen werden auf 50 Seiten, einseitig, incl. Anschreiben begrenzt. Beim Darstellen von mehreren Seiten auf einer A4 Seite müssen die einzelnen Seiten/Inhalte noch lesbar dargestellt sein. Die Beschränkung der Seitenanzahl gilt auch dann, wenn fehlende Erklärungen und Nachweise nachgefordert werden. Diese Seiten werden zu den bisherigen eingereichten Seiten dazugezählt. Das nachfordern von Unterlagen durch den Auftraggeber wird nach § 56 Abs. 2 VGV durchgeführt.
Bei Teilnahmeanträgen welche die maximale Seitenzahlen von 50 DIN A4 Seiten bereits erreicht haben werden fehlende Seiten/ Angaben nicht nachgefordert und nicht berücksichtigt. Das DIN A4 Format und die Seitenanzahl darf nicht überschritten werden. Bewerbungen mit einer darüberhinausgehenden Seitenanzahl werden bei der Auswahl nicht berücksichtigt.
Zuschlagskriterien siehe Anlage "Formblatt Angebotsaufforderung"
Sämtliche Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg. Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb sind bis 4.4.2019 möglich. Bitte nutzen Sie für Bieteranfragen ausschließlich die Rubrik "Kommunikation" auf der elektronischen Plattform des Vergabemarktplatzes Brandenburg. Telefonische Anfragen bzw. Anfragen, die per E-Mail oder Fax eingehen, werden nicht bearbeitet. Antworten werden mit den Anfragen allen Wettbewerbsteilnehmern zur Kenntnis gegeben. Fragestellungen mit Hinweisen auf Ihr Unternehmen sind daher zu vermeiden. Eine Nachricht gilt als zugegangen, wenn sie in den Projektraum eingestellt wurde.
Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDYDC7
In der 1. Stufe - dem Teilnahmewettbewerb - können interessierte Unternehmen einen Teilnahmeantrag (Bewerbung) unter Beifügung der unter Pkt. 5 Angebotsaufforderung genannten Unterlagen einreichen.
Anschließend - in der Stufe 2 - der Angebotsphase - werden geeignete Unternehmen aufgefordert ein Angebot einzureichen.
Es ist nur die elektronische Abgabe von Teilnahmeunterlagen sowie in der Stufe 2 nur die elektronische Angebotsabgabe zugelassen (keine Briefpost). Die Abgabe von elektronischen Teilnahmeanträgen und Angeboten hat ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg zu erfolgen.
Die Bewerbungsunterlagen werden auf 50 Seiten, einseitig, incl. Anschreiben begrenzt. Beim Darstellen von mehreren Seiten auf einer A4 Seite müssen die einzelnen Seiten/Inhalte noch lesbar dargestellt sein. Die Beschränkung der Seitenanzahl gilt auch dann, wenn fehlende Erklärungen und Nachweise nachgefordert werden. Diese Seiten werden zu den bisherigen eingereichten Seiten dazugezählt. Das nachfordern von Unterlagen durch den Auftraggeber wird nach § 56 Abs. 2 VGV durchgeführt.
Bei Teilnahmeanträgen welche die maximale Seitenzahlen von 50 DIN A4 Seiten bereits erreicht haben werden fehlende Seiten/ Angaben nicht nachgefordert und nicht berücksichtigt. Das DIN A4 Format und die Seitenanzahl darf nicht überschritten werden. Bewerbungen mit einer darüberhinausgehenden Seitenanzahl werden bei der Auswahl nicht berücksichtigt.
Sämtliche Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg. Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb sind bis 4.4.2019 möglich. Bitte nutzen Sie für Bieteranfragen ausschließlich die Rubrik "Kommunikation" auf der elektronischen Plattform des Vergabemarktplatzes Brandenburg. Telefonische Anfragen bzw. Anfragen, die per E-Mail oder Fax eingehen, werden nicht bearbeitet. Antworten werden mit den Anfragen allen Wettbewerbsteilnehmern zur Kenntnis gegeben. Fragestellungen mit Hinweisen auf Ihr Unternehmen sind daher zu vermeiden. Eine Nachricht gilt als zugegangen, wenn sie in den Projektraum eingestellt wurde.
Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDYDC7
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Generalplanungsleistung für die energetische Sanierung und barrierefreie Nutzbarmachung der Spreeschule Elisabeth-Wolf-Straße 72/73; Gebäudeteile A + B + Ersatzneubau Sporthalle, 03042 Cottbus, Schulgebäude mit Ausstattung und Neugestaltung der Außenanlagen
Generalplanungsleistung für die energetische Sanierung und barrierefreie Nutzbarmachung der Spreeschule Elisabeth-Wolf-Straße 72/73; Gebäudeteile A + B + Ersatzneubau Sporthalle, 03042 Cottbus, Schulgebäude mit Ausstattung und Neugestaltung der Außenanlagen
Der Schulkomplex Elisabeth-Wolf-Straße 72/73 besteht aus den baugleichen Gebäudeteilen 1 (Spreeseite) und 2 (Straßenseite) sowie einer bestehenden Sporthalle. Der Schulkomplex befindet sich in der Elisabeth-Wolf-Straße in 03042 Cottbus.
Bei der Planung muss beachtet werden, dass eine Änderung des Betriebskon-zeptes vorgesehen ist. Aus dem derzeitigen Nutzungskonzept Ausweichstandort für die Sekundarstufen 1 + 2 soll ein Nutzungskonzept "Förderschule" mit ver-schieden Behinderungsgraden und Förderschwerpunkten entstehen.
Bei der Planung muss beachtet werden, dass eine Änderung des Betriebskon-zeptes vorgesehen ist. Aus dem derzeitigen Nutzungskonzept Ausweichstandort für die Sekundarstufen 1 + 2 soll ein Nutzungskonzept "Förderschule" mit ver-schieden Behinderungsgraden und Förderschwerpunkten entstehen.
In dem 1971 in standardisierter Fertigbauweise "Leichte Geschoßbauweise Typ Cottbus 1962 mit tragenden Außenskelett/ tragende Innenwände" errichteten viergeschossigen Gebäudeteilen 1 und 2 sind auf einer Bruttogrundfläche von ca. 8 400 m
Eine grundlegende Sanierung des Schulkomplexes seit 1971 wurde bis jetzt nicht durchgeführt.
Ziel dieser Maßnahme ist, die energetische Ertüchtigung der Gebäudeteile 1 und 2 mit den sich daraus ergebenden Sanierungsmaßnahmen im Innenbereich so-wie Brandschutztechnischer Ertüchtigung. Weiterhin soll die Neuentwicklung der Nutzungsbereiche in Hinblick an das geänderte Nutzungskonzept mit dem Schwerpunkt "Förderschule" sowie der Entwicklung eines Ersatzneubaus für die in 1973 errichtete Turnhalle im Bausystem KT 60 L betrachtet werden. Das Gebäude ist barrierefrei und im Hinblick auf die Sondernutzung "Förderschule" zu planen sowie im Sinne des Klimaschutzes zu ertüchtigen.
Ziel dieser Maßnahme ist, die energetische Ertüchtigung der Gebäudeteile 1 und 2 mit den sich daraus ergebenden Sanierungsmaßnahmen im Innenbereich so-wie Brandschutztechnischer Ertüchtigung. Weiterhin soll die Neuentwicklung der Nutzungsbereiche in Hinblick an das geänderte Nutzungskonzept mit dem Schwerpunkt "Förderschule" sowie der Entwicklung eines Ersatzneubaus für die in 1973 errichtete Turnhalle im Bausystem KT 60 L betrachtet werden. Das Gebäude ist barrierefrei und im Hinblick auf die Sondernutzung "Förderschule" zu planen sowie im Sinne des Klimaschutzes zu ertüchtigen.
Hierbei soll ein großes Augenmerk auf geringe Energieverbräuche und daraus resultierenden geringen Betriebskosten gelegt werden. Es ist davon auszugehen, dass nur ein kurzer Planungszeitraum für beide Gebäude und der Sporthalle zur Verfügung steht.
Es wird eine zeitgleiche Planung beider Gebäude und Sporthalle vorgegeben.
Der Planungsbeginn ist angesetzt zum III. Quartal 2019.
Der Baubeginn ist vorgesehen vom IV. Quartal 2020 bis zum II. Quartal 2022.
