Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Staudernheim, Booser Tunnel, Planungen
17FEI29419
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Planung der Sanierung des 428 m langen Booser Tunnels in den Bereichen OPl Verkehrsanlagen, OPl Ing.-Bauwerke, TPl und Techn. Streckenausrüstung.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 💰
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung📦
Ort der Leistung: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Karlsruhe
Beschreibung der Beschaffung:
“Planung der Sanierung des 428 m langen Booser Tunnels in den Bereichen OPl Verkehrsanlagen, OPl Ing.-Bauwerke, TPl und Techn. Streckenausrüstung.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Berufsjahre der eingesetzten leitenden Mitarbeiter je Leistungsbild (siehe Anlage 00.4 der Ausschreibungsunterlagen)”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30,0
Kostenkriterium (Name): Honorar (siehe Anlage 00.4 der Ausschreibungsunterlagen)
Kostenkriterium (Gewichtung): 70,0
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-09-09 📅
Datum des Endes: 2020-02-04 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Je nach Bearbeitungszeit durch die Genehmigungsbehörden ist eine Verlängerung der Auftragszeit denkbar.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Die weiteren Leistungsphasen (LPh 3, 4, 5, 6, 7) werden nach Bedarf beauftragt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die geforderten Nachweise/Erklärungen (Anlagen) sind sortiert, exakt in der aufgeführten Reihenfolge, mit beschrifteten Dateibezeichnungen abzugeben. Bei...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die geforderten Nachweise/Erklärungen (Anlagen) sind sortiert, exakt in der aufgeführten Reihenfolge, mit beschrifteten Dateibezeichnungen abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Dateien entsprechend zu bezeichnen (z.B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2, usw.). Die Auftraggeberin behält sich die Anwendung des Paragraphen 51 SektVO auch für Teilnahmeanträge vor.
— als Anlage 1: Nachweis der Berufszulassung und der Berufsausübungsberechtigung durch Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister,
— als Anlage 2: Nachweis über Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Bieterinnen ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen,
— als Anlage 3: Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfungen mit Unternehmen bzw. Zusammenarbeit mit anderen,
— als Anlage 4: Der Teilnehmer hat zu erklären, dass keine Ausschlussgründe gemäß §123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Nr. (4) 1. und 2. oder/und §124 GWB, (1), Nrn. 1. bis 6. vorliegen,
— als Anlage 5: Erklärung des Wirtschaftsteilnehmers, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wg. Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist,
— als Anlage 6: Erklärung des Wirtschaftsteilnehmers, dass ihm bekannt ist, dass eventuelle Unrichtigkeiten der Erklärungen/Nachweise zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Mindestkriterien: Die geforderten Nachweise/Erklärungen (Anlagen) sind sortiert, exakt in der aufgeführten Reihenfolge, mit beschrifteten Dateibezeichnungen...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Mindestkriterien: Die geforderten Nachweise/Erklärungen (Anlagen) sind sortiert, exakt in der aufgeführten Reihenfolge, mit beschrifteten Dateibezeichnungen abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Dateien entsprechend zu bezeichnen (z. B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2, u.s.w.). Die Auftraggeberin behält sich die Anwendung des Paragraphen 51 SektVO auch für Teilnahmeanträge vor.
— als Anlage 8: Bearbeitung des im Leistungsverzeichnis abgefragten Leistungsbildes „Objektplanung Ingenieurbauwerke“ für alle angefragten Leistungsphasen (LPh) an Tunneln oder Tunnelerneuerungen (maximal 5 Objekte insgesamt, keine Rettungsstollen) in den letzten 10 Geschäftsjahren. In Summe aus allen Referenzen müssen alle angefragten Leistungsphasen mindestens einmal enthalten sein.
— als Anlage 9: Bearbeitung des im Leistungsverzeichnis abgefragten Leistungsbildes „Tragwerksplanung“ für alle angefragten Leistungsphasen (LPh) an Tunneln oder Tunnelerneuerungen (maximal fünf Objekte insgesamt, keine Rettungsstollen) in den letzten 10 Geschäftsjahren. In Summe aus allen Referenzen müssen alle angefragten LPh mindestens einmal enthalten sein.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Siehe dazu die diesbezüglich in den Ausschreibungsunterlagen (Vertragsentwurf) dargestellten Informationen”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Siehe dazu die diesbezüglich in den Ausschreibungsunterlagen (Vertragsentwurf) dargestellten Informationen”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder. Es ist ein Gemeinschaftsmitglied zu bevollmächtigen, das die Gemeinschaft gegenüber dem...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder. Es ist ein Gemeinschaftsmitglied zu bevollmächtigen, das die Gemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber beim Abschluss und bei der Durchführung des Vertrags in vollem Umfang vertritt. Der Auftraggeber ist berechtigt, alle Zahlungen mit befreiender Wirkung gegenüber allen Gemeinschaftsmitgliedern an das bevollmächtigte Mitglied zu leisten.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-15
12:30 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-07-25 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-09-19 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 115-283616 (2019-06-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung📦
Kurze Beschreibung:
“Planung der Sanierung des 428m langen Booser Tunnels in den Bereichen OPl Verkehrsanlagen, OPl Ing.-Bauwerke, TPl und Techn. Streckenausrüstung.” Beschreibung
Ort der Leistung: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Planung der Sanierung des 428m langen Booser Tunnels in den Bereichen OPl Verkehrsanlagen, OPl Ing.-Bauwerke, TPl und Techn. Streckenausrüstung.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 115-283616
Auftragsvergabe
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Titel: Staudernheim, Booser Tunnel, Planungen
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-05 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
Postort: Frankfurt
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Wert ohne MwSt., der voraussichtlich an Dritte weitervergeben wird: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2020/S 027-063130 (2020-02-05)