— Projekt: Stadt Waren (Müritz), Neubau der Grundschule „Käthe Kollwitz" in Waren (Müritz) in Modulbauweise, — Leistungen: Leistungen der Generalplanung gemäß § 34 i. V. m. Anlage 10 HOAI „Gebäude" und „Innenräume", Lph. 2-9; § 51 i. V. m. Anlage 14 HOAI „Tragwerksplanung", Lph. 2-9; § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI „Technische Ausrüstung", Lph. 1-9, Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5 und 7 in stufenweiser Beauftragung, Brandschutzplanung und Baugrundgutachten als Besondere Leistung. Die Ausschreibung der Planungsleistungen gemäß § 34 i. V. m. Anlage 210 HOAI („Gebäude" und „Innenräume", Lph. 2 bis 9), § 51 i. V. m. Anlage 14 HOAI („Tragwerksplanung", Lph. 2 bis 6) und § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI („Technische Ausrüstung" in Gebäuden, Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5 und 7, Lph. 1-9) erfolgt im Wege der Gesamtvergabe an einen Generalplaner und insgesamt in stufenweiser Beauftragung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-12-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 260/19 - 1
Kurze Beschreibung:
— Projekt: Stadt Waren (Müritz), Neubau der Grundschule „Käthe Kollwitz" in Waren (Müritz) in Modulbauweise,
— Leistungen: Leistungen der Generalplanung gemäß § 34 i. V. m. Anlage 10 HOAI „Gebäude" und „Innenräume", Lph. 2-9; § 51 i. V. m. Anlage 14 HOAI „Tragwerksplanung", Lph. 2-9; § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI „Technische Ausrüstung", Lph. 1-9, Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5 und 7 in stufenweiser Beauftragung, Brandschutzplanung und Baugrundgutachten als Besondere Leistung.
Die Ausschreibung der Planungsleistungen gemäß § 34 i. V. m. Anlage 210 HOAI („Gebäude" und „Innenräume", Lph. 2 bis 9), § 51 i. V. m. Anlage 14 HOAI („Tragwerksplanung", Lph. 2 bis 6) und § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI („Technische Ausrüstung" in Gebäuden, Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5 und 7, Lph. 1-9) erfolgt im Wege der Gesamtvergabe an einen Generalplaner und insgesamt in stufenweiser Beauftragung.
— Projekt: Stadt Waren (Müritz), Neubau der Grundschule „Käthe Kollwitz" in Waren (Müritz) in Modulbauweise,
— Leistungen: Leistungen der Generalplanung gemäß § 34 i. V. m. Anlage 10 HOAI „Gebäude" und „Innenräume", Lph. 2-9; § 51 i. V. m. Anlage 14 HOAI „Tragwerksplanung", Lph. 2-9; § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI „Technische Ausrüstung", Lph. 1-9, Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5 und 7 in stufenweiser Beauftragung, Brandschutzplanung und Baugrundgutachten als Besondere Leistung.
Die Ausschreibung der Planungsleistungen gemäß § 34 i. V. m. Anlage 210 HOAI („Gebäude" und „Innenräume", Lph. 2 bis 9), § 51 i. V. m. Anlage 14 HOAI („Tragwerksplanung", Lph. 2 bis 6) und § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI („Technische Ausrüstung" in Gebäuden, Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5 und 7, Lph. 1-9) erfolgt im Wege der Gesamtvergabe an einen Generalplaner und insgesamt in stufenweiser Beauftragung.
Es wird darauf hingewiesen, dass Teilnehmer Bieterinformationen bzgl. Anfragen, Änderungen und Hinweise nur erhalten, wenn sie sich auf der Internetplattform DTVP registrieren. Die Registrierung ist freiwillig (§ 9 Abs. 3VgV).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Projekt: Stadt Waren (Müritz), Neubau der Grundschule „Käthe Kollwitz" in Waren (Müritz) in Modulbauweise,
— Leistungen: Leistungen der Generalplanung gemäß § 34 i. V. m. Anlage 10 HOAI „Gebäude" und „Innenräume", Lph. 2-9; § 51 i. V. m. Anlage 14 HOAI „Tragwerksplanung", Lph. 2-9; § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI „Technische Ausrüstung", Lph. 1-9, Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5 und 7 in stufenweiser Beauftragung, Brandschutzplanung und Baugrundgutachten als Besondere Leistung.
