Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) (BL 1, BL 2 und BL 4) sowie für folgende Unterauftragnehmer auszufüllen:
Unterauftragnehmer, welche die Verwertung ganz oder teilweise übernehmen sollen (nur BL 1 und BL 2).
Unterauftragnehmer, welche Transporte ganz oder teilweise übernehmen sollen (nur BL 3).
— BL 1 Qualitätssicherung beim Bieter (auch Unterauftragnehmer, welche die Verwertung übernehmen sollen)
Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die vom Bieter selbst durchgeführte Tätigkeit (bspw. Handeln, Befördern, Behandeln, Verwerten) für den Abfallschlüssel 20 03 01 (gemischte Siedlungsabfälle, getrennt erfasste Bioabfälle). Als Anlage zum Angebot.
Bei ausländischen Bietern: gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage zum Angebot beigefügt.
Sofern der Bieter (Unterauftragnehmer) der Betreiber der für die Leistungserbringung vorgesehenen Verwertungsanlage(n) ist, genügt anstelle des Nachweises für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb der Nachweis (z. B. Genehmigungsauszug), dass die Anlage(n) für die Behandlung des Bioabfalls zugelassen ist (sind). Ggf. als Anlage zum Angebot.
— BL 2 Qualitätssicherung beim Bieter (auch Unterauftragnehmer, welche die Verwertung übernehmen sollen)
Nachweis der laufenden Gütesicherung für mindestens ein Kompost- oder Gärprodukt durch eine vom RAL oder vergleichbaren Einrichtungen anerkannte Gütegemeinschaft, beispielsweise: Bescheinigung nach § 11 Abs. 3 BioAbfV oder Verleihungsurkunde der Bundesgütegemeinschaft Kompost. Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein. Als Anlage zum Angebot.
— BL 3 Qualitätssicherung für Unterauftragnehmer, welche Transporte übernehmen sollen
Nachweis für die Zulässigkeit von Abfalltransporten (z. B. Efb-Zertifikat für die Tätigkeit „Befördern“, Anzeige gemäß § 53 KrWG oder Transportgenehmigung): als Anlage zum Angebot.
Bei ausländischen Bietern: gleichwertiger Nachweis als Anlage zum Angebot beigefügt.
— BL 4 Referenzen (mindestens eine Referenz) mit Angabe:
—— des Auftraggebers,
—— der Tätigkeit,
—— des Zeitraums,
—— Name, E-Mail und Tel.-Nr. des jeweiligen Ansprechpartners.
Der Bieter hat mindestens eine Referenz für vergleichbare Leistungen (Behandlung von Bioabfällen) anzugeben. Es steht ihm frei, weitere Referenzen (ggf. auf gesonderter Anlage) anzugeben.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen)