Die Stadtverkehr Lindau (B) GmbH beabsichtigt die Anschaffung nachfolgender Komponenten und Teilsystemeim Rahmen der Einführung eines verbundweiten E-Ticketing System: — Bordrechner / Fahrscheindrucker (Bus), — Einstiegskontrollsystem (Bus), — stationäre Fahrscheinautomaten, — mobile Endgeräte für die Kontrolle, Verkauf und Service, — mobile Fahrscheinautomaten im Bus. Mit der Beschaffung „Bordrechner / Fahrscheindrucker“ „Einstiegskontrollsystem“ soll die bestehende Fahrzeugflotte Stadtverkehr Lindau GmbH nachgerüstet werden. Da die einzelne Systeme über entsprechende Hintergrundsysteme vernetzt sein müssen und im Gesamtbetrieb, in der Datenversorgung und -entsorgung funktionieren sollen, die Stückzahlen allerdings für sich genommeninden einzelnen Komponenten nicht hoch ist, erweist sich eine gemeinsame Ausschreibung aller Komponenten als technisch und wirtschaftlich erforderlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-25.
Auftragsbekanntmachung (2019-07-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausrüstung für Kontrolle, Sicherheit, Signalisierung und Beleuchtung
Referenznummer: 03030-18
Kurze Beschreibung:
Die Stadtverkehr Lindau (B) GmbH beabsichtigt die Anschaffung nachfolgender Komponenten und Teilsystemeim Rahmen der Einführung eines verbundweiten E-Ticketing System:
— Bordrechner / Fahrscheindrucker (Bus),
— Einstiegskontrollsystem (Bus),
— stationäre Fahrscheinautomaten,
— mobile Endgeräte für die Kontrolle, Verkauf und Service,
— mobile Fahrscheinautomaten im Bus.
Mit der Beschaffung „Bordrechner / Fahrscheindrucker“ „Einstiegskontrollsystem“ soll die bestehende Fahrzeugflotte Stadtverkehr Lindau GmbH nachgerüstet werden.
Da die einzelne Systeme über entsprechende Hintergrundsysteme vernetzt sein müssen und im Gesamtbetrieb, in der Datenversorgung und -entsorgung funktionieren sollen, die Stückzahlen allerdings für sich genommeninden einzelnen Komponenten nicht hoch ist, erweist sich eine gemeinsame Ausschreibung aller Komponenten als technisch und wirtschaftlich erforderlich.
Die Stadtverkehr Lindau (B) GmbH beabsichtigt die Anschaffung nachfolgender Komponenten und Teilsystemeim Rahmen der Einführung eines verbundweiten E-Ticketing System:
— Bordrechner / Fahrscheindrucker (Bus),
— Einstiegskontrollsystem (Bus),
— stationäre Fahrscheinautomaten,
— mobile Endgeräte für die Kontrolle, Verkauf und Service,
— mobile Fahrscheinautomaten im Bus.
Mit der Beschaffung „Bordrechner / Fahrscheindrucker“ „Einstiegskontrollsystem“ soll die bestehende Fahrzeugflotte Stadtverkehr Lindau GmbH nachgerüstet werden.
Da die einzelne Systeme über entsprechende Hintergrundsysteme vernetzt sein müssen und im Gesamtbetrieb, in der Datenversorgung und -entsorgung funktionieren sollen, die Stückzahlen allerdings für sich genommeninden einzelnen Komponenten nicht hoch ist, erweist sich eine gemeinsame Ausschreibung aller Komponenten als technisch und wirtschaftlich erforderlich.
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag den Anforderungen des § 126 b des Bürgerlichen Gesetzbuches entspricht und dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden.
Der Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor - ohne hierzu verpflichtet zu sein oder ohne dass die Bewerber hierauf einen Anspruch haben - Erklärungen und Nachweise nachzufordern oder die Bewerber aufzufordern, Unterlagen zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJYT8H
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag den Anforderungen des § 126 b des Bürgerlichen Gesetzbuches entspricht und dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden.
Der Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor - ohne hierzu verpflichtet zu sein oder ohne dass die Bewerber hierauf einen Anspruch haben - Erklärungen und Nachweise nachzufordern oder die Bewerber aufzufordern, Unterlagen zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJYT8H
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadtverkehr Lindau (B) GmbH beabsichtigt die Anschaffung nachfolgender Komponenten und Teilsystemeim Rahmen der Einführung eines verbundweiten E-Ticketing System:
— Bordrechner / Fahrscheindrucker (Bus),
— Einstiegskontrollsystem (Bus),
— stationäre Fahrscheinautomaten,
— mobile Endgeräte für die Kontrolle, Verkauf und Service,
— mobile Fahrscheinautomaten im Bus.
