Beschreibung der Beschaffung
Leistungsumfang ist die Technische Wärmedämmung der nachfolgenden Gewerke inkl. brandschutztechnischer Einbauten/Komponenten.
Sanitär:
Regenwasserleitungen und Trinkwasserleitungen sollen eine Dämmung aus synthetischen diffusionsdichten Kautschuk mit bis zu 19 mm erhalten.
Trinkwasserleitungen im Außenbereich sollen eine Dämmung aus synthetischen diffusionsdichten Kautschuk mit bis zu 19 mm und Aluminium Blechmantel erhalten.
Die Blechummantelung soll aus Aluminium mit einer Blechdicke von bis zu 1,0 mm bestehen.
Warmwasserleitungen sollen eine Wärmedämmung aus Mineralwolle gemäß ENEV (100 %) erhalten.
Die Dämmung der Regenwasser- und Trinkwasserleitungen in notwendigen Fluren soll mittels einer Dämmung aus dampfdiffusionsdichter Mineralwolle erfolgen.
Die Brandschutzdurchführungen sollen aus Mineralwolle 1 000C mit allgemein bauaufsichtlichen Prüfzeugnis oder durch eine Brandschutzabschottung mit Elastomer Dämmung mit allgemein bauaufsichtlichen Prüfzeugnis erfolgen.
Heizung:
Heizungsleitungen sollen eine Wärmedämmung aus Mineralwolle gemäß ENEV (100 %) und in Kreuzzugsbereichen gemäß ENEV (50 %) erhalten.
Heizungsleitungen sollen in Zentralen bis 2m Höhe eine Wärmedämmung aus Mineralwolle mit Blechmantel gemäß ENEV (100 %) erhalten.
Die Blechummantelung soll aus nichtprofiliertem Stahlblech (feuerverzinkt) mit einer Blechdicke von bis zu 1,0 mm erfolgen.
Heizungsleitungen sollen in frostgefährdeten Bereichen eine Wärmedämmung aus Mineralwolle gemäß ENEV (200 %) erhalten.
Auf dem Dach sollen Heizungsleitungen eine Wärmedämmung aus Mineralwolle gemäß ENEV (200 %) mit einem Blechmantel erhalten.
Die Blechummantelung soll aus Aluminium mit einer Blechdicke von bis zu 1,0 mm bestehen.
Die Brandschutzdurchführungen sollen aus Mineralwolle 1 000C mit allgemein bauaufsichtlichen Prüfzeugnis erfolgen.
Kälte:
Wechselgehende Leitungen (mal HZG, mal KLT) sollen eine Dämmung aus synthetischen, diffusionsdichten Kautschuk gemäß ENEV (50 %) erhalten.
Kälteleitungen im Gebäude sollen eine Dämmung aus synthetischen diffusionsdichten Kautschuk mit bis zu 19mm erhalten.
Kälteleitungen im Außenbereich sollen mit eine Dämmung aus synthetischen diffusionsdichten Kautschuk mit bis zu 19mm und einem Aluminium Blechmantel vorgesehen werden.
Die Blechummantelung soll aus Aluminium mit einer Blechdicke von bis zu 1,0 mm bestehen.
Kälteleitungen in notwendigen Fluren sollen mit einer Dämmung aus dampfdiffusionsdichter Mineralwolle versehen werden.
Die Brandschutzdurchführungen sollen aus Mineralwolle 1 000C mit allgemein bauaufsichtlichen Prüfzeugnis oder durch eine Brandschutzabschottung mit Elastomer Dämmung mit allgemein bauaufsichtlichen Prüfzeugnis erfolgen.
Lüftung:
Die Lüftungskanäle sollen mit folgenden Dämmmaterialien gedämmt werden:
1. Dämmung der Lüftungskanäle aus Mineralwolle alukaschiert mit einer Dämmstärke von bis zu 100 mm.
2. Dämmung der Lüftungskanäle aus Mineralwolle mit Blechmantel mit einer Dämmstärke von 30 mm.
Die Blechummantelung soll aus nichtprofiliertem Stahlblech (feuerverzinkt) und mit einer Blechdicke von bis zu 1,0 mm erfolgen.
3. Dämmung der Lüftungskanäle aus Mineralwolle mit Blechmantel mit einer Dämmstärke von bis zu 100 mm.
Die Blechummantelung soll aus Aluminium mit einer Blechdicke von bis zu 1,0 mm bestehen.
4. Dämmung der Lüftungskanäle aus synthetischen diffusionsdichten Kautschuk mit einer Dämmstärke von bis zu 25 mm.
Mengenumfang:
Die Mengenangaben zu den zu beschaffenden und zu verbauenden Materialien sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.