Für das Bauvorhaben „Stadthalle Finsterwalde" schreibt die Stadt einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator für die erforderlichen Leistungen nach Baustellenverordnung aus. Das Aufgabengebiet umfasst u.a.: Erstellen der Vorankündigung, des SiGe-Plans, der Baustellenverordnung, Unfallärzteliste, Unterlagen für Arbeiten am Bauwerk, Stellung des SiGeKo auf der Baustelle.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadthalle Finsterwalde – SiGeKo
SH/2019/02
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit📦
Kurze Beschreibung:
“Für das Bauvorhaben „Stadthalle Finsterwalde" schreibt die Stadt einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator für die erforderlichen Leistungen nach...”
Kurze Beschreibung
Für das Bauvorhaben „Stadthalle Finsterwalde" schreibt die Stadt einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator für die erforderlichen Leistungen nach Baustellenverordnung aus. Das Aufgabengebiet umfasst u.a.: Erstellen der Vorankündigung, des SiGe-Plans, der Baustellenverordnung, Unfallärzteliste, Unterlagen für Arbeiten am Bauwerk, Stellung des SiGeKo auf der Baustelle.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit📦
Ort der Leistung: Elbe-Elster🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadthalle Finsterwalde
Oscar-Kjellberg-Str. 9
03238 Finsterwalde
Beschreibung der Beschaffung:
“Für das Bauvorhaben „Stadthalle Finsterwalde" schreibt die Stadt einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator für die erforderlichen Leistungen nach...”
Beschreibung der Beschaffung
Für das Bauvorhaben „Stadthalle Finsterwalde" schreibt die Stadt einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator für die erforderlichen Leistungen nach Baustellenverordnung aus. Das Aufgabengebiet umfasst u. a.: Erstellen der Vorankündigung, des SiGe-Plans, der Baustellenverordnung, Unfallärzteliste, Unterlagen für Arbeiten am Bauwerk, Stellung des SiGeKo auf der Baustelle.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): kurzfristige Verfügbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anzahl der SiGeKo im Unternehmen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Preis (Gewichtung): 50 %
Dauer
Datum des Beginns: 2020-03-16 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“NESUR (Nachhaltige Entwicklung von Stadt und Umland - Infrastruktur) Antragsnummer 85012620”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Nachweis der SiGeKo-Qualifikation nach RAB30
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-16
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-03-13 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-01-16
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadtverwaltung Finsterwalde
Schloßstr. 7/8
03238 Finsterwalde
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YEVDUUB
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 GWB Einleitung, Antrag 2016, Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB Einleitung, Antrag 2016, Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und ein Verletzung in seine Rechte nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen genügt hat, der Ablauf der Frist bleibt nach § 134 Abs. 2 unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eintragung der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 § 134 Abs 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandeburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 235-576062 (2019-12-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadthalle Finsterwalde - SiGeKo
SH/2019/02/EP
Kurze Beschreibung:
“Für das Bauvorhaben „Stadthalle Finsterwalde" hat die Stadt Finsterwalde einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator ausgeschrieben.”
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 5125.00
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 65360.00
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für das Bauvorhaben „Stadthalle Finsterwalde" hat die Stadt einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator ausgeschrieben.” Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“NESUR (Nachhaltige Entwicklung von Stadt und Umland – Infrastruktur) Antragsnummer 85012620”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 235-576062
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: SH/2019/02
Titel: Stadthalle Finsterwalde – SiGeKo
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: KPP Consulting GmbH
Postort: Krems
Land: Österreich 🇦🇹
Region: Waldviertel 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 5125.00
Höchstes Angebot: 65360.00
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YEVDPF3
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 GWB Einleitung, Antrag 2016, Abs. 1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB Einleitung, Antrag 2016, Abs. 1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und ein Verletzung in seine Rechte nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen genügt hat, der Ablauf der Frist bleibt nach § 134 Abs. 2 unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eintragung der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 § 134 Abs 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 069-164780 (2020-04-03)