Mit der Beschaffung „Bordrechner / Fahrscheindrucker“ „Einstiegskontrollsystem“ soll die bestehende Fahrzeugflotte Stadtverkehr Lindau GmbH nachgerüstet werden.
Da die einzelne Systeme über entsprechende Hintergrundsysteme vernetzt sein müssen und im Gesamtbetrieb, in der Datenversorgung und -entsorgung funktionieren sollen, die Stückzahlen allerdings für sich genommeninden einzelnen Komponenten nicht hoch ist, erweist sich eine gemeinsame Ausschreibung aller Komponenten als technisch und wirtschaftlich erforderlich.
Da die einzelne Systeme über entsprechende Hintergrundsysteme vernetzt sein müssen und im Gesamtbetrieb, in der Datenversorgung und -entsorgung funktionieren sollen, die Stückzahlen allerdings für sich genommeninden einzelnen Komponenten nicht hoch ist, erweist sich eine gemeinsame Ausschreibung aller Komponenten als technisch und wirtschaftlich erforderlich.
Im Verkehrsverbund Bodensee-Oberschwaben (bodo) wurde zum Jahresende 2017 ein neues System für eTicketing/Vertrieb und verbesserte Fahrgastinformation auf Basis von Echtzeitdaten in Betrieb genommen.Gleichzeitig ist der Landkreis Lindau seit 1.1.2018 in den Verkehrsverbund bodo integriert, und es besteht die Herausforderung, die Systemlandschaft im Bereich des Landkreises Lindau und des Stadtverkehr Lindau um die erforderlichen Komponenten (Hardware, Software) zu ertüchtigen.
Im Verkehrsverbund Bodensee-Oberschwaben (bodo) wurde zum Jahresende 2017 ein neues System für eTicketing/Vertrieb und verbesserte Fahrgastinformation auf Basis von Echtzeitdaten in Betrieb genommen.Gleichzeitig ist der Landkreis Lindau seit 1.1.2018 in den Verkehrsverbund bodo integriert, und es besteht die Herausforderung, die Systemlandschaft im Bereich des Landkreises Lindau und des Stadtverkehr Lindau um die erforderlichen Komponenten (Hardware, Software) zu ertüchtigen.
Vor diesem Hintergrund sind die technischen Systeme für die Betriebssteuerung und Vertrieb im Stadtverkehr Lindau um die notwendigen Komponenten (Hardware, Software) so zu erweitern bzw. zu ersetzen, dass die zukünftigen Anforderungen im Stadtverkehr Lindau berücksichtigt werden.
Vor diesem Hintergrund sind die technischen Systeme für die Betriebssteuerung und Vertrieb im Stadtverkehr Lindau um die notwendigen Komponenten (Hardware, Software) so zu erweitern bzw. zu ersetzen, dass die zukünftigen Anforderungen im Stadtverkehr Lindau berücksichtigt werden.
Dazu sollen folgende Komponenten beschafft werden:
Für die Basiskomponenten der Fahrzeugausstattung besteht keine Festlegung bzgl. der Bauart der Endgeräte. Es sind Kombigeräte (Bordrechner mit Fahrscheindrucker) oder modulare Systeme bestehend aus Bordrechner, Bedieneinheit/Tablet-PC, Druckerkomponente möglich.
Für die Basiskomponenten der Fahrzeugausstattung besteht keine Festlegung bzgl. der Bauart der Endgeräte. Es sind Kombigeräte (Bordrechner mit Fahrscheindrucker) oder modulare Systeme bestehend aus Bordrechner, Bedieneinheit/Tablet-PC, Druckerkomponente möglich.
Gewünscht werden Lösungen, die sowohl eine Aufteilung in funktionsorientierte Teilsysteme, wie z. B.: Zentraleinheit für Kommunikation und Datenmanagement, Anschlussverteiler für die Kopplung der physikalischen Schnittstellen mit Anschlusstechnik für die FZ-Peripherie, Druckereinheit, Bedieneinheit, usw. ermöglichen und dabei flexibel in unterschiedlichen Einsatzfeldern (Bus, Kleinbus, PKW/Taxi) verwendbar sind.