— Leistungen: Leistungen der Generalplanung gemäß § 34 i. V. m. Anlage 10 HOAI „Gebäude" und „Innenräume", Lph. 2-9; § 51 i. V. m. Anlage 14 HOAI „Tragwerksplanung", Lph. 2-9; § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI „Technische Ausrüstung", Lph. 1-9, Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5 und 7 in stufenweiser Beauftragung, Brandschutzplanung und Baugrundgutachten als Besondere Leistung.
Die Ausschreibung der Planungsleistungen gemäß § 34 i. V. m. Anlage 210 HOAI („Gebäude" und „Innenräume", Lph. 2 bis 9), § 51 i. V. m. Anlage 14 HOAI („Tragwerksplanung", Lph. 2 bis 6) und § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI („Technische Ausrüstung" in Gebäuden, Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5 und 7, Lph. 1-9) erfolgt im Wege der Gesamtvergabe an einen Generalplaner und insgesamt in stufenweiser Beauftragung.
Die Ausschreibung der Planungsleistungen gemäß § 34 i. V. m. Anlage 210 HOAI („Gebäude" und „Innenräume", Lph. 2 bis 9), § 51 i. V. m. Anlage 14 HOAI („Tragwerksplanung", Lph. 2 bis 6) und § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI („Technische Ausrüstung" in Gebäuden, Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5 und 7, Lph. 1-9) erfolgt im Wege der Gesamtvergabe an einen Generalplaner und insgesamt in stufenweiser Beauftragung.
Die Stadt Waren (Müritz) beabsichtigt in Umsetzung der Inklusionsstrategie M-V einen Schulneubau in Modulbauweise im Stadtgebiet Waren West für die Grundschule „Käthe Kollwitz" Waren. Gemäß Inklusionsstrategie M-V hat sie die Funktion einer Schule mit spezifischer Kompetenz für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören und körperlich-motorische Entwicklung zu erfüllen.
Die Stadt Waren (Müritz) beabsichtigt in Umsetzung der Inklusionsstrategie M-V einen Schulneubau in Modulbauweise im Stadtgebiet Waren West für die Grundschule „Käthe Kollwitz" Waren. Gemäß Inklusionsstrategie M-V hat sie die Funktion einer Schule mit spezifischer Kompetenz für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören und körperlich-motorische Entwicklung zu erfüllen.
Mit dem Schulneubau in direkter Nachbarschaft zum Hortzentrum und zur Turnhalle, den Einrichtungen, die schon heute von den Schülern der Grundschule „Käthe-Kollwitz-Schule genutzt werden, soll ein moderner Grundschulcampus in Waren West entstehen.
Für einen zeitgemäßen und zukunftsfähigen Schulbetrieb sollen dabei alle baulichen Anforderungen an eine inklusive Beschulung erfüllt werden. Träger der Schule und Grundstückseigentümer ist die Stadt Waren (Müritz).
Die „Käthe Kollwitz" – Grundschule ist eine 3- bis vierzügige Grundschule mit Ganz-tagsangebot in kommunaler Trägerschaft. Sie fungiert als Schule mit spezifischer Kompetenz für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören und körperlich-motorische Entwicklung im Einzugsbereich Stadt Waren, die Gemeinden Klink und Vielist. An der Schule lernen zur Zeit (Schuljahr 2018/2019) insgesamt ca. 451Schüler*innen in insgesamt 20 Klassen der Klassenstufen 1-4.
Die „Käthe Kollwitz" – Grundschule ist eine 3- bis vierzügige Grundschule mit Ganz-tagsangebot in kommunaler Trägerschaft. Sie fungiert als Schule mit spezifischer Kompetenz für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören und körperlich-motorische Entwicklung im Einzugsbereich Stadt Waren, die Gemeinden Klink und Vielist. An der Schule lernen zur Zeit (Schuljahr 2018/2019) insgesamt ca. 451Schüler*innen in insgesamt 20 Klassen der Klassenstufen 1-4.
