Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Steuerberatungsleistungen
HIL_AU_AB_118
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Steuerwesen📦
Kurze Beschreibung: Vertrag über Steuerberatungsleistungen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 320 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Steuerberatung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Erstellung von Steuererklärungen📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Josef-Wirmer-Straße 2-8
53123 Bonn
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Steuerberatungsleistungen für den Zeitraum 1.7.20120 bis 30.6.2023 mit optionaler Verlängerung bis zum...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Steuerberatungsleistungen für den Zeitraum 1.7.20120 bis 30.6.2023 mit optionaler Verlängerung bis zum 30.6.2024 für die HIL GmbH.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 320 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-07-01 📅
Datum des Endes: 2024-06-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Option: Vertragsverlängerung um 1 Jahr
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Kriterien gemäß Dokumente Eignungskriterien Ziffer 2.1
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Kriterien gemäß Dokumente Eignungskriterien Ziffer 2.2
Bedingungen für die Teilnahme
Siehe Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Kriterien gemäß Dokumente Eignungskriterien Ziffer 1.5
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Kriterien gemäß Dokumente Eignungskriterien Ziffer 1.5
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-26
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-09-10 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Wir weisen bereits jetzt ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergabestelle vorbehält, nach Eingang der Angebote den Zuschlag auch ohne eine...”
Wir weisen bereits jetzt ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergabestelle vorbehält, nach Eingang der Angebote den Zuschlag auch ohne eine Verhandlungsrunde zu erteilen.
Bekanntmachungs-ID: CXT6YYDYY1C
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 142-349770 (2019-07-23)
Ergänzende Angaben (2019-08-22)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 142-349770
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-08-26 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2019-09-02 📅
Zeit: 12:00
Quelle: OJS 2019/S 163-401291 (2019-08-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 240 000 💰
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 142-349770
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe Dornbach GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Dornbach GmbH
Postanschrift: Mainzer Str. 47
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 320 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 320 000 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXT6YYDYD59
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antrags befugt ist jedes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 042-099771 (2020-02-26)