Gewünscht werden Lösungen, die sowohl eine Aufteilung in funktionsorientierte Teilsysteme, wie z. B.: Zentraleinheit für Kommunikation und Datenmanagement, Anschlussverteiler für die Kopplung der physikalischen Schnittstellen mit Anschlusstechnik für die FZ-Peripherie, Druckereinheit, Bedieneinheit, usw. ermöglichen und dabei flexibel in unterschiedlichen Einsatzfeldern (Bus, Kleinbus, PKW/Taxi) verwendbar sind.
Für die Erfassung der elektronischen Tickets (VDV-Kernapplikation, Chipkarten, Statische Berechtigungen/Barcode) sind an den Türen der Fahrzeuge separate Einstiegskontrollsysteme vorgesehen. Die einzelnen Terminals müssen die Erfassungs- und Kontrolltransaktionen autonom und unabhängig von einer vorgeschalteten Zentraleinheit bearbeiten können.
Für die Erfassung der elektronischen Tickets (VDV-Kernapplikation, Chipkarten, Statische Berechtigungen/Barcode) sind an den Türen der Fahrzeuge separate Einstiegskontrollsysteme vorgesehen. Die einzelnen Terminals müssen die Erfassungs- und Kontrolltransaktionen autonom und unabhängig von einer vorgeschalteten Zentraleinheit bearbeiten können.
Zusätzlich sollen stationäre Fahrscheinautomaten beschafft werden. Die stationären Fahrscheinautomatenunterstützen den selbstbedienten Verkauf an Haltestellen. An diesen Automaten werden nur Papierfahrscheine ausgegeben; es werden keine eTicketing-Funktionen unterstützt.
Zusätzlich sollen stationäre Fahrscheinautomaten beschafft werden. Die stationären Fahrscheinautomatenunterstützen den selbstbedienten Verkauf an Haltestellen. An diesen Automaten werden nur Papierfahrscheine ausgegeben; es werden keine eTicketing-Funktionen unterstützt.
Für eine Ergänzung der Kontrollinfrastruktur und die Unterstützung der Service-Prozesse werden mobile Endgeräte beschafft. Diese Geräte sollen zukünftig in Nutzermedien (Chipkarten, NFC-Endgeräten) gespeicherte, elektronische Fahrtberechtigungen oder Fahrtberechtigungen mit 2D-Barcode (Papiertickets mit Barcode, Online-Tickets, Handy Tickets, usw.) automatisiert kontrollieren.
Für eine Ergänzung der Kontrollinfrastruktur und die Unterstützung der Service-Prozesse werden mobile Endgeräte beschafft. Diese Geräte sollen zukünftig in Nutzermedien (Chipkarten, NFC-Endgeräten) gespeicherte, elektronische Fahrtberechtigungen oder Fahrtberechtigungen mit 2D-Barcode (Papiertickets mit Barcode, Online-Tickets, Handy Tickets, usw.) automatisiert kontrollieren.
Ergänzend zu den automatisierten Kontrollfunktionen soll eine Variante des mobilen Kontrollgerätes mit Druckmöglichkeit auch die Abläufe bei der Erfassung des Erhöhten Beförderungsentgelt unterstützen und bei Bedarf Fahrkarten und Belege ausgeben können.
Ergänzend zu den automatisierten Kontrollfunktionen soll eine Variante des mobilen Kontrollgerätes mit Druckmöglichkeit auch die Abläufe bei der Erfassung des Erhöhten Beförderungsentgelt unterstützen und bei Bedarf Fahrkarten und Belege ausgeben können.
Ferner ist die Beschaffung mobiler Fahrscheinautomaten Gegenstand der Ausschreibung, die, ebenso wie die übrigen Komponenten mit dem eTicket-System vernetzt sein müssen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 829 000 EUR 💰
Dauer: 72 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Verlängerung nur möglich hinsichtlich der Wartungsverträge, Maximale Laufzeit des Wartungsvertrages 120 Monate
Beschreibung der Optionen:
Folgende Leistungsbestandteile sind als optionale Leistungen von den Teilnehmern anzubieten:
— Wartungsvertrag zzgl. Dienstleistungen, Hardware-Service, Reparaturtausch und Ersatzteile
Im Bereich Zentrale Software und Fahrzeugausstattung:
— Planungssystem für Pflege Stammdaten und Fahrplan-/ Dienst-/ Umlaufdaten,
— Netzgerät 230 V für Einsatz Fahrscheindrucker in Vorverkaufsstellen.
