Stadt Ostfildern – Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau der „Sporthalle Nellingen“

Stadt Ostfildern

Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau der „Sporthalle Nellingen“ im Verhandlungsverfahren nach VOB/A.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-09-16 Auftragsbekanntmachung
2020-12-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-09-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauleistungen im Hochbau
Referenznummer: 2019/2076
Kurze Beschreibung:
Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau der „Sporthalle Nellingen“ im Verhandlungsverfahren nach VOB/A.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauleistungen im Hochbau 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten für Sportanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Alb-Donau-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Ostfildern
Postanschrift: Otto-Vatter-Str. 12
Postleitzahl: 73760
Postort: Ostfildern
Kontakt
Internetadresse: https://www.ostfildern.de/ 🌏
E-Mail: sporthalle-nellingen@menoldbezler.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZDYN5/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZDYN5 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-16 📅
Einreichungsfrist: 2019-10-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-18 📅
Datum des Beginns: 2020-10-31 📅
Datum des Endes: 2023-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 180-437611
ABl. S-Ausgabe: 180
Zusätzliche Informationen
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind. Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZDYN5
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Verfahrens ist die Planung und die anschließende schlüsselfertige Errichtung einer neuen Sporthalle in Nellingen auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung (Bau- und Ausstattungsbeschreibung).
Die Sporthalle 1, Baujahr 1974, ist bereits seit vielen Jahren Thema verschiedenster Diskussionen. Bereits im Jahr 2010 wurden Überlegungen angestellt, den Bestand in mehreren Bauabschnitten in Form einer Generalsanierung mit Ergänzungen und Anbauten zukunftsfähig zu gestalten. Auch die Senkung des derzeit sehr hohen Energieverbrauchs stand dabei im Fokus. Im Jahr 2011 wurden im Rahmen einer Brandverhütungsschau große Mängel im Bereich des Brandschutzes im Zusammenhang mit der Nutzung als Versammlungsstätte festgestellt. Diese Mängel werden seither mit einem Maßnahmenkatalog, zusätzlichen Investitionen als Kompensationsmaßnahmen für eine vorübergehende Nutzung geduldet.
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Die ersten Planungen zum Neubau der Sporthalle 1 wurden bereits im Herbst 2014 begonnen. In einem ersten Schritt wurden die Vorteile eines Ersatzneubaus gegenüber einer Generalsanierung der Halle herausgearbeitet und dargestellt. Eine intensive Nutzerbeteiligung mit Workshops wurde im Vorfeld ausgearbeitet. Eine wirtschaftliche Gegenüberstellung Sanierung/Ersatzneubau fällt im Gemeinderat vom 9.12.2015 zugunsten des Ersatzneubaus aus. Anschließend hat sich der Gemeinderat mit der Standortfrage befasst und den Standort „Campus West“, an das Stadion und Vereinsheim angrenzend, festgelegt.
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Im Gemeinderat vom 27.2.2019 wurden unterschiedliche Varianten vorgestellt. Der Gemeinderat beschloss hierbei eine 3-teilige Großsporthalle mit einer Zuschauerkapazität von 950 Zuschauern (750 Sitz- und 200 Stehplätzen). Zusätzlich einen teilbaren, multifunktionalen Mehrzweck- und Gymnastikraum mit mind. 100 m
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Die Gesamtprojektkosten belaufen sich auf ca. 14 Mio. EUR brutto.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nellingen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Vorbemerkung
a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen;
b) Ist ein Unternehmen – sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder im Wege der Eignungsleihe – an mehreren Bewerbungen beteiligt, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. im Wege der Eignungsleihe einbezogen ist, führen;
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c) Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe, vgl. § 6d EU VOB/A). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A und § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
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Vorstehende Ausführungen unter 1. gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen;
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A;
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
3) Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einzureichen:
(1) Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Unverbindliche Erklärung eines in der EU niedergelassenen Kreditinstituts, dass dieses im Auftragsfall eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme stellen wird.
Dieser Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
(2) Nachweis des Abschlusses einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 5,0 Mio. EUR oder Erklärung einer Versicherung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderter Höhe zu stellen.
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(3) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils aufgeschlüsselt nach „Planungsleistungen Gebäude und Innenräume“ und „schlüsselfertiger Bau“.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal, jeweils aufgeschlüsselt nach „Planung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI)“ und „schlüsselfertiger Bau“;
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(2) Angaben über die Ausführung vergleichbarer Leistungen zum „Schlüsselfertigen Bau“ sowie „Planungsleistungen Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) in den Leistungsphasen 2-5“
Hinweis: bei Bewerbergemeinschaften müssen die Referenzen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nur für die Teilleistung („Schlüsselfertiger Bau“ und „Planungsleistungen Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) in den Leistungsphasen 2-5“) erbracht werden, für deren Erbringung das jeweilige Unternehmen nach der von der Bewerbergemeinschaft vorgesehenen Aufgabenteilung vorgesehen ist.
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Für jede Referenz sind unter Verwendung der nachfolgenden Formblätter (als Anlagen C und D) folgende Angaben einzureichen:
— Projektbezeichnung,
— Bauherr/Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Beschreibung,
— Bauvolumen,
— Angaben über erbrachte Leistungen,
— Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Leistung,
— ggf. weitere Beschreibung inkl. Bildern.
Die Vorlage von mehr als jeweils 3 Referenzen für „Schlüsselfertiger Bau“ sowie „Planungsleistungen Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) in den Leistungsphasen 2-5“ ist nicht gewünscht.
Mindeststandards:
Zu (2):
— die Referenzobjekte müssen in den letzten 9 Jahren (frühestens 1/2010) fertiggestellt (abgenommen und in Betrieb genommen) worden sein,
— Angabe mindestens einer Referenz über den schlüsselfertigen Bau einer Sporthalle/Mehrzweckhalle oder eines Gebäudes mit vergleichbarer Tragwerkskonstruktion (z. B. Hallenbad, große stützenfreie Produktion-/Lager bzw. Messehalle etc.) mit einem Bauvolumen (KG 300 und 400 nach DIN 276) von mindestens 5 Mio. EUR brutto,
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— Angabe mindestens einer Referenz über erbrachte Planungsleistungen für Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) in den Leistungsphasen 2 - 5 für eine Sporthalle/Mehrzweckhalle mit einem Bauvolumen (KG 300 und 400 nach DIN 276) von mindestens 5 Mio. EUR brutto.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft;
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft;
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt;
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen;
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird
(1) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird;
(2) beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schließlich wird;
(3) anhand der Referenzen beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Hierbei wird je Bewerber lediglich die jeweils als priorisiert gekennzeichnete Referenz für die Bereiche Ðschlüsselfertiger Bau – Errichtung einer Sporthalle/Mehrzweckhalle oder Gebäudes mit vergleichbarer Tragwerkskonstruktion“ und „Planungsleistungen (Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI)) in den Leistungsphasen 2-5 einer Sporthalle/Mehrzweckhalle“ herangezogen.
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Dabei werden diese Referenzen wie folgt bewertet:
a) Referenz „Planungsleistung (Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI)) einer Sporthalle/Mehrzweckhalle, LPH 2-5“
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Bauvolumen brutto (KG 300 und 400 gem. DIN 276) nach folgender Maßgabe:
< 7 Mio. EUR – 1 Punkt
7 EUR – 10 Mio. EUR – 2 Punkte
> 10 Mio. EUR – 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:
Vor 2005 – 1 Punkt
1.1.2005 und 31.12.2012 – 2 Punkte
Nach dem 1.1.2013 – 3 Punkte
b) Referenz „Schlüsselfertiger Bau – Errichtung einer Sporthalle/Mehrzweckhalle oder Gebäudes mit vergleichbarer Tragwerkskonstruktion“
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung die Art des Gebäudes nach folgender Maßgabe:
Lager-/Logistikhalle oder
Gebäude mit vergleichbarer Tragwerkskonstruktion – 1 Punkt
Messehalle oder ähnliche Halle mit Publikumsverkehr – 2 Punkte
Sport- oder Mehrzweckhalle – 3 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZDYN5/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Postanschrift: Rheinstahlstraße 3
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70469
Kontaktperson: Dr. Frank Meininger/Dr. Alexander Dörr
Land: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Internetadresse: www.menoldbezler.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
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Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZDYN5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 180-437611 (2019-09-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 13 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 249-619450
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 180-437611
ABl. S-Ausgabe: 249
Zusätzliche Informationen
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen. Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZDQ2M

