Der ZRF Oberland beabsichtigt eine Dienstleistungskonzession zum Betrieb eines RTW am Standort Rottenbuch im Rettungsdienstbereich Oberland für den Zeitraum von 1.11.2019 bis 31.10.2029 zu vergeben. Der Umfang der Vorhaltung beträgt für den Stellplatz Rottenbuch 84 Vorhaltestunden/Woche; täglich Montag bis Sonntag jeweils 9:00 - 21:00 Uhr.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-25.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stationierung und Betrieb von einem Rettungswagen am Standort Rottenbuch im Rettungsdienstbereich Oberland”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten📦
Kurze Beschreibung:
“Der ZRF Oberland beabsichtigt eine Dienstleistungskonzession zum Betrieb eines RTW am Standort Rottenbuch im Rettungsdienstbereich Oberland für den Zeitraum...”
Kurze Beschreibung
Der ZRF Oberland beabsichtigt eine Dienstleistungskonzession zum Betrieb eines RTW am Standort Rottenbuch im Rettungsdienstbereich Oberland für den Zeitraum von 1.11.2019 bis 31.10.2029 zu vergeben. Der Umfang der Vorhaltung beträgt für den Stellplatz Rottenbuch 84 Vorhaltestunden/Woche; täglich Montag bis Sonntag jeweils 9:00 - 21:00 Uhr.
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Ort der Leistung: Weilheim-Schongau🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rottenbuch
Beschreibung der Beschaffung:
“Der ZRF Oberland beabsichtigt eine Dienstleistungskonzession zum Betrieb eines RTW am Standort Rottenbuch im Rettungsdienstbereich Oberland für den Zeitraum...”
Beschreibung der Beschaffung
Der ZRF Oberland beabsichtigt eine Dienstleistungskonzession zum Betrieb eines RTW am Standort Rottenbuch im Rettungsdienstbereich Oberland für den Zeitraum von 1.11.2019 bis 31.10.2029 zu vergeben. Der Umfang der Vorhaltung beträgt für den Stellplatz Rottenbuch 84 Vorhaltestunden/Woche; täglich Montag bis Sonntag jeweils 9:00 - 21:00 Uhr.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept Notfallrettung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Dauer
Datum des Beginns: 2019-11-01 📅
Datum des Endes: 2029-10-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB,
— Handelsregisterauszug oder gleichwertiger Nachweis,
— Auszug aus dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB,
— Handelsregisterauszug oder gleichwertiger Nachweis,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
— Polizeiliches Führungszeugnis.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung, ob die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung, ob die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
— Eigenerklärung, ob sich das Unternehmen in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet,
— Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit,
— Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung zu einer geeigneten Referenz zu in der Zeit von 2013 bis 2018 ausgeführten Leistungen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung zu einer geeigneten Referenz zu in der Zeit von 2013 bis 2018 ausgeführten Leistungen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist,
— Nachweis der fachlichen Eignung,
— Konzept für den Sonderbedarf.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-06
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-07-10 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-05-06
12:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen richtet sich - sollten vorliegend die Bestimmungen aus §§ 97 ff., 148 ff. des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen richtet sich - sollten vorliegend die Bestimmungen aus §§ 97 ff., 148 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) anwendbar sein - nach den Vorschriften der §§ 155 ff GWB. Zuständig ist dann die Vergabekammer Südbayern.
Für das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist Folgendes zu beachten:
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag an die Vergabekammer unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).
Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden soll, werden vor Erteilung des Zuschlags über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots sowie über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses informiert (§ 134 GWB).
Sollten vorliegend die Bestimmungen aus §§ 97 ff., 148 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) hingegen nicht anwendbar sein, so ist zuständig für Rechtsbehelfe gegen das Verfahren das
Bayerisches Verwaltungsgericht München
Bayerstraße 30, 80335 München
Tel. 089/5143-0
Fax 089 5143-777
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Quelle: OJS 2019/S 062-144320 (2019-03-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: ZRF Oberland – Geschäftsführer Helmut Stork
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Der ZRF Oberland beabsichtigt eine Dienstleistungskonzession zum Betrieb eines RTW am Standort Rottenbuch im Rettungsdienstbereich Oberland für den Zeitraum...”
Kurze Beschreibung
Der ZRF Oberland beabsichtigt eine Dienstleistungskonzession zum Betrieb eines RTW am Standort Rottenbuch im Rettungsdienstbereich Oberland für den Zeitraum von 1.11.2019 bis 31.10.2029 zu vergeben. Der Umfang der Vorhaltung beträgt für den Stellplatz Rottenbuch 84 Vorhaltestunden/Woche; täglich Montag bis Sonntag jeweils 09.00 bis 21.00 Uhr.
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der ZRF Oberland beabsichtigt eine Dienstleistungskonzession zum Betrieb eines RTW am Standort Rottenbuch im Rettungsdienstbereich Oberland für den Zeitraum...”
Beschreibung der Beschaffung
Der ZRF Oberland beabsichtigt eine Dienstleistungskonzession zum Betrieb eines RTW am Standort Rottenbuch im Rettungsdienstbereich Oberland für den Zeitraum von 1.11.2019 bis 31.10.2029 zu vergeben. Der Umfang der Vorhaltung beträgt für den Stellplatz Rottenbuch 84 Vorhaltestunden/Woche; täglich Montag bis Sonntag jeweils 09.00 bis 21.00 Uhr.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 062-144320
Auftragsvergabe
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Titel:
“Stationierung und Betrieb von einem Rettungswagen am Standort Rottenbuch im Rettungsdienstbereich Oberland” Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Abschnitt: VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Abschnitt: VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsabschluss informiert, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig. (vgl. § 135 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 076-181340 (2019-04-12)