Zur Realisierung dieses Bauvorhabens werden Fördermittel verwendet, welche eine Einhaltung von Förderrichtlinien und Praxisregeln vorschreibt. Die Vergabe der Bauleistungen (VOB- Leistungen) erfolgt kleinteilig, gewerkeweise. Während der Realisierungsphase ist ein vor Ort befindliches Baustellenbüro arbeitstäglich zur Verbesserung des Qualitätsmanagements zu besetzen.
Zur Realisierung dieses Bauvorhabens werden Fördermittel verwendet, welche eine Einhaltung von Förderrichtlinien und Praxisregeln vorschreibt. Die Vergabe der Bauleistungen (VOB- Leistungen) erfolgt kleinteilig, gewerkeweise. Während der Realisierungsphase ist ein vor Ort befindliches Baustellenbüro arbeitstäglich zur Verbesserung des Qualitätsmanagements zu besetzen.
Es ist beabsichtigt, einen Generalplaner mit folgenden Leistungsbilder/ Anlagen-gruppen zu beauftragen:
1. Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten - HOAI, Teil 3, Abschnitt 1
2. Objektplanung Freianlagen - HOAI, Teil 3, Abschnitt 2
3. Fachplanung: Tragwerksplanung - HOAI, Teil 4 Abschnitt 1
Jeweils in den Leistungsphasen 1 - 9 (HOAI) Notwendige Fachgutachten
Für Gebäudeteil 1 (Spreeseite) und Ersatzneubau Sporthalle:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftrag umfasst zunächst die LP 1 bis 4. Die weitere Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der finanziellen Sicherung. Der Abruf der LP 5 bis 9 wird optional vereinbart. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen kurzfristig zu er-bringen. Einen Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftrag umfasst zunächst die LP 1 bis 4. Die weitere Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der finanziellen Sicherung. Der Abruf der LP 5 bis 9 wird optional vereinbart. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen kurzfristig zu er-bringen. Einen Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Für Gebäudeteil 2 (Straßenseite):
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftrag umfasst zunächst die LP 1 und 2.
Die weitere Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der finanziellen Sicherung. Der Abruf der LP 3 bis 9 wird optional vereinbart. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen kurzfristig zu erbringen. Einen Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Die weitere Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der finanziellen Sicherung. Der Abruf der LP 3 bis 9 wird optional vereinbart. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen kurzfristig zu erbringen. Einen Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Spreeschule Cottbus Elisabeth-Wolf-Straße 72/73, 03042 Cottbus
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen):
— Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
(Name, Dienstadresse, berufliche Qualifikation und Erfahrung des federführenden Architekten sowie der verantwortlichen und beteiligten Architekten, Ingenieure und Bauleiter einschließlich der — — Nachweis der beruflichen Qualifikation für jede/s Leistungsbild/ Anlagengruppe)
(Name, Dienstadresse, berufliche Qualifikation und Erfahrung des federführenden Architekten sowie der verantwortlichen und beteiligten Architekten, Ingenieure und Bauleiter einschließlich der — — Nachweis der beruflichen Qualifikation für jede/s Leistungsbild/ Anlagengruppe)
— Angaben zum Geschäftssitz des Bewerbers zum Leistungsausführungsort mit Angaben zur personellen Besetzung.
— Auskunft über wirtschaftliche Verbindungen jeder Art mit Unternehmen.
— Auskunft und Nachweis über beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Nachunternehmern gemäß VGV § 47 Abs. 3.
— Auskunft und Nachweis über das Nichtvorliegen der Ausschlusskriterien nach VGV § 48 Abs. 4.
— Abgabe einer Erklärung des GP und aller Nachunternehmer, dass vor Erteilung des Auftrages die "Eigenerklärung sowie notwendigen Belege zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach § 48 VGV" vorgelegt wird.
— Eigenerklärung das Ausschlusskriterien nach VGV § 48 Abs. 4 nicht vorliegen einschließlich Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes in Steuersachen oder Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
— Erklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem brandenburgischen Vergabegesetz für Bewerber und Nachunternehmer.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis über finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gemäß VGV § 45 Abs. 4 Nr. 2/4 und Abs. 5 je Leistungsbild/ Anlagengruppe und Fachplanung des Generalplaners und aller von Ihm beauftragten Nachunternehmer,
— Jährlicher Mindestumsatz der Gebäudeplanung nach § 45 Abs. 2 VGV von 300 000,00 EUR.
