Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Parchim plant, die Grundschule West zu einer Schule mit spezifischer Kompetenz umzubauen. Die Schule soll dem Bauteilekatalog für die Inklusion der Förderschwerpunkte Sehen/Hören und körperlich-motorische Entwicklung in Schulen mit spezifischer Kompetenz folgend umgebaut bzw. ertüchtigt werden.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise, zunächst Erbringung der Leistungsphasen 1-4 der HOAI.
Bei der Grundschule West handelt es sich um einen aus DDR-Zeit stammenden Typenbau in Plattenbauweise, der in den Jahren 1971/1972 errichtet wurde und seitdem als Schule genutzt wird. Der Gebäudetyp Schwerin besteht aus zwei parallel angeordneten viergeschossigen Klassentrakten, die mit zwei dreigeschossigen einhüftigen Trakten verbunden sind.
Die Schule befindet sich in einem gepflegten, baulich und haustechnisch einwandfreien Zustand. Es gibt keinen Sanierungsstau.
Für die Projektkosten wurde die Obergrenze mit 2,3 Millionen EUR inklusive Mehrwertsteuer festgeschrieben.
In den 90-er Jahren wurden das Dach, die Fenster, die Fassade, die sanitären Anlagen und die Heizung modernisiert. Ebenso wurde der Schulhof neu gestaltet.
In den Jahren 2002/ 2003 wurde die Schule komplex saniert. Schwerpunkte der Sanierung:
— Nutzung für eine zweizügige Grundschule mit Sonderklassen,
— Funktionale Verbesserung der Erschließung durch Überdachung des Innenhofes und Schaffung einer Pausen- und Erlebnishalle,
— Behindertengerechte Erschließung des Erdgeschosses und Schaffung eines zentralen Einganges,
— Erneuerung der elektrischen Anlagen,
— Verbesserung der brandschutztechnischen Anlagen und Rettungswege,
— Verbesserung der Raumakustik,
— Funktionale und architektonische Aufwertung der Unterrichts- und Fachräume sowie des gesamten Innenraumes.
Zuschlagskriterien:
Insgesamt zu erreichende Punktzahl = 30, hiervon:
1) Vorstellungen zur aufgabenbezogenen Herangehensweise/ Grundsatzüberlegungen zur Lösung - max. 5 Punkte, Wichtung 30 %,
2) Preis - max. 5 Punkte, Wichtung 30 %,
3) Qualität er Personalplanung - max. 5 Punkte, Wichtung 10 %,
4) Maßnahmen zur Terminkontrolle und Terminsicherheit - max. 5 Punkte, Wichtung 10 %,
5) Qualität der Kostenplanung, Kostenverfolgungs- und Kostensicherungsmaßnahmen - max. 5 Punkte, Wichtung 10 %,
6) Qualität der Kommunikationsplanung - max. 5 Punkte, Wichtung 10 %.
Bei Punktgleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 „Vorstellungen zur aufgabenbezogenen Herangehensweise/ Grundsatzüberlegungen zur Lösung“ für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte hiernach noch Punktgleichheit bestehen, soll das Wertungskriterium 2 „Preis“ herangezogen werden. Sollte auch hiernach noch Punktgleichheit bestehen, wird die Auswahl Los getroffen.