Städtebauliche Gesamtmaßnahme Neumühlen-Dietrichsdorf; Treuhändischer Sanierungsträger für das Soziale Stadt Gebiet Neumühlen-Dietrichsdorf der Landeshauptstadt Kiel
Bei den zu beauftragenden Leistungen handelt es sich um Sanierungsträgerleistungen im Sinne des § 157 BauGB im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Neumühlen-Dietrichsdorf" der Landeshauptstadt Kiel über das Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt. Zur Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Maßnahmen beabsichtigt die Landeshauptstadt Kiel einen treuhänderischen Sanierungsträger zu beauftragen. Einzelheiten der Leistungen ergeben sich aus dem beigefügten Entwurf des Sanierungsträgervertrages – siehe hier insbesondere § 2 – sowie den weiteren beigefügten Unterlagen. Konkrete Maßnahmen sind abhängig von der Gewährung von Fördermitteln durch das Land Schleswig-Holstein und können deshalb noch nicht benannt und beziffert werden. Aus den von der Ratsversammlung beschlossenen Vorbereitenden Untersuchungen ergibt sich ein Investitionsvolumen von ca. 23,7 Mio. EUR. Der Beginn der Leistungen ist frühestmöglich nach dem Zuschlag vorgesehen. Die Dauer der Leistungen ist auf die Dauer der städtebaulichen Gesamtmaßnahme im Rahmen des Städtebauförderungsprogrammes „Soziale Stadt" begrenzt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-01.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Städtebauliche Gesamtmaßnahme Neumühlen-Dietrichsdorf; Treuhändischer Sanierungsträger für das Soziale Stadt Gebiet Neumühlen-Dietrichsdorf der...”
Titel
Städtebauliche Gesamtmaßnahme Neumühlen-Dietrichsdorf; Treuhändischer Sanierungsträger für das Soziale Stadt Gebiet Neumühlen-Dietrichsdorf der Landeshauptstadt Kiel
55.1.901.19
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Produkte/Dienstleistungen: Stadtplanung📦
Kurze Beschreibung:
“Bei den zu beauftragenden Leistungen handelt es sich um Sanierungsträgerleistungen im Sinne des § 157 BauGB im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und...”
Kurze Beschreibung
Bei den zu beauftragenden Leistungen handelt es sich um Sanierungsträgerleistungen im Sinne des § 157 BauGB im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Neumühlen-Dietrichsdorf" der Landeshauptstadt Kiel über das Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt. Zur Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Maßnahmen beabsichtigt die Landeshauptstadt Kiel einen treuhänderischen Sanierungsträger zu beauftragen. Einzelheiten der Leistungen ergeben sich aus dem beigefügten Entwurf des Sanierungsträgervertrages – siehe hier insbesondere § 2 – sowie den weiteren beigefügten Unterlagen. Konkrete Maßnahmen sind abhängig von der Gewährung von Fördermitteln durch das Land Schleswig-Holstein und können deshalb noch nicht benannt und beziffert werden. Aus den von der Ratsversammlung beschlossenen Vorbereitenden Untersuchungen ergibt sich ein Investitionsvolumen von ca. 23,7 Mio. EUR. Der Beginn der Leistungen ist frühestmöglich nach dem Zuschlag vorgesehen. Die Dauer der Leistungen ist auf die Dauer der städtebaulichen Gesamtmaßnahme im Rahmen des Städtebauförderungsprogrammes „Soziale Stadt" begrenzt.
1️⃣
Ort der Leistung: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 24149 Kiel
Beschreibung der Beschaffung:
“Bei den zu beauftragenden Leistungen handelt es sich um Sanierungsträgerleistungen im Sinne des § 157 BauGB im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und...”
