Beschreibung der Beschaffung
Das Ziel der Stadt Koblenz ist es, eine flächendeckende Breitbandversorgung im Ausschreibungsgebiet zu erreichen. Dementsprechend sollen alle Straßen und Haushalte, welche sich im Ausschreibungsgebiet befinden, in einen umfassenden NGA- Ausbau mit einbezogen werden.
Der Stadtteil Koblenz-Stolzenfels liegt in Rheinland-Pfalz und umfasst eine Fläche von ca. 0,26 km und hat ca. 400 Einwohner (ca. 218 Haushalte). Geographisch liegt Stolzenfels am südlichen Ortsrand von Koblenz und erstreckt sich als schmaler Streifen entlang der Bundesstraße 9. Insgesamt gelten im Ausschreibungsgebiet 218 Haushalte/Standorte als unterversorgt.
Durch die Aufnahme des Vorhabens in das Landesprogramm "Kommunales Investitionsprogramm 3.0 Rheinland-Pfalz (KI 3.0) können Fördermittel auf Grundlage des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung vom 15.5.2015 (NGA Rahmenregelung)bereitgestellt werden.
Mit dieser Ausschreibung sollen alle erforderlichen Leistungen vergeben werden, welche für die Planung, den Bau sowie den Betrieb einer nachhaltigen und zukunftsfähigen NGA-Breitbandinfrastruktur und die Erbringung breitbandiger Telekommunikationsdienste im Ausschreibungsgebiet erforderlich sind.
Als Mindestanforderungen an alle Angebote gelten die folgenden Punkte:
a) die Versorgung von mindestens 75 % der Haushalte (siehe Anlage 1) zuverlässig mit Bandbreiten von 50 Mbit/s und mehr, für 100 % der Haushalte Mindestens jedoch 30 Mbit/s im Download (tatsächliche Verfügbarkeit am sog. Abschlusspunkt Linientechnik an der Gebäudewand-Innenseite entscheidend).
b) Die Downloadrate muss sich im Rahmen der Fördermaßnahme mindestens verdoppeln, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
Anderen Netzbetreibern und Anbietern von Telekommunikationsdiensten muss der diskriminierungsfreie Zugang zu dem zu errichtenden Netz, gemäß § 7 der NGA Rahmenrichtlinie gewährt werden.
Die Angebote sind auf eine Vertragslaufzeit von sieben Jahren zu beziehen.
Die vorstehenden Mindestvorgaben betreffen vor allem die Versorgungsraten des ausgeschriebenen NGA-Ausbaus.
Weitere inhaltliche Mindestvorgaben ergeben sich im Detail aus Ziffer 2.5 dieser Leistungsbeschreibung. Vgl. hierzu auch das Formblatt „Zusicherung zur Einhaltung der Mindestvorgaben" (Anlage 2).
Die ordnungsgemäße Vergabe und der Abschluss des Zuwendungsvertrages stehen unter dem Vorbehalt der endgültigen Bewilligung der beantragten Fördermittel durch den Fördermittelgeber. Die Höhe der Fördermittel ist gedeckelt.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Leistungsbeschreibung.