Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird.
(1) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird.
(2) beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schließlich wird.
(3) anhand der Referenzen (Mindestreferenzen und weitere Referenzen) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Hierbei werden je Bewerber lediglich die 3 als priorisiert gekennzeichnete Referenzen eines Bewerbers über „schlüsselfertige Bauleistungen“ und die 3 als priorisiert gekennzeichnete Referenzen über „Planungsleistungen Gebäude- und Innenräume (§ 34 HOAI)“ berücksichtigt. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Referenzen werden wie folgt bewertet:
(1) „Schlüsselfertige Bauleistung“:
(a) Kriterium „Brutto-Auftragswert Referenz“ (KG 300+400)
< 1,5 Mio. EUR (KG 300 + 400): 1 Punkt;
1,5 Mio. EUR - 3,5 Mio. EUR (KG 300 + 400): 2 Punkte;
> 3,5 Mio. EUR (KG 300 + 400): 3 Punkte.
(b) Kriterium „Art der Bauleistung“
Kindertagesstätte, Kindergarten oder Schule: 1 Punkt;
Kindertagesstätte, Kindergarten oder Schule mit Tiefgarage: 2 Punkte;
Kindertagesstätte, Kindergarten oder Schule mit Wohneinheiten: 2 Punkte;
Kindertagesstätte, Kindergarten oder Schule mit Tiefgarage und Wohneinheiten 3 Punkte.
(2) „Planungsleistungen Gebäude- und Innenräume (§ 34 HOAI)“:
(a) Kriterium „Anzahl Gruppen bei Vorliegen einer Kindertagesstätte-Referenz“ bis einschließlich 3 Gruppen: 0 Punkte;
4 Gruppen: 1 Punkt;
5 Gruppen: 2 Punkte;
6 und mehr Gruppen: 3 Punkte.
(b) Kriterium „Art der Planungsleistung“
Kindertagesstätte, Kindergarten oder Schule: 1 Punkt;
Kindertagesstätte, Kindergarten oder Schule mit Tiefgarage: 2 Punkte;
Kindertagesstätte, Kindergarten oder Schule mit Wohneinheiten: 2 Punkte;
Kindertagesstätte, Kindergarten oder Schule mit Tiefgarage und Wohneinheiten: 3 Punkte.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, führt eine jüngere Referenz (späterer Abnahmezeitpunkt) zur Bevorzugung des Bewerbers. Bei gleichem Abnahmezeitpunkt entscheidet ggf. das Los.