Im Bereich Stationärer Fahrscheinautomat:
— Kartenleser (nachrüstbar) für bargeldlose Bezahlverfahren, ISO-14443 (GiroGo, PayPass, NFC),
— Münzkassette,
— Banknotenkassette.
Im Bereich mobiler Fahrscheinautomat
— Kartenleser (nachrüstbar) für bargeldlose Bezahlverfahren, ISO-14443 (GiroGo, PayPass, NFC).
Im Bereich Mobile Endgeräte:
— MDE-Gerät ohne Drucker.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lindau (B)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister,
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (abrufbar über Website www.dtvp.de),
— Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Körperschaft des Herkunfts- oder Sitzstaates über die Mitgliedschaft (nicht älter als 3 Monate),
— Vorlage einer Versicherungsbestätigung über das Vorliegen einer Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung (Gültigkeit mind. für das laufende Kalenderjahr) bzw. eine Eigenerklärung des Bewerbers, in der er die Bereitschaft erklärt, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung vorzulegen.
— Vorlage einer Versicherungsbestätigung über das Vorliegen einer Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung (Gültigkeit mind. für das laufende Kalenderjahr) bzw. eine Eigenerklärung des Bewerbers, in der er die Bereitschaft erklärt, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Erklärung über den Gesamtumsatz in den vergangenen 3 Geschäftsjahren mit Ausweis der Umsatzes im Bereich der ausgeschriebenen Leistung (Gesamtumsatz für das vergangene Geschäftsjahr mind. 938 000,00 EUR).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Mind. 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen innerhalb der letzten 3 Jahre.
Um vergleichbare Leistungen handelt es sich bei Leistungen aus den Bereichen:
— Lieferung von Fahrkartenautomaten für den ÖPNV,
— Lieferung eines Systems (Hardware undSoftware) zur Kontrolle von elektronischen Fahrtberechtigungen durch mobile Kontrollgeräte und durch Kontrollterminals in den Einstiegsbereichen der Fahrzeuge,
— Lieferung eines Systems (Hardware und Software) zur Ausgabe von Fahrtberechtigungen im Wege des fahrerbedienten Verkaufs (z. B. durch Bordrechner/ Fahrscheindrucker).
Aus den Referenzen müssen sich folgende Angaben entnehmen lassen:
— Angabe des Zeitraums, in dem die Leistungen erbracht wurden,
— Umfang des Projekts,
— Grobe Skizzierung der durchgeführten Aufgaben,
— Ansprechpartner des damaligen Auftraggebers.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III.1.1. bis III.1.3. sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Soweit unter Ziff. III.1.2 und III.1.3. Mindestanforderungengelten, sind diese nur durch die Bewerbergemeinschaft im Ganzen zu erfüllen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III.1.1. bis III.1.3. sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Soweit unter Ziff. III.1.2 und III.1.3. Mindestanforderungengelten, sind diese nur durch die Bewerbergemeinschaft im Ganzen zu erfüllen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Entsprechende Vorgaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Entsprechende Vorgaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bei der Bewerbung von Bewerbergemeinschaften müssen diese keine besondere Rechtsform annehmen. Bewerbergemeinschaften haben jedoch gemeinsam mit ihrem Teilnahmeantrag eine Aufstellung der Mitgliederder Bewerbergemeinschaft mit Bezeichnung eines bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldnerhaften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bei der Bewerbung von Bewerbergemeinschaften müssen diese keine besondere Rechtsform annehmen. Bewerbergemeinschaften haben jedoch gemeinsam mit ihrem Teilnahmeantrag eine Aufstellung der Mitgliederder Bewerbergemeinschaft mit Bezeichnung eines bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldnerhaften.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
(1) wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 30 %;
(2) technische Leistungsfähigkeit gemessen anhand Qualität und Umfang der Referenzen 70 %.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-09-23 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-31 📅
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag den Anforderungen des § 126 b des Bürgerlichen Gesetzbuches entspricht und dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden.
Der Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor - ohne hierzu verpflichtet zu sein oder ohne dass die Bewerber hierauf einen Anspruch haben - Erklärungen und Nachweise nachzufordern oder die Bewerber aufzufordern, Unterlagen zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor - ohne hierzu verpflichtet zu sein oder ohne dass die Bewerber hierauf einen Anspruch haben - Erklärungen und Nachweise nachzufordern oder die Bewerber aufzufordern, Unterlagen zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zu den weiteren Anforderungen vgl. §§ 160 ff. GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Telefon: +49 892176-2411📞
Quelle: OJS 2019/S 144-355712 (2019-07-25)