Stadt Wunstorf – Vergabe von Planungsleistungen technische Ausrüstung

Stadt Wunstorf

Planungsleistungen der technischen Ausrüstung im Rahmen des An- und Umbaus der Stadtschule Wunstorf; §§ 53 ff. HOAI.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-08-15 Auftragsbekanntmachung
2019-12-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-08-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 118-19
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen der technischen Ausrüstung im Rahmen des An- und Umbaus der Stadtschule Wunstorf; §§ 53 ff. HOAI.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Region Hannover 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Wunstorf
Postanschrift: Südstraße 1
Postleitzahl: 31515
Postort: Wunstorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.kanzlei-dagefoerde.de 🌏
E-Mail: vergabe@kanzlei-dagefoerde.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLDYJW/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLDYJW 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-15 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 159-392760
ABl. S-Ausgabe: 159
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren in den Fällen des § 63 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 VgV aufzuheben. Der Auftraggeber geht von einer wesentlichen Änderung der Grundlagen des Vergabeverfahrens (§ 63 Abs. 1 Nr. 2 VgV) insbesondere dann aus, wenn im Rahmen des parallel durchgeführten Verfahrens über die Vergabe der Objektplanungsleistungen (EU-Bekanntmachung 211182-2019-DE vom 7.5.2019) kein Zuschlag erteilt werden konnte. Er wird hierüber im Einzelfall im Rahmen ordnungsgemäßer Ermessensausübung entscheiden. Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLDYJW
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags sind Fachplanungsleistungen der technischen Ausrüstung (§ 53 ff. der HOAI 2013) für einen An- und Umbau der Stadtschule in Wunstorf. Der Rat der Stadt Wunstorf hat am 20.4.2016 beschlossen, alle Wunstorfer Grundschulen in Ganztagsschulen umzuwandeln. Die Stadtschule (Nordstraße 21 in Wunstorf) ist die zweite Grundschule, die zu einer offenen Ganztagsschule wird. In Zusammenarbeit mit den Nutzern wurde ein Konzept erarbeitet, das den Bedarf der Schule in Bezug auf die Umsetzung des Ganztagsbetriebes, der Anforderungen hinsichtlich Inklusion sowie der allgemeinen Schulnutzung (AUR, FUR, Verwaltungsbereich, Nebenräume) zukunftsgerichtet darstellt. Der Ganztagsschulbetrieb soll zum Schuljahr 2022/2023 beginnen.
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Die Leistungen der Objektplanung werden in einem gesonderten Verfahren vergeben.
Die Leistungen der technischen Ausrüstung umfassen alle Anlagengruppen gem. § 53 Abs. 2 HOAI. Die anrechenbaren Kosten im Bereich der KG 400 betragen 993 828,23 EUR netto.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die angegebene Vertragslaufzeit ist als unverbindliche Angabe zu verstehen. Der genaue Leistungszeitraum richtet sich nach dem Verlauf der verfahrensgegenständlichen Planungsleistungen und danach, ob der Auftraggeber von der Option zur Weiterbeauftragung mit umsetzungsbegleitenden Planungsleistungen (LP 5 ff.) Gebrauch macht.
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Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlag im vorliegenden Vergabeverfahren aus dem Leistungsumfang zunächst nur die bis zur Einreichung des Baugenehmigungsantrags erforderlichen Planungsleistungen, d. h. die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4. Die Leistungen der Leistungsphasen 5 ff. können optional stufenweise oder im Ganzen beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung weiterer Leistungsphasen und Planungsleistungen über die Leistungsphase 4 hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer ist im Falle der Optionsausübung verpflichtet, die vom Auftraggeber abgerufenen Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Teilnahme am Vergabeverfahren sind nur natürliche Personen oder Gesellschaften zugelassen, die nach Maßgabe des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes (NIngG) oder nach dem Recht eines anderen Bundeslandes oder dem Recht eines anderen Staates, in dem sie ihren Sitz haben, berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ zu führen (bei Gesellschaften: im Namen oder in der Firma der Gesellschaft zu führen).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Angabe der Jahresumsätze mit Planungsleistungen im Bereich der technischen Ausrüstung in den Jahren 2016-2018;
2) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden;
3) Der Auftraggeber behält sich vor, nach Eingang des Angebots Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Unfallversicherung und der gesetzlichen Krankenkasse, bei der die Mehrheit der Arbeitnehmer des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft versichert ist, nachzufordern (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, legen Bescheinigungen des für sie zuständigen Versicherungsträgers vor).
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Mindeststandards:
Zu 1. Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 2 Mio. EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall. Eine evtl. Deckelung der Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Doppelte der vorgenannten Deckungssumme pro Jahr betragen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Es sind mindestens 3 Referenzen über mit dem Auftragsgegenstand vom Gegenstand und Volumen her vergleichbare Leistungen anzugeben, die seit dem 1.1.2014 abgeschlossen wurden (Inbetriebnahme des Objektes);
2) Angaben zum Personalstand (jeweiliger) Jahresdurchschnitt 2016-2018 (Büroinhaber, Ingenieure, technische und weitere Mitarbeiter;
3) Die für die Projektleitung und die die stellvertretende Projektleitung vorgesehenen Personen sowie weitere für das Projekt vorgesehene Personen sind namentlich anzugeben (mit beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung).
Mindeststandards:
Zu 1. In den vorgelegten vergleichbaren Referenzen müssen die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4 und 8 jeweils mindestens einmal enthalten sein.
Weitere Mindestanforderung ist, dass die vorgelegten vergleichbaren Referenzen jede der Leistungsphasen 1 bis 8 (§ 55 Abs. 1 HOAI) in den Anlagengruppen 1, 2, 3, 4 oder 8 insgesamt mindestens einmal enthalten.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zur Teilnahme am Vergabeverfahren sind nur natürliche Personen oder Gesellschaften zugelassen, die nach Maßgabe des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes (NIngG) oder nach dem Recht eines anderen Bundeslandes oder dem Recht eines anderen Staates, in dem sie ihren Sitz haben, berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ zu führen (bei Gesellschaften: im Namen oder in der Firma der Gesellschaft zu führen).
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-09-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Dageförde Öffentliches Wirtschaftsrecht
Internetadresse: www.kanzlei-dagefoerde.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLDYJW/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren in den Fällen des § 63 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 VgV aufzuheben.
Der Auftraggeber geht von einer wesentlichen Änderung der Grundlagen des Vergabeverfahrens (§ 63 Abs. 1 Nr. 2 VgV) insbesondere dann aus, wenn im Rahmen des parallel durchgeführten Verfahrens über die Vergabe der Objektplanungsleistungen (EU-Bekanntmachung 211182-2019-DE vom 7.5.2019) kein Zuschlag erteilt werden konnte. Er wird hierüber im Einzelfall im Rahmen ordnungsgemäßer Ermessensausübung entscheiden.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLDYJW

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-3306 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 413115-2943 📠
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
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1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Niedersachsen c/o IHK Hannover
Postanschrift: Schiffgraben 49
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30175
Telefon: +49 5113107-272 📞
E-Mail: hillmer@hannover.ihk.de 📧
Fax: +49 5113107-430 📠
Internetadresse: https://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/oeffentliche-auftraege.html 🌏
Quelle: OJS 2019/S 159-392760 (2019-08-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 118-19a
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung im Rahmen des An- und Umbaus der Stadtschule Wunstorf; §§ 53 ff. HOAI.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 235-576266
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 159-392760
ABl. S-Ausgabe: 235
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren in den Fällen des § 63 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 VgV aufzuheben. Der Auftraggeber geht von einer wesentlichen Änderung der Grundlagen des Vergabeverfahrens (§ 63 Abs. 1 Nr. 2 VgV) insbesondere dann aus, wenn im Rahmen des parallel durchgeführten Verfahrens über die Vergabe der Objektplanungsleistungen (EU-Bekanntmachung 211182-2019-DE vom 7.5.2019) kein Zuschlag erteilt werden konnte. Er wird hierüber im Einzelfall im Rahmen ordnungsgemäßer Ermessensausübung entscheiden. Der Auftraggeber macht von seinem Recht gemäß § 39 Abs. 6 VgV Gebrauch und verzichtet auf die Veröffentlichung des konkreten Auftragswerts, weil dies geeignet wäre, den berechtigten geschäftlichen Interessen des Zuschlagsempfängers zu schaden bzw. den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen zu beeinträchtigen. Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLDMAN
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags sind Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (§ 53 ff. der HOAI 2013) für einen An- und Umbau der Stadtschule in Wunstorf. Der Rat der Stadt Wunstorf hat am 20.4.2016 beschlossen, alle Wunstorfer Grundschulen in Ganztagsschulen umzuwandeln. Die Stadtschule (Nordstraße 21 in Wunstorf) ist die zweite Grundschule, die zu einer offenen Ganztagsschule wird. In Zusammenarbeit mit den Nutzern wurde ein Konzept erarbeitet, das den Bedarf der Schule in Bezug auf die Umsetzung des Ganztagsbetriebes, der Anforderungen hinsichtlich Inklusion sowie der allgemeinen Schulnutzung (AUR, FUR, Verwaltungsbereich, Nebenräume) zukunftsgerichtet darstellt. Der Ganztagsschulbetrieb soll zum Schuljahr 2022/2023 beginnen.
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Die Leistungen der Technischen Ausrüstung umfassen alle Anlagengruppen gem. § 53 Abs. 2 HOAI. Die anrechenbaren Kosten im Bereich der KG 400 betragen 993 828,23 EUR netto.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifiaktion Projektleiter
Sicherstellung Präsenz vor Ort
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kosten- und Terminmanagement
Planungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-25 📅
Name: HTA Planungsgesellschaft mbH
Postort: Hildesheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Hildesheim 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber macht von seinem Recht gemäß § 39 Abs. 6 VgV Gebrauch und verzichtet auf die Veröffentlichung des konkreten Auftragswerts, weil dies geeignet wäre, den berechtigten geschäftlichen Interessen des Zuschlagsempfängers zu schaden bzw. den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen zu beeinträchtigen.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLDMAN

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB.Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
Mehr anzeigen
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 235-576266 (2019-12-02)