Beschreibung der Beschaffung
Bei den zu beauftragenden Leistungen handelt es sich um Sanierungsträgerleistungen im Sinne des § 157 BauGB im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Neumühlen-Dietrichsdorf" der Landeshauptstadt Kiel über das Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt. Zur Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Maßnahmen beabsichtigt die Landeshauptstadt Kiel einen treuhänderischen Sanierungsträger zu beauftragen. Einzelheiten der Leistungen ergeben sich aus dem beigefügten Entwurf des Sanierungsträgervertrages – siehe hier insbesondere § 2 – sowie den weiteren beigefügten Unterlagen. Konkrete Maßnahmen sind abhängig von der Gewährung von Fördermitteln durch das Land Schleswig-Holstein und können deshalb noch nicht benannt und beziffert werden. Aus den von der Ratsversammlung beschlossenen Vorbereitenden Untersuchungen ergibt sich ein Investitionsvolumen von ca. 23,7 Mio. EUR. Der Beginn der Leistungen ist frühestmöglich nach dem Zuschlag vorgesehen. Die Dauer der Leistungen ist auf die Dauer der städtebaulichen Gesamtmaßnahme im Rahmen des Städtebauförderungsprogrammes „Soziale Stadt" begrenzt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 120
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Einzureichende Unterlagen:
1) Erklärung über das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 158 BauGB für die Beauftragung als Sanierungsträger (mit dem Angebot...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Einzureichende Unterlagen:
1) Erklärung über das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 158 BauGB für die Beauftragung als Sanierungsträger (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen);
2) Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts-, Vereins-, Partnerschaftsregister (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): bzw. bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern einen Auszug aus einem gleichwertigen Register des Herkunftslandes;
3) Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister am Sitz oder Wohnort der Bewerberin/des Bewerbers (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): bzw. bei ausländischen Bewerberinnen oder Bewerbern eine gleichwertige Bescheinigung von Gerichts- und Verwaltungsbehörden des Herkunftslandes;
4) Eine Selbstauskunft (Eigenerklärung) der leitenden Angestellten über strafrechtliche Verfehlungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
6) Darstellung des Unternehmensgegenstandes mittels Gesellschaftsvertrag (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen);
7)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
6) Darstellung des Unternehmensgegenstandes mittels Gesellschaftsvertrag (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen);
7) Organisationsschema (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Ein Organisationsschema des Unternehmens mit Angabe der Anzahl der Beschäftigten und der leitenden Angestellten;
5) Nachweis über die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
8) Aussagen zur personellen Ausstattung des Unternehmens bezogen auf den Vergabegegenstand (mit dem Angebot mittels...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
8) Aussagen zur personellen Ausstattung des Unternehmens bezogen auf den Vergabegegenstand (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen);
9) Fachlicher Lebenslauf des/der Projektleiters/in mit Referenfliste vergleichbarer Dienstleistungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen);
10) Fachlicher Lebenslauf des/der vorgesehenen Stellvertreters/in des/der Projektleisters/in mit Referenzliste vergleichbarer Dienstleistungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen);
11) Referenzliste der wesentlichen in den vergangenen 3 Jahren erbrachten Leistungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): einschließlich etwaiger Tochtergesellschaften als treuhändischer Sanierungsträger nach § 158 BauGB bzw. bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern die in anderen Ländern erbrachten vergleichbaren Leistungen mit:
— Angabe der jeweils umgesetzten Fördermittel,
— Angabe der jeweiligen Leistungszeit,
— Benennung des jeweiligen Referenzkontaktes beim öffentlichen Auftraggeber (Adressen/Telefonnummer),
— Vorlage von möglichst 3 Vertragsbeispielen in Kopie,
12) Prüfbericht eines Wirtschaftsprüfers (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): bzw. bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern ein vergleichbarer Bericht eines vergleichbaren Prüfers ihres Herkunftslandes.
Der Bericht darf nicht älter als 18 Monate sein;
13) Eine Eigenerklärung darüber, ob und in welchem Umfang wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen);
14) Gemittelter Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen);
15) Gemittelter Umsatz an Fördermittelndes Unternehmens bei vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Jahren (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen);
16) verbindliche Erklärung – Steuern und Sozialabgaben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vordruck ist beigefügt;
17) Erklärung Einschaltung Unterauftragnehmer (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-09
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-05-09 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-04-09
10:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle
Fleethörn 9
24103 Kiel
Zi. 326
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Angebotsöffnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit (keine Bieteranwesenheit)
“Das Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und...”
Das Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig- Holstein – TTG) findet Anwendung. Gemäß § 8 des TTG wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei der Angebotsabgabe bekannt sind, die nach § 4 TTG erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben haben. Die ILOKernarbeitsnormen (§ 18 Abs. 1 TTG) sind bei der Ausführung des Auftrags zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6CYYYN
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-9884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431-9884702 📠
URL: https://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-9884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431-9884702 📠
URL: https://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."