Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird:
(1) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird
(2) beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schließlich wird
(3) unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 (2) zu (2) der EU-Auftragsbekanntmachung (Mindestreferenzen) der EU-Auftragsbekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Für die Auswahl werden jeweils nur die als priorisiert gekennzeichnete Referenz für „Schlüsselfertige Bauleistung“ sowie die als priorisiert gekennzeichnete Referenz für „Planung Gebäude und Innenräume“ berücksichtigt. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Vorlage von mehr als jeweils 3 Referenzen „Schlüsselfertige Bauleistung“ und „Planung Gebäude und Innenräume“ ist nicht erwünscht.
Dabei werden die Referenzen „Schlüsselfertige Bauleistung“ wie folgt bewertet:
Kriterium „Zeitpunkt Inbetriebnahme“
— Inbetriebnahme vor dem 1.1.2014 – 1 Punkt,
— Inbetriebnahme zwischen dem 1.1.2014 bis 31.12.2015 — 2 Punkte,
— Inbetriebnahme ab 1.1.2016 – 3 Punkte.
Kriterium „Bauvolumen“
— Unter EUR 6 Mio. brutto (KG 200 – 600 nach DIN 276) Bauvolumen – 1 Punkt,
— EUR 6 bis EUR 9 Mio. brutto Bauvolumen (KG 200-600 nach DIN 276) – 2 Punkte,
— Über EUR 10 Mio. brutto Bauvolumen (KG 200 – 600 nach DIN 276) – 3 Punkte.
Kriterium „Gebäudeart“
— Öffentliches Gebäude – 1 Punkt,
— Schule/ Gebäude/ Forschung/Lehre – 3 Punkte.
Weiterhin werden die Referenzen „Planung Gebäude und Innenräume“ wie folgt bewertet:
Kriterium „Anrechenbare Herstellkosten“
— Unter EUR 4 Mio. brutto – 1 Punkt,
— EUR 4 bis EUR 6 Mio. brutto – 2 Punkte,
— Über EUR 6 Mio. brutto – 3 Punkte.
Kriterium „Gebäudeart“
— Öffentliches Gebäude – 1 Punkt,
— Schulgebäude/ Forschung / Lehre – 2 Punkte,
— Grundschule – 3 Punkte.
Die Referenzen „Schlüsselfertige Bauleistung“ werden jeweils mit 50 %, „die Referenzen Planung Gebäude und Innenräume“ werden jeweils mit 50 % gewichtet.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, führen jüngere Referenzen (späterer Inbetriebnahmezeitpunkt) zur Bevorzugung eines Bewerbers. Bei gleichen Abnahmezeitpunkten entscheidet ggf. das Los.