Laut Festlegung von Schulen mit spezifischer Kompetenz heißt es in der Inklusionsstrategie:
Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Hören, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung sieht die Inklusionsstrategie des Landes M-V die Einrichtung von „Schulen mit spezifischer Kompetenz" vor. Der Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung ist mitzudenken. Hierbei handelt es sich um eine Regelschule im Grundschulbereich, die das Angebot des gemeinsamen Unterrichts ergänzt und förderschwerpunktspezifisch den baulichen, räumlichen, sächlichen, personellen sowie pädagogischen Mindeststandards entsprechen.
Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Hören, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung sieht die Inklusionsstrategie des Landes M-V die Einrichtung von „Schulen mit spezifischer Kompetenz" vor. Der Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung ist mitzudenken. Hierbei handelt es sich um eine Regelschule im Grundschulbereich, die das Angebot des gemeinsamen Unterrichts ergänzt und förderschwerpunktspezifisch den baulichen, räumlichen, sächlichen, personellen sowie pädagogischen Mindeststandards entsprechen.
Die Grundschule „Käthe Kollwitz" ist eine Ganztags-Einrichtung, eine Hortbetreuung für die Kinder der Klassen 1-4 findet im nahe gelegenen „Hortzentrum West" statt.
All diese Aufgaben und Angebote erfordern besondere Voraussetzungen in der räumlichen Ausstattung und Gestaltung der Schule und des Schulgeländes.
Die Leistungsphase 4 gemäß § 34 i. V. m. Anlage 10 HOAI ist erst nach getroffener Auswahlentscheidung für den Generalübernehmer zu bearbeiten, so dass ggf. auf dessen spezifische Lösungsansätze zurückgegriffen werden kann.
Als Besondere Leistungen sind die in dem Anlagenkonvolut 5 genannten Besonderen Leistungen zu erbringen.
Als Besondere Leistung ist weiterhin eine Brandschutzplanung sowie die Erstellung eines Baugrundgutachtens zu erbringen. Sämtliche Besonderen Leistungen sind im Rahmen des Verhandlungsverfahrens (2. Stufe) jeweils mit einem Pauschalpreis anzubieten.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1277377.90 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Der Auftrag beinhaltet zunächst nur jeweils die Leistungsphasen 2 bis 3 gemäß §§ 34, 51 HOAI bzw. 1 bis 3 gemäß § 55 HOAI in dem aus den Anlagenkonvolut 5 ersichtlichen Umfang als Leistungsstufe 1. Der Abruf weiterer Leistungsphasen bzw. Leistungsstufen bleibt – ganz oder teilweise – vorbehalten. Im Falle des Abrufs ist der Auftragnehmer verpflichtet, die abgerufenen Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsstufen bzw. Leistungsphasen besteht nicht.
Der Auftrag beinhaltet zunächst nur jeweils die Leistungsphasen 2 bis 3 gemäß §§ 34, 51 HOAI bzw. 1 bis 3 gemäß § 55 HOAI in dem aus den Anlagenkonvolut 5 ersichtlichen Umfang als Leistungsstufe 1. Der Abruf weiterer Leistungsphasen bzw. Leistungsstufen bleibt – ganz oder teilweise – vorbehalten. Im Falle des Abrufs ist der Auftragnehmer verpflichtet, die abgerufenen Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsstufen bzw. Leistungsphasen besteht nicht.
Die Beauftragung weiterer, zunächst nicht beauftragter Grundleistungen der übertragenen Leistungsphasen bleibt, soweit diese erforderlich werden, vorbehalten. Insbesondere bleibt der Abruf der Grundleistung Buchstabe a) der Lph. 6 gemäß § 51 i. V. m. Anlage 14 HOAI zunächst ausdrücklich vorbehalten (vgl. auch Anlage 5.2). Außerdem bleibt der Abruf der Grundleistung Buchstabe e) der Lph. 5 gemäß § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI vorbehalten (vgl. auch Anlage 5.3). Weiterhin bleibt der Abruf der Grundleistung Buchstabe g) der Lph. 8 gemäß § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI vorbehalten.