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die ersten Planungen zum Neubau der Sporthalle 1 wurden bereits im Herbst 2014 begonnen. In einem ersten Schritt wurden die Vorteile eines Ersatzneubaus gegenüber einer Generalsanierung der Halle herausgearbeitet und dargestellt. Eine intensive Nutzerbeteiligung mit Workshops wurde im Vorfeld ausgearbeitet. Eine wirtschaftliche Gegenüberstellung Sanierung / Ersatzneubau fällt im Gemeinderat vom 9. Dezember 2015 zugunsten des Ersatzneubaus aus. Anschließend hat sich der Gemeinderat mit der Standortfrage befasst und den Standort „Campus West“, an das Stadion und Vereinsheim angrenzend, festgelegt.
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Im Gemeinderat vom 27. Februar 2019 wurden unterschiedliche Varianten vorgestellt. Der Gemeinderat beschloss hierbei eine 3-teilige Großsporthalle mit einer Zuschauerkapazität von 950 Zuschauern (750 Sitz- und 200 Stehplätzen). Zusätzlich einen teilbaren, multifunktionalen Mehrzweck- und Gymnastikraum mit mind. 100 m
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Die Gesamtprojektkosten belaufen sich auf ca. EUR 14 Mio. brutto.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Städtebau
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Architektur/ Funktionalität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 250
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Energie- / Haustechnikkonzept, Nachhaltigkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 200
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Prozessqualität / Terminplan / Mittelstandsförderung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 400

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-04 📅
Name: Rommel SF-Bau GmbH & Co. KG
Postanschrift: Von-Pistorius-Straße 14
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70188
Land: Deutschland 🇩🇪
Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 13 000 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZDQ2M

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 249-619450 (2020-12-17)