— Jährlicher Mindestumsatz der TGA (Anlagengruppen 1 bis 3/8) nach § 45 Abs. 2 VGV von 200 000,00 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis über fachliche Eignung des Dienstleistungserbringers gemäß VGV § 46 Abs. 3 Nr. 1/2/3/6/8/9/10,
— Nachweis der besonderen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Angaben von in den letzten 8 Jahren ausgeführten Projekten zu diesem Bausystem oder vergleichbarer Bausysteme und Aufgabenstellungen, dazu Fotos, Angabe von vergleichbaren Referenzobjekten, Angaben des Rechnungswertes, des Ausführungszeitraumes sowie Angabe öffentlicher/ privater Auftraggeber. Darstellung der ausgeführten Leistungen anhand von Referenzobjekten.
— Nachweis der besonderen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Angaben von in den letzten 8 Jahren ausgeführten Projekten zu diesem Bausystem oder vergleichbarer Bausysteme und Aufgabenstellungen, dazu Fotos, Angabe von vergleichbaren Referenzobjekten, Angaben des Rechnungswertes, des Ausführungszeitraumes sowie Angabe öffentlicher/ privater Auftraggeber. Darstellung der ausgeführten Leistungen anhand von Referenzobjekten.
Angaben von Bauvorhaben mit verschiedenen Fördermittelgebern.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Es handelt sich um Architekten unter bezugnahme auf die einschlägige Rechts- und Verwaltungsvorschrift:
VGV § 75 Abs.1
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Nachweis Bauvorlageberechtigung für die Ausführung des Auftrages ist das verantwortliche Personal mit Qualifikationen und Namen zu erläutern (ggf. die Qualifikationen nachzuweisen)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 7
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-05-24 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
In der 1. Stufe - dem Teilnahmewettbewerb - können interessierte Unternehmen einen Teilnahmeantrag (Bewerbung) unter Beifügung der unter Pkt. 5 Angebotsaufforderung genannten Unterlagen einreichen.
Anschließend - in der Stufe 2 - der Angebotsphase - werden geeignete Unternehmen aufgefordert ein Angebot einzureichen.
Es ist nur die elektronische Abgabe von Teilnahmeunterlagen sowie in der Stufe 2 nur die elektronische Angebotsabgabe zugelassen (keine Briefpost). Die Abgabe von elektronischen Teilnahmeanträgen und Angeboten hat ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg zu erfolgen.
Es ist nur die elektronische Abgabe von Teilnahmeunterlagen sowie in der Stufe 2 nur die elektronische Angebotsabgabe zugelassen (keine Briefpost). Die Abgabe von elektronischen Teilnahmeanträgen und Angeboten hat ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg zu erfolgen.
Die Bewerbungsunterlagen werden auf 50 Seiten, einseitig, incl. Anschreiben begrenzt. Beim Darstellen von mehreren Seiten auf einer A4 Seite müssen die einzelnen Seiten/Inhalte noch lesbar dargestellt sein. Die Beschränkung der Seitenanzahl gilt auch dann, wenn fehlende Erklärungen und Nachweise nachgefordert werden. Diese Seiten werden zu den bisherigen eingereichten Seiten dazugezählt. Das nachfordern von Unterlagen durch den Auftraggeber wird nach § 56 Abs. 2 VGV durchgeführt.
Die Bewerbungsunterlagen werden auf 50 Seiten, einseitig, incl. Anschreiben begrenzt. Beim Darstellen von mehreren Seiten auf einer A4 Seite müssen die einzelnen Seiten/Inhalte noch lesbar dargestellt sein. Die Beschränkung der Seitenanzahl gilt auch dann, wenn fehlende Erklärungen und Nachweise nachgefordert werden. Diese Seiten werden zu den bisherigen eingereichten Seiten dazugezählt. Das nachfordern von Unterlagen durch den Auftraggeber wird nach § 56 Abs. 2 VGV durchgeführt.
Bei Teilnahmeanträgen welche die maximale Seitenzahlen von 50 DIN A4 Seiten bereits erreicht haben werden fehlende Seiten/ Angaben nicht nachgefordert und nicht berücksichtigt. Das DIN A4 Format und die Seitenanzahl darf nicht überschritten werden. Bewerbungen mit einer darüberhinausgehenden Seitenanzahl werden bei der Auswahl nicht berücksichtigt.
Bei Teilnahmeanträgen welche die maximale Seitenzahlen von 50 DIN A4 Seiten bereits erreicht haben werden fehlende Seiten/ Angaben nicht nachgefordert und nicht berücksichtigt. Das DIN A4 Format und die Seitenanzahl darf nicht überschritten werden. Bewerbungen mit einer darüberhinausgehenden Seitenanzahl werden bei der Auswahl nicht berücksichtigt.
Sämtliche Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg. Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb sind bis 4.4.2019 möglich. Bitte nutzen Sie für Bieteranfragen ausschließlich die Rubrik "Kommunikation" auf der elektronischen Plattform des Vergabemarktplatzes Brandenburg. Telefonische Anfragen bzw. Anfragen, die per E-Mail oder Fax eingehen, werden nicht bearbeitet. Antworten werden mit den Anfragen allen Wettbewerbsteilnehmern zur Kenntnis gegeben. Fragestellungen mit Hinweisen auf Ihr Unternehmen sind daher zu vermeiden. Eine Nachricht gilt als zugegangen, wenn sie in den Projektraum eingestellt wurde.
Sämtliche Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg. Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb sind bis 4.4.2019 möglich. Bitte nutzen Sie für Bieteranfragen ausschließlich die Rubrik "Kommunikation" auf der elektronischen Plattform des Vergabemarktplatzes Brandenburg. Telefonische Anfragen bzw. Anfragen, die per E-Mail oder Fax eingehen, werden nicht bearbeitet. Antworten werden mit den Anfragen allen Wettbewerbsteilnehmern zur Kenntnis gegeben. Fragestellungen mit Hinweisen auf Ihr Unternehmen sind daher zu vermeiden. Eine Nachricht gilt als zugegangen, wenn sie in den Projektraum eingestellt wurde.
Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDYDC7
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Kommunalaufsichtsbehörde beim Ministerium des Inneren/Referat III/4
Postanschrift: Henning-von-Treskow-Str. 9 - 13
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 331/8662202 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz) vom 17.2.2016 Anwendung. (Auszug aus dem § 160 GWB:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz) vom 17.2.2016 Anwendung. (Auszug aus dem § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist zulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber
Dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.)
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: entfällt
Postort: entfällt
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadtverwaltung Cottbus
Postanschrift: Neumarkt 5
Postort: Cottbus
Postleitzahl: 03046
E-Mail: mario.gerth@cottbus.de📧
Quelle: OJS 2019/S 051-117360 (2019-03-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Generalplanungsleistung für die energetische Sanierung und barrierefreie Nutzbarmachung der Spreeschule Elisabeth-Wolf-Straße 72/73; Gebäudeteile A + B + Ersatzneubau Sporthalle, 03042 Cottbus, Schulgebäude mit Ausstattung und Neugestaltung der Außenanlagen.
Ziel dieser Maßnahme ist, die energetische Ertüchtigung der Gebäudeteile 1 und 2 mit den sich daraus ergebenden Sanierungsmaßnahmen im Innenbereich sowie Brandschutztechnischer Ertüchtigung. Weiterhin soll die Neuentwicklung der Nutzungsbereiche in Hinblick an das geänderte Nutzungskonzept mit dem Schwerpunkt „Förderschule“ sowie der Entwicklung eines Ersatzneubaus für die in 1973 errichtete Turnhalle im Bausystem KT 60 L betrachtet werden. Das Gebäude ist barrierefrei und im Hinblick auf die Sondernutzung „Förderschule“ zu planen sowie im Sinne des Klimaschutzes zu ertüchtigen.
Hierbei soll ein großes Augenmerk auf geringe Energieverbräuche und daraus resultierenden geringen Betriebskosten gelegt werden.
Generalplanungsleistung für die energetische Sanierung und barrierefreie Nutzbarmachung der Spreeschule Elisabeth-Wolf-Straße 72/73; Gebäudeteile A + B + Ersatzneubau Sporthalle, 03042 Cottbus, Schulgebäude mit Ausstattung und Neugestaltung der Außenanlagen.
Ziel dieser Maßnahme ist, die energetische Ertüchtigung der Gebäudeteile 1 und 2 mit den sich daraus ergebenden Sanierungsmaßnahmen im Innenbereich sowie Brandschutztechnischer Ertüchtigung. Weiterhin soll die Neuentwicklung der Nutzungsbereiche in Hinblick an das geänderte Nutzungskonzept mit dem Schwerpunkt „Förderschule“ sowie der Entwicklung eines Ersatzneubaus für die in 1973 errichtete Turnhalle im Bausystem KT 60 L betrachtet werden. Das Gebäude ist barrierefrei und im Hinblick auf die Sondernutzung „Förderschule“ zu planen sowie im Sinne des Klimaschutzes zu ertüchtigen.
Hierbei soll ein großes Augenmerk auf geringe Energieverbräuche und daraus resultierenden geringen Betriebskosten gelegt werden.
Gesamtwert des Auftrags: 2 293 829 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Generalplanungsleistung für die energetische Sanierung und barrierefreie Nutzbarmachung der Spreeschule Elisabeth-Wolf-Straße 72/73; Gebäudeteile A + B + Ersatzneubau Sporthalle, 03042 Cottbus, Schulgebäude mit Ausstattung und Neugestaltung der Außenanlagen.
Generalplanungsleistung für die energetische Sanierung und barrierefreie Nutzbarmachung der Spreeschule Elisabeth-Wolf-Straße 72/73; Gebäudeteile A + B + Ersatzneubau Sporthalle, 03042 Cottbus, Schulgebäude mit Ausstattung und Neugestaltung der Außenanlagen.
Ziel dieser Maßnahme ist, die energetische Ertüchtigung der Gebäudeteile 1 und 2 mit den sich daraus ergebenden Sanierungsmaßnahmen im Innenbereich sowie Brandschutztechnischer Ertüchtigung. Weiterhin soll die Neuentwicklung der Nutzungsbereiche in Hinblick an das geänderte Nutzungskonzept mit dem Schwerpunkt „Förderschule“ sowie der Entwicklung eines Ersatzneubaus für die in 1973 errichtete Turnhalle im Bausystem KT 60 L betrachtet werden. Das Gebäude ist barrierefrei und im Hinblick auf die Sondernutzung „Förderschule“ zu planen sowie im Sinne des Klimaschutzes zu ertüchtigen.
Ziel dieser Maßnahme ist, die energetische Ertüchtigung der Gebäudeteile 1 und 2 mit den sich daraus ergebenden Sanierungsmaßnahmen im Innenbereich sowie Brandschutztechnischer Ertüchtigung. Weiterhin soll die Neuentwicklung der Nutzungsbereiche in Hinblick an das geänderte Nutzungskonzept mit dem Schwerpunkt „Förderschule“ sowie der Entwicklung eines Ersatzneubaus für die in 1973 errichtete Turnhalle im Bausystem KT 60 L betrachtet werden. Das Gebäude ist barrierefrei und im Hinblick auf die Sondernutzung „Förderschule“ zu planen sowie im Sinne des Klimaschutzes zu ertüchtigen.
Hierbei soll ein großes Augenmerk auf geringe Energieverbräuche und daraus resultierenden geringen Betriebskosten gelegt werden.
Es ist beabsichtigt, einen Generalplaner mit folgenden Leistungsbilder/Anlagengruppen zu beauftragen:
1. Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten – HOAI, Teil 3, Abschnitt 1,
2. Objektplanung Freianlagen – HOAI, Teil 3, Abschnitt 2,
3. Fachplanung: Tragwerksplanung – HOAI, Teil 4 Abschnitt 1,
Jeweils in den Leistungsphasen 1-9 (HOAI) Notwendige Fachgutachten
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftrag umfasst zunächst die LP 1 bis 4. Die weitere Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der finanziellen Sicherung. Der Abruf der LP 5 bis 9 wird optional vereinbart. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen kurzfristig zu erbringen. Einen Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftrag umfasst zunächst die LP 1 bis 4. Die weitere Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der finanziellen Sicherung. Der Abruf der LP 5 bis 9 wird optional vereinbart. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen kurzfristig zu erbringen. Einen Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-24 📅
Name: architekturbüro berger & fiedler
Postanschrift: Wernerstraße 8
Postort: Cottbus
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 355-3555900📞
E-Mail: architekturbuero@berger-fiedler.de📧
Land: Cottbus, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2 293 829 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Henning-von-Treskow-Str. 9-13
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013, zuletzt geändert durch das Gesetz zur
Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz) vom 17.2.2016 Anwendung. (Auszug aus dem § 160 GWB:
(3) Der Antrag ist zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.).