Die Beauftragung weiterer, zunächst nicht beauftragter Grundleistungen der übertragenen Leistungsphasen bleibt, soweit diese erforderlich werden, vorbehalten. Insbesondere bleibt der Abruf der Grundleistung Buchstabe a) der Lph. 6 gemäß § 51 i. V. m. Anlage 14 HOAI zunächst ausdrücklich vorbehalten (vgl. auch Anlage 5.2). Außerdem bleibt der Abruf der Grundleistung Buchstabe e) der Lph. 5 gemäß § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI vorbehalten (vgl. auch Anlage 5.3). Weiterhin bleibt der Abruf der Grundleistung Buchstabe g) der Lph. 8 gemäß § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI vorbehalten.
Die Leistungsphase 4 gemäß § 34 i. V. m. Anlage 10 HOAI ist erst nach getroffener Auswahlentscheidung für den Generalübernehmer zu bearbeiten, so dass ggf. auf dessen spezifische Lösungsansätze zurückgegriffen werden kann.
Die Beauftragung weiterer Besonderer Leistungen bleibt, soweit diese erforderlich werden, vorbehalten. Insbesondere bleibt der Abruf der Besonderen Leistung „Erarbeiten von besonderen Daten für die Planung Dritter, zum Beispiel für Stoffbilanzen, etc." im Leistungsbild Technische Ausrüstung, Leistungsphase 3, vorbehalten.
Die Beauftragung weiterer Besonderer Leistungen bleibt, soweit diese erforderlich werden, vorbehalten. Insbesondere bleibt der Abruf der Besonderen Leistung „Erarbeiten von besonderen Daten für die Planung Dritter, zum Beispiel für Stoffbilanzen, etc." im Leistungsbild Technische Ausrüstung, Leistungsphase 3, vorbehalten.
Sollten darüber hinaus Besondere Leistungen für erforderlich gehalten werden, sind diese gesondert zu benennen und das dafür beanspruchte Honorar in der Angebotsabgabe (2. Stufe) zu benennen.
Zusätzliche Informationen:
Es wird darauf hingewiesen, dass Teilnehmer Bieterinformationen bzgl. Anfragen, Änderungen und Hinweise nur erhalten, wenn sie sich auf der Internetplattform DTVP registrieren. Die Registrierung ist freiwillig (§ 9 Abs. 3VgV).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis der beruflichen Qualifikation (§ 75 VgV),
— Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/bauvorlageberechtigter Ingenieur nach ArchIng M-V,
— Auszug aus dem Berufsregister (oder jeweils gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts-oder Verwaltungsbehörde des Heimatlandes).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre;
2) Umsatz der letzten 3 Jahre für vergleichbare Planungsleistungen;
3) Höhe der Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung.
Wegen der weiteren Einzelheiten, insbesondere der Wertung der genannten Kriterien, wird auf Ziffer 4.1.1 der Ausschreibungsunterlagen Bezug genommen.
Mindeststandards:
1) Jeder Bewerber muss den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen, deren Mindestdeckungssumme für Personenschäden 2,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden 4,0 Mio. EUR beträgt;
2) Jeder Bewerber muss den Nachweis der Bauvorlageberechtigung (bspw. durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt, bauvorlageberechtigter Ingenieur etc.) erbringen;
3) Jeder Bewerber muss den Nachweis der Eintragung in eine Liste der Tragwerksplaner erbringen;
4) Jeder Bewerber muss einen Gesamtumsatz von mindestens 1,0 Mio. EUR für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre nachweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren;
2) Jährliches Mittel der Zahl der beschäftigten Architekten/bauvorlageberechtigten Ingenieure ohne den/die Büroinhaber in den letzten 3 Jahren(2016-2018);
3) Jährliches Mittel der Beschäftigten insgesamt unter Einschluss d. Inhaber in den letzten 3 Jahren (2016-2018).
Wegen der weiteren Einzelheiten, insbesondere der Wertung der genannten Kriterien, wird auf Ziffer 4.1.1 der Ausschreibungsunterlagen Bezug genommen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1) Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/bauvorlageberechtigter Ingenieur gemäß ArchIngG M-V;
2) Bewerbergemeinschaften, die ausschließlich aus Mitgliedern bestehen, die diese Voraussetzung erfüllen;
3) Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum, wenn ihre Berechtigung zur Führung der vorgenannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
3) Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum, wenn ihre Berechtigung zur Führung der vorgenannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber wird wie folgt durchgeführt:
Es erfolgt zunächst eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Sodann erfolgt die Prüfung auf Vorliegen zwingender Ausschlussgründe. Anschließend erfolgt die Prüfung der fachlichen Eignung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw.der Bewerbergemeinschaft gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es erfolgt zunächst eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Sodann erfolgt die Prüfung auf Vorliegen zwingender Ausschlussgründe. Anschließend erfolgt die Prüfung der fachlichen Eignung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw.der Bewerbergemeinschaft gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Es können nur Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften am Wettbewerb teilnehmen, die alle ausgeschriebenen Planungsleistungen erbringen können. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Die Eignungskriterien sind projektbezogen und auf die zu vergebenden Leistungen abgestimmt:
1) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (allgemeine und spezielle fachliche Eignung);
2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit;
3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Zur Bewältigung der Aufgaben werden Erfahrungen mit Baumaßnahmen vorausgesetzt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Diese sind anhand von Referenzen nachzuweisen. Nähere Informationen zu den Anforderungen an die Referenzen befinden sich im Bewerbungsbogen. Die Bewertung der Referenzen erfolgt durch ein mit Vertretern des Auftraggebers besetztes Gremium. Dieses überprüft, inwieweit die Referenzleistungen vergleichbar sind in Bezug auf die hier zu vergebende Planungsleistung.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zur Bewältigung der Aufgaben werden Erfahrungen mit Baumaßnahmen vorausgesetzt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Diese sind anhand von Referenzen nachzuweisen. Nähere Informationen zu den Anforderungen an die Referenzen befinden sich im Bewerbungsbogen. Die Bewertung der Referenzen erfolgt durch ein mit Vertretern des Auftraggebers besetztes Gremium. Dieses überprüft, inwieweit die Referenzleistungen vergleichbar sind in Bezug auf die hier zu vergebende Planungsleistung.
Zur Ermittlung dieser Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber die aus der aus den Ausschreibungsunterlagen ersichtlichen Bewertungsmatrix ersichtlichen Bewertungskriterien anwenden.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-01-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.a) Herangehensweise an die Generalplanungsaufgabe (Methodik);
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1x 0 bis 50 P.
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.b) Prinzipielle Planungsansätze;
2.a) Organisations- und Ablaufmanagement, insbesondere: Kosten- und Terminmanagement;
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1,5x 0 bis 50 P.
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2.b) Qualifikation der Projektleitung;
2.c) Absicherung der Präsenz vor Ort;
2.d) Methoden der Organisation des Bauablaufs, insbesondere Methoden der personellen Organisation; bspw. Personaleinsatzplan, Projektteam;
3.a) Umsetzung der Erfahrungen des Büros auf die hiesige Generalplanungsaufgabe - Darstellung der grundlegenden Lösungsansätze für dieses Vorhaben;
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3x 0 bis 50 P.
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 3.b) Umgang mit besonderen Anforderungen 1 – Erläuterungen dazu, welche auftragsspezifischen Schwierigkeiten insbesondere im Kontext der Generalplanungsaufgabe und der Modulbauweise bestehen;
Qualitätskriterium (Gewichtung): 4x 0 bis 50 P.
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 3.c) Umgang mit besonderen Anforderungen 2 – Erläuterungen dazu, wie sichergestellt wird, dass die zu realisierende Planung so weit wie möglich für eine Vielzahl von Konstruktionsbüros verwertbar is;
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5x 0 bis 50 P.
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 3.d) Erläuterung von Maßnahmen, die eine bestmögliche Funktionalität und langfristig wirtschaftlichen Betrieb des Schulgebäudes gewährleisten sollen;
4) Honorarkriterien (siehe Kostenkriterien);
Qualitätskriterium (Gewichtung): 6x 0 bis 50 P.
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 5) Gesamteindruck der Präsentation;
Kostenkriterium (Name): a) Honorarsatz;
Kostenkriterium (Gewichtung): 1x 0 bis 50 P.
Kostenkriterium (Name): b) Abschlag auf Honorar gemäß a) in %;
Kostenkriterium (Gewichtung): 0,75x 0 bis 50 P.
Kostenkriterium (Name): c) Aufschlag auf Honorar gemäß a) in %;
Kostenkriterium (Gewichtung): 0,75x -50 bis 0 P.
Kostenkriterium (Name): d) Nebenkostenpauschale (im Sinne von § 14 HOAI);
e) Besondere Leistungen (Pauschalpreis);
f) Stundensätze für Architekten/Ingenieure;
Kostenkriterium (Gewichtung): 0,5x 0 bis 50 P.
Kostenkriterium (Name): g) Stundensätze für technische Mitarbeiter;
h) Stundensätze für sonstige Mitarbeiter.
Eine Bewerbung ist nur unter Verwendung der Teilnahmeunterlagen (Anlage 7 zu den Ausschreibungsunterlagen) zulässig, die unter der bei Punkt I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden können.
— der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB,
— der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB,
— der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB,
— nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
Quelle: OJS 2019/S 239-586646 (2019-12-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Projekt: Stadt Waren (Müritz), Neubau der Grundschule „Käthe Kollwitz“ in Waren (Müritz) in Modulbauweise
Leistungen: Leistungen der Generalplanung gemäß § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI „Gebäude“ und „Innenräume“, Lph. 2 — 9; § 51 i. V. m. Anlage 14 HOAI „Tragwerksplanung“, Lph. 2 — 9; § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI „Technische Ausrüstung“, Lph. 1 — 9, Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5 und 7 in stufenweiser Beauftragung, Brandschutzplanung und Baugrundgutachten als Besondere Leistung
Die Ausschreibung der Planungsleistungen gemäß § 34 i. V. m. Anlage 210 HOAI („Gebäude“ und „Innenräume“, Lph. 2 bis 9), § 51 i. V. m. Anlage 14 HOAI („Tragwerksplanung“, Lph. 2 bis 6) und § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI („Technische Ausrüstung“ in Gebäuden, Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5 und 7, Lph. 1 — 9) erfolgt im Wege der Gesamtvergabe an einen Generalplaner und insgesamt in stufenweiser Beauftragung.
Projekt: Stadt Waren (Müritz), Neubau der Grundschule „Käthe Kollwitz“ in Waren (Müritz) in Modulbauweise
Leistungen: Leistungen der Generalplanung gemäß § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI „Gebäude“ und „Innenräume“, Lph. 2 — 9; § 51 i. V. m. Anlage 14 HOAI „Tragwerksplanung“, Lph. 2 — 9; § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI „Technische Ausrüstung“, Lph. 1 — 9, Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5 und 7 in stufenweiser Beauftragung, Brandschutzplanung und Baugrundgutachten als Besondere Leistung
Die Ausschreibung der Planungsleistungen gemäß § 34 i. V. m. Anlage 210 HOAI („Gebäude“ und „Innenräume“, Lph. 2 bis 9), § 51 i. V. m. Anlage 14 HOAI („Tragwerksplanung“, Lph. 2 bis 6) und § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI („Technische Ausrüstung“ in Gebäuden, Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5 und 7, Lph. 1 — 9) erfolgt im Wege der Gesamtvergabe an einen Generalplaner und insgesamt in stufenweiser Beauftragung.
Gesamtwert des Auftrags: 1277377.90 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Leistungen: Leistungen der Generalplanung gemäß § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI „Gebäude“ und „Innenräume“, Lph. 2 — 9; § 51 i. V. m. Anlage 14 HOAI „Tragwerksplanung“, Lph. 2 — 9; § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI „Technische Ausrüstung“, Lph. 1 — 9, Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5 und 7 in stufenweiser Beauftragung, Brandschutzplanung und Baugrundgutachten als Besondere Leistung
Die Ausschreibung der Planungsleistungen gemäß § 34 i. V. m. Anlage 210 HOAI („Gebäude“ und „Innenräume“, Lph. 2 bis 9), § 51 i. V. m. Anlage 14 HOAI („Tragwerksplanung“, Lph. 2 bis 6) und § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI („Technische Ausrüstung“ in Gebäuden, Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5 und 7, Lph. 1 — 9) erfolgt im Wege der Gesamtvergabe an einen Generalplaner und insgesamt in stufenweiser Beauftragung.
