Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen und Leistungsbilder der HOAI für folgende Planungsleistungen an einen Generalplaner:
— Objektplanung – Ingenieurbauwerke (§§ 41 ff. HOAI) für Kanalnetz (RW+SW), Regenrückhaltung und Niederschlagswasserbehandlung, LP 1-9, sowie als Besondere Leistungen:
—— örtliche Bauüberwachung,
—— Hydraulische Berechnungen des Kanalnetzes gemäß DWA A 118/ DIN EN, 752,
—— Hydraulische Berechnungen der Regenrückhaltung gemäß DWA A 117,
—— Hydraulische Berechnungen der Niederschlagswasserbehandlung gemäß DWA M 153 bzw. A 102.
— Objektplanung - Verkehrsanlagen (§§ 45 ff. HOAI), LP 1-9, sowie als Besondere Leistungen:
—— örtliche Bauüberwachung.
— Objektplanung - Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI), LP 1-9.
Die Stadt Northeim plant die Entwicklung eines ca. 20 ha großen „Industriegebietes West“ in Northeim zur Ansiedlung kleiner und mittelständischer Unternehmen. Die komplexe Erschließung beinhaltet Planungsleistungen für Baugrund, Ver- und Entsorgungs-, Ausgleichs- und Ersatz- sowie Verkehrsanlagen unter Berücksichtigung der Umverlegung einer 110 kV-Freileitung.
Das geplante Industriegebiet Northeim West ist verkehrsgünstig über die A7, weiter über die Bundesstraßen B3 bzw. B241 und dann über die westliche Entlastungsstraße zu erreichen.
Die zu erschließende Fläche beträgt ca. 26 Hektar. Anfragen von interessierten, teilweise ansässigen Unternehmen liegen bereits vor.
Die Planung sieht ca. mittig vom neuen Industriegebiet einen Bau eines Kreisverkehrsplatzes mit einem Außendurchmesser von ca. 35m vor. Von dem Kreisverkehrsplatz wird die Planstraße A in einer Länge von ca. 340 m inklusive einem Wendehammer gebaut. Von der Planstraße A geht 1 weitere Straße ab. Das nördliche Gebiet wird durch die Planstraße A erschlossen.
Der südliche Teil wird durch die Planstraße B auf einer Länge von ca. 200 m erschlossen.
Es ist geplant unter den Gehwegen die Versorgungsstränge zu verlegen. Hierzu gehören unter anderem Gas, Wasser und Strom. Die Telekommunikationsunternehmen werden hierzu noch angefragt und auch dort mit verlegt.
Die Schmutz- und Regenwasserkanalisation werden in den Planstraßen A und B hergestellt. Die Regenwasserkanalisation wird zum westlichen Kreisverkehr geführt und von dort im Grünstreifen (Ausgleichsflächen) zum nordwestlich gelegenen Regenwasserbehandlungs- und -rückhaltestandort verlaufen. Die Ableitung des Drosselabfluss aus dem Regenrückhaltebecken erfolgt mittels Rohrleitung zum nördlich, außerhalb des B-Plangebiets liegenden Vorfluter.
Die Dachflächen der nördlichen B-Plangebietsfläche sind direkt zum angrenzenden Regenrückhaltebecken abzuleiten, um die eventuell erforderliche Anlage zur Regenwasserbehandlung in ihrer Größe zu begrenzen. Inwieweit dies auch für den südlichen Teil möglich ist, ist im Rahmen der Variantenbetrachtung (LPH 2) zu prüfen und gegenüber zustellen.
Die Schmutzwasserkanalisation des B-Plangebiets wird zum östlichen Wendeplatz, des hier vorhanden Schmutzwasserhauptsammlers geführt. Der vorh. Schmutzwasserhauptsammler mit Tiefen von bis zu 4,50 m ist aus dem B-Plangebiet heraus, an den östlichen Rand zu verlegen, um eine sinnvolle Flächenerschließung bzw. Vermarktung der B-Planflächen sicherzustellen. Im Rahmen der Vorplanung (LPH 2) sind bezüglich der Umlegung des vorh. Schmutzwassersammlers die Varianten offene oder geschlossene (Rohrvortrieb) Bauweise zu prüfen und gegenüber zustellen.
Die Planstraße A und B wird in einer Breite von ca. 13 m ausgebaut. Die Fahrbahn ist in einer Breite von 7 m, einem beidseitigen Gehweg mit 1,50 m und einem einseitig angeordneten Parkstreifen von 2,50 bis 3,00 m geplant.