Beschreibung der Beschaffung
Die in den Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Essen vorhandenen Gefahrenmeldeanlagen sind nach den geltenden technischen und gesetzlichen Vorschriften regelmäßig zu warten und nach Bedarf instand zu setzen.
Die Arbeiten beziehen sich auf unterschiedliche Gebäude der Stadtverwaltung Essen im Stadtgebiet Essen. Dazu gehören z. B. Schulen, Kindertagesstätten, Verwaltungsgebäude, etc. Die Vergabe ist in 2 Lose aufgeteilt.
Los 1 beinhaltet die Instandhaltung der Gefahrenmeldeanlagen in den Stadtbezirken I (nur die Stadtteile 1-4), III, IV, V und VI.
Los 2 in den Stadtbezirken I (nur die Stadtteile 5,6,11, und 36), II, VII, VIII, IX.
Die Einzelbeauftragung aus diesem Rahmenvertrag wird je Los mit nur einem Unternehmen geschlossen. Eine Gesamtvergabe beider Lose an ein Unternehmen ist möglich (keine Loslimitierung).
Bei den vorhandenen Gefahrenmeldeanlagen handelt es sich um Anlagen unterschiedlicher Fabrikate und Baujahre.
Überwiegend sind bei Brandmelde-, Hausalarm- und Einbruchmeldeanlagen die Fabrikate Esser/Novar/Honeywell, effeff und Siemens Algorex, bei Evakuierungsanlagen die Fabrikate K + H, TOA, Simax und Variodyn im Einsatz.
Der technische Zustand der Anlagen ist nach vorliegenden Informationen einwandfrei.
Technische Unterlagen liegen teilweise nicht vor. Die Ausführung der Anlagen hinsichtlich Schutzumfang entspricht den z. Zt. der Erstellung gültigen Standards und Normen.
Der Auftragnehmer kann sich vor Übernahme der Instandhaltungsarbeiten vom Zustand der Anlagen überzeugen. Kosten für eine erstmalige Bestandsaufnahme werden nicht erstattet.
Einzelheiten über den Arbeitsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Leistungen sind so auszuführen, dass Betriebsbereitschaft und Sicherheit der Anlagen gewährt sind. Die allgemein anerkannten Richtlinien, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.
Der Auftragnehmer hat die Leistung grundsätzlich mit seinem Betrieb zu erbringen und ist verpflichtet, hierfür nur voll ausgebildete Fachkräfte einzusetzen. Er muss über mindestens 6 Techniker verfügen, die für die Instandhaltungsarbeiten eingesetzt werden können.
Die Vertragsfirma ist grundsätzlich nicht befugt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag vollständig oder teilweise an einen Dritten zu übertragen. Bei fehlenden Zertifizierungen für einzelne Anlagentypen ist die eventuell erforderliche Vergabe an einen Subunternehmer mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Mit Abschluss des Vertrages besteht darüber hinaus auch die Verpflichtung, alle im Zusammenhang mit der Betriebsfähigkeit der Anlagen notwendigen Arbeiten durchzuführen, auch wenn sie nicht Bestandteil des Vertrages sind. Solche Leistungen werden jeweils nach Bedarf beauftragt und separat abgerechnet.
Die Gebühren für die Instandhaltung der Gefahrenmeldeanlagen sind als jährliche Kosten anzugeben und sollen für die einzelnen Anlagen nach der Art der Anlage (Brandmelde-, Einbruchmelde-, Hausalarmanlage oder Evakuierungsanlagen und der Anzahl der an die Zentrale angeschlossenen Nebenmelder (bzw. Lautsprecher bei Evakuierungsanlagen) berechnet werden.
Die Gefahrenmeldeanlagen sind hierfür unabhängig von der Art der Nebenmelder (automatisch oder nicht automatisch) bzw. der Lautsprecher in verschiedene Größen eingeteilt (Anlagen bis 10, 25, 50, 100, 150, 250, 500 und bis 1 000 Melder bzw.Lautsprecher).
Die Anzahl der Anlagen, die in den neuen Instandhaltungsvertrag aufgenommen werden sollen, ist den Aufstellungen in den Vorbemerkungen zu Los 1 bzw. Los 2 zu entnehmen.
Die Betriebsabläufe in den Gebäuden sind bei den Instandhaltungsarbeiten zu berücksichtigen und dürfen nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
Eine eigenständige Terminvereinbarung mit den Nutzern für die Instandhaltungsarbeiten hat vor Beginn der Wartungsarbeiten durch den Auftragnehmer zu erfolgen. Die zuständigen Ansprechpartner werden bei Bedarf seitens des Auftraggebers benannt.