Die Ausschreibung der Planungsleistungen gemäß § 34 i. V. m. Anlage 210 HOAI („Gebäude“ und „Innenräume“, Lph. 2 bis 9), § 51 i. V. m. Anlage 14 HOAI („Tragwerksplanung“, Lph. 2 bis 6) und § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI („Technische Ausrüstung“ in Gebäuden, Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5 und 7, Lph. 1 — 9) erfolgt im Wege der Gesamtvergabe an einen Generalplaner und insgesamt in stufenweiser Beauftragung.
Die Stadt Waren (Müritz) beabsichtigt in Umsetzung der Inklusionsstrategie M-V einen Schulneubau in Modulbauweise im Stadtgebiet Waren West für die Grundschule „Käthe Kollwitz“ Waren. Gemäß Inklusionsstrategie M-V hat sie die Funktion einer Schule mit spezifischer Kompetenz für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören und körperlich-motorische Entwicklung zu erfüllen.
Die Stadt Waren (Müritz) beabsichtigt in Umsetzung der Inklusionsstrategie M-V einen Schulneubau in Modulbauweise im Stadtgebiet Waren West für die Grundschule „Käthe Kollwitz“ Waren. Gemäß Inklusionsstrategie M-V hat sie die Funktion einer Schule mit spezifischer Kompetenz für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören und körperlich-motorische Entwicklung zu erfüllen.
Mit dem Schulneubau in direkter Nachbarschaft zum Hortzentrum und zur Turnhalle, den Einrichtungen, die schon heute von den Schülern der Grundschule „Käthe-Kollwitz-Schule“ genutzt werden, soll ein moderner Grundschulcampus in Waren West entstehen.
Die „Käthe Kollwitz“-Grundschule ist eine drei- bis vierzügige Grundschule mit Ganz-tagsangebot in kommunaler Trägerschaft. Sie fungiert als Schule mit spezifischer Kompetenz für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören und körperlich-motorische Entwicklung im Einzugsbereich Stadt Waren, die Gemeinden Klink und Vielist. An der Schule lernen zur Zeit (Schuljahr 2018/2019) insgesamt ca. 451 Schüler*innen in insgesamt 20 Klassen der Klassenstufen 1-4.
Die „Käthe Kollwitz“-Grundschule ist eine drei- bis vierzügige Grundschule mit Ganz-tagsangebot in kommunaler Trägerschaft. Sie fungiert als Schule mit spezifischer Kompetenz für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören und körperlich-motorische Entwicklung im Einzugsbereich Stadt Waren, die Gemeinden Klink und Vielist. An der Schule lernen zur Zeit (Schuljahr 2018/2019) insgesamt ca. 451 Schüler*innen in insgesamt 20 Klassen der Klassenstufen 1-4.
Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Hören, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung sieht die Inklusionsstrategie des Landes M-V die Einrichtung von „Schulen mit spezifischer Kompetenz“ vor. Der Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung ist mitzudenken. Hierbei handelt es sich um eine Regelschule im Grundschulbereich, die das Angebot des gemeinsamen Unterrichts ergänzt und förderschwerpunktspezifisch den baulichen, räumlichen, sächlichen, personellen sowie pädagogischen Mindeststandards entsprechen.
Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Hören, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung sieht die Inklusionsstrategie des Landes M-V die Einrichtung von „Schulen mit spezifischer Kompetenz“ vor. Der Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung ist mitzudenken. Hierbei handelt es sich um eine Regelschule im Grundschulbereich, die das Angebot des gemeinsamen Unterrichts ergänzt und förderschwerpunktspezifisch den baulichen, räumlichen, sächlichen, personellen sowie pädagogischen Mindeststandards entsprechen.
Die Grundschule „Käthe Kollwitz“ ist eine Ganztags-Einrichtung, eine Hortbetreuung für die Kinder der Klassen 1-4 findet im nahe gelegenen „Hortzentrum West“ statt.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftrag beinhaltet zunächst nur jeweils die Leistungsphasen 2 bis 3 gemäß §§ 34, 51 HOAI bzw. 1 bis 3 gemäß § 55 HOAI in dem aus den Anlagenkonvolut 5 ersichtlichen Umfang als Leistungsstufe 1. Der Abruf weiterer Leistungsphasen bzw. Leistungsstufen bleibt — ganz oder teilweise — vorbehalten. Im Falle des Abrufs ist der Auftragnehmer verpflichtet, die abgerufenen Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsstufen bzw. Leistungsphasen besteht nicht.
Der Auftrag beinhaltet zunächst nur jeweils die Leistungsphasen 2 bis 3 gemäß §§ 34, 51 HOAI bzw. 1 bis 3 gemäß § 55 HOAI in dem aus den Anlagenkonvolut 5 ersichtlichen Umfang als Leistungsstufe 1. Der Abruf weiterer Leistungsphasen bzw. Leistungsstufen bleibt — ganz oder teilweise — vorbehalten. Im Falle des Abrufs ist der Auftragnehmer verpflichtet, die abgerufenen Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsstufen bzw. Leistungsphasen besteht nicht.
Die Beauftragung weiterer Besonderer Leistungen bleibt, soweit diese erforderlich werden, vorbehalten. Insbesondere bleibt der Abruf der Besonderen Leistung „Erarbeiten von besonderen Daten für die Planung Dritter, zum Beispiel für Stoffbilanzen, etc.“ im Leistungsbild Technische Ausrüstung, Leistungsphase 3, vorbehalten.
Die Beauftragung weiterer Besonderer Leistungen bleibt, soweit diese erforderlich werden, vorbehalten. Insbesondere bleibt der Abruf der Besonderen Leistung „Erarbeiten von besonderen Daten für die Planung Dritter, zum Beispiel für Stoffbilanzen, etc.“ im Leistungsbild Technische Ausrüstung, Leistungsphase 3, vorbehalten.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.a) Herangehensweise an die Generalplanungsaufgabe (Methodik)
1.b) Prinzipielle Planungsansätze
2.a) Organisations- und Ablaufmanagement, insbesondere: Kosten- und Terminmanagement
2.b) Qualifikation der Projektleitung
2.c) Absicherung der Präsenz vor Ort
2.d) Methoden der Organisation des Bauablaufs, insbesondere Methoden der personellen Organisation; bspw. Personaleinsatzplan, Projektteam
3.a) Umsetzung der Erfahrungen des Büros auf die hiesige Generalplanungsaufgabe - Darstellung der grundlegenden Lösungsansätze für dieses Vorhaben
3.b) Umgang mit besonderen Anforderungen 1 - Erläuterungen dazu, welche auftragsspezifischen Schwierigkeiten insbesondere im Kontext der Generalplanungsaufgabe und der Modulbauweise bestehen
3.c) Umgang mit besonderen Anforderungen 2 - Erläuterungen dazu, wie sichergestellt wird, dass die zu realisierende Planung so weit wie möglich für eine Vielzahl von Konstruktionsbüros verwertbar ist
3.d) Erläuterung von Maßnahmen, die eine bestmögliche Funktionalität und langfristig wirtschaftlichen Betrieb des Schulgebäudes gewährleisten sollen
4. Honorarkriterien (siehe Kostenkriterien)
5. Gesamteindruck der Präsentation
Kostenkriterium (Name): a) Honorarsatz
b) Abschlag auf Honorar gemäß a) in %
c) Aufschlag auf Honorar gemäß a) in %
d) Nebenkostenpauschale (im Sinne von § 14 HOAI)
e) Besondere Leistungen (Pauschalpreis)
f) Stundensätze für Architekten / Ingenieure
g) Stundensätze für technische Mitarbeiter
h) Stundensätze für sonstige Mitarbeiter
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-22 📅
Name: Leitplan GmbH
Postanschrift: Uhlandstr.97
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10715
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1189981.33 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn
— der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB;