Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Metzingen beabsichtigte, das Grundstück in der Fliederstr. 12, 72555 Metzingen in Erbbaupacht an einen Investor zu vergeben, der dort zwischen 25 und 30 Wohneinheiten realisiert.
Die maximal bebaubare Fläche beträgt 990 m. Der Gewässerrandstreifen, der zwar zur Grundstücksfläche dazugehört, ist jedoch von jeglicher Bebauung freizuhalten. In dem L-förmigen Baufenster ist im nordwestlichen Bereich eine Bebauung mit 3 Vollgeschossen plus Dach und im südöstlichen Bereich eine Bebauung mit 2 Vollgeschossen plus Dach angedacht. Für den Hauptbaukörper ist ein Walmdach vorzusehen, das untergeordnete Bauteil kann mit einem Flachdach ausgebildet werden.
Die baurechtlich erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück selbst z. B. in einer Tiefgarage unterzubringen. Die Anzahl der barrierefrei auszubildenden Wohnungen ergibt sich aus der LBO.
Bei der Wahl der Bauweise wird die Entscheidung dem Investor überlassen. Die Regelungen zur gültigen EnEV sind zu beachten. Bei der Architektur sollen effiziente Grundrisse gewählt werden. Die Verkehrsfläche sollte auf ein Minimum reduziert werden. Die Architektur muss sich in die Umgebungsbebauung einfügen.
Mit familiengerechten Wohnformen bzw. Wohnungsgrundrissen sowie Angeboten für ältere Mitbürger soll eine Wohnanlage mit Angeboten für alle Generationen entstehen. Es sind dabei 2-, 3- und 4-Zimmer-Wohnungen vorzusehen. Ein Anteil von mind. 30 % kostengedämpftem Wohnungsbau an der Gesamtwohnfläche wird gefordert. Die Miethöhe für kostengedämpften Wohnraum liegt 33 % unter der Vergleichsmiete. Die ansetzbare ortsübliche Vergleichsmiete beträgt 9,85 EUR/m Wohnfläche. Ein höherer Anteil wird positiv bewertet. Die übrigen Wohneinheiten sollen ebenfalls zu Konditionen unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete angeboten werden. Die hierbei seitens des Investors zugesicherte Mietpreishöhe fließt ebenfalls in die Bewertung ein. Die Orientierungsmiete beträgt 8,00 EUR/m Wohnfläche.
Dem Investor soll das zu bebauende Areal mittels Erbbaurecht zur Verfügung gestellt werden (Erbbaurechtsdauer 50 Jahre; Möglichkeiten zur Verlängerung bestehen grundsätzlich).
Die Stadt Metzingen soll für alle der zu errichtenden Wohnungen hinsichtlich der Belegung ein Vorschlagsrecht erhalten, sodass sie dem Partner 3 Vorschläge für potentielle Mieter unterbreitet, aus denen dieser auswählen kann.
Der Investor hat die Planung, Errichtung, Finanzierung und spätere Vermietung der zu errichtenden Wohnungen auf eigenes Risiko zu realisieren.
Ziel des bevorstehenden Verfahrens ist die Auswahl des Investors mit dem besten Entwurfs- und Nutzungskonzept in Verbindung mit dem besten wirtschaftlichen Konzept für den neu zu errichtenden Wohnkomplex. Der Fokus bei der Realisierung des Projekts liegt auf einem sozial vertretbaren Konzept zur Vermietung des Gebäudes.
Der Baubeginn soll im Sommer 2020 erfolgen. Die Fertigstellung und somit der Einzug soll spätestens im Frühjahr 2022 erfolgen.
Die näheren Einzelheiten, die Grundlage der Angebotserstellung und der anschließenden Verhandlungen sind, ergeben sich aus den Angebotsunterlagen, die den im Rahmen des nun stattfindenden Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerbern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zugehen.