Stadthalle Finsterwalde Los 01 Baufeldberäumung / Abbruch
Abbruch sowie Teilabbruch einer ehemaligen Tuchfabrik in Finsterwalde
Bestehend aus mehreren Gebäudeteilen in Ziegelbauweise
Abzubrechende Gebäudeteile:
— Sanitärgebäude 360 m,
— Fahradschuppen 390 m,
— Gebäude mit eingestürztem Dach 2 260 m,
— Südwand incl. Gebäude 855 m,
— teilbazubrechende Gebäude,
— Gebäude mit Büroanbau 1 275 m,
— Shedhalle 42 500 m,
— Anlieferung 1 275 m.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadthalle Los 01 Baufeldberäumung / Abbruch
SH-01-2019
Produkte/Dienstleistungen: Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Stadthalle Finsterwalde Los 01 Baufeldberäumung / Abbruch
Abbruch sowie Teilabbruch einer ehemaligen Tuchfabrik in Finsterwalde
Bestehend aus mehreren...”
Kurze Beschreibung
Stadthalle Finsterwalde Los 01 Baufeldberäumung / Abbruch
Abbruch sowie Teilabbruch einer ehemaligen Tuchfabrik in Finsterwalde
Bestehend aus mehreren Gebäudeteilen in Ziegelbauweise
Abzubrechende Gebäudeteile:
— Sanitärgebäude 360 m,
— Fahradschuppen 390 m,
— Gebäude mit eingestürztem Dach 2 260 m,
— Südwand incl. Gebäude 855 m,
— teilbazubrechende Gebäude,
— Gebäude mit Büroanbau 1 275 m,
— Shedhalle 42 500 m,
— Anlieferung 1 275 m.
1️⃣
Ort der Leistung: Elbe-Elster🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadthalle Finsterwalde
Oscar-Kjellberg-Straße 9
03238 Finsterwalde
Beschreibung der Beschaffung: Baufeldberäumung / Abbruch.
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-11-04 📅
Datum des Endes: 2020-02-07 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Verdingungsunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Verdingungsunterlagen
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-28
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-10-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-08-28
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Remise
Stadt Finsterwalde
Schloßstraße 7/8
03238 Finsterwalde
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bei der Öffnung und Verlesung der Angebote sind nur Bieter und deren Bevollmächtigte zugelassen.”
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YEVDSCM
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: www.mwe.brandenburg.de/sixms/detail.php/bb1.c.188562.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: www.mwe.brandenburg.de/sixms/detail.php/bb1.c.188562.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß §160 GWB Einleitung, Antrag 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß §160 GWB Einleitung, Antrag 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist bleibt nach § 134 Abs. 2 unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eintragung der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2, § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich- Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: www.mwe.brandenburg.de/sixms/detail.php/bb1.c.188562.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 146-358823 (2019-07-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadthalle Los 01 Baufeldberäumung/Abbruch Auftragsbekanntmachung
SH-01-2019-EP
Kurze Beschreibung:
“Stadthalle Finsterwalde Los 01 Baufeldberäumung/Abbruch
Abbruch sowie Teilabbruch einer ehemaligen Tuchfabrik in Finsterwalde
Bestehend aus mehreren...”
Kurze Beschreibung
Stadthalle Finsterwalde Los 01 Baufeldberäumung/Abbruch
Abbruch sowie Teilabbruch einer ehemaligen Tuchfabrik in Finsterwalde
Bestehend aus mehreren Gebäudeteilen in Ziegelbauweise
— abzubrechende Gebäudeteile,
— Sanitärgebäude 360 m,
— Fahradschuppen 390 m,
— Gebäude mit eingestürztem Dach 2 260 m,
— Südwand incl. Gebäude 855 m,
— teilbazubrechende Gebäude,
— Gebäude mit Büroanbau 1 275 m,
— Shedhalle 42 500 m,
— Anlieferung 1 275 m.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 159256.44 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Baufeldberäumung/Abbruch.
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: NESUR Antragsnummer 85012620
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 146-358823
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: SH-01-2019
Los-Identifikationsnummer: 01
Titel: Stadthalle Finsterwalde – Baufeldberäumung/Abbruch
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Julpe Service
Postanschrift: Virchowstr. 16
Postort: Finsterwalde
Postleitzahl: 03238
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Elbe-Elster🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 159256.44 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YEVD3LR
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß §160 GWB Einleitung, Antrag 2016:
Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß §160 GWB Einleitung, Antrag 2016:
Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Abs. 3. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist bleibt nach § 134 Abs. 2 unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eintragung der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2, § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 210-512407 (2019-10-28)