Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird (2.) beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schließlich wird (3.) anhand der Referenzen (Mindestreferenzen und weitere Referenzen) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Hierbei werden je Bewerber lediglich die als priorisiert gekennzeichneten Referenzen über die „Bauleistungen“ gemäß Ziffer III.1.3 (1) sowie die als priorisiert gekennzeichneten Referenzen über die „Planungsleistungen“ gemäß Ziffer III.1.3 (2) der EU-Bekanntmachung herangezogen.
Dabei wird die Referenz über die „Bauleistungen“ gem. Ziffer III.1.3 (1) der EU-Bekanntmachung wie folgt bewertet:
Kriterium „Zeitpunkt Inbetriebnahme“:
Inbetriebnahme vor dem 1.1.2010 – 1 Punkt
Inbetriebnahme zwischen dem 1.1.2010 bis 31.12.2013 – 2 Punkte
Inbetriebnahme ab 1.1.2014 – 3 Punkte
Kriterium „Bauvolumen“:
Unter 7 Mio. EUR brutto Bauvolumen (KG 200 – 700 nach DIN 276) – 1 Punkt
7 EUR bis 9 Mio. EUR brutto Bauvolumen (KG 200 – 700 nach DIN 276) – 2 Punkte
Über EUR 9 Mio. brutto Bauvolumen (KG 200 - 700 nach DIN 276) – 3 Punkte
Kriterium „Gebäudeart“:
Öffentliches Gebäude – 1 Punkt
Gewerbegebäude – 2 Punkte
Betriebshof – 3 Punkte
Dabei wird die Referenz über „Planungsleistungen“ gem. Ziffer III.1.3 (2) der EU-Bekanntmachung wie folgt bewertet:
Kriterium „Anrechenbare Herstellkosten (KG 200 – 500)“:
Bis 3 Mio. EUR brutto (KG 200 – 500 nach DIN 276) – 1 Punkt
3 EUR bis 5 Mio. EUR brutto (KG 200 – 500 nach DIN 276) – 2 Punkte
Über 5 Mio. EUR brutto (KG 200 – 500 nach DIN 276) – 3 Punkte
Kriterium „Gebäudeart“:
Öffentliches Gebäude – 1 Punkt
Gewerbegebäude – 2 Punkte
Betriebshof – 3 Punkte
Für das Kriterium „Gebäudeart“ gilt: Erfüllt eine Referenz mehrere Merkmale (z. B. „Öffentliches Gebäude“ und „Gewerbegebäude“), wird nur das Merkmal mit der höheren Punktzahl gewertet. Eine Addition findet nicht statt.
Die „Baureferenz“ gemäß Ziffer III.1.3 (1) der EU-Bekanntmachung wird mit 50 %, die „Objektplaner-Referenz“ gemäß Ziffer III.1.3 (2) der EU-Bekanntmachung ebenfalls mit 50 % gewichtet.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, führt eine jüngere Referenz im Bereich „schlüsselfertiges Bauen“ (späterer Inbetriebnahmezeitpunkt) zur Bevorzugung des Bewerbers. Bei gleichem Inbetriebnahmezeitpunkt entscheidet ggf. das Los.