Es ist vorgesehen auf dem Grundstück der Hansestadt Stralsund Frankenhof 8, Campus Schulzentrum am Sund, ein Schulgebäude für den Regionalen Schulteil zu errichten. Die Bruttogeschoßfläche beträgt gesamt 4 481,48 qm; der BRI 19 645,56 cbm.
Derzeit liegt die Entwurfsplanung für den Neubau inkl. der Tragwerksplanung vor. Gemäß Kostenberechnung werden Gesamtkosten in Höhe von 10 Mio. EUR brutto angegeben, wovon für die Kostengruppe 300 Baukosten in Höhe von 6,128 Mio. EUR und für die Kostengruppe 400 in Höhe von 1,731 Mio. EUR brutto berechnet wurden. Die Planungsleistungen wurden von allen Fachplanern bis zur Leistungsphase 3 erbracht. Ausgeschrieben werden hier die Ingenieurleistungen Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI für die Leistungsphasen 4-6. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stralsund, Schulzentrum am Sund, Neubau der Regionalen Schule
Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Hochbau📦
Kurze Beschreibung:
“Es ist vorgesehen auf dem Grundstück der Hansestadt Stralsund Frankenhof 8, Campus Schulzentrum am Sund, ein Schulgebäude für den Regionalen Schulteil zu...”
Kurze Beschreibung
Es ist vorgesehen auf dem Grundstück der Hansestadt Stralsund Frankenhof 8, Campus Schulzentrum am Sund, ein Schulgebäude für den Regionalen Schulteil zu errichten. Die Bruttogeschoßfläche beträgt gesamt 4 481,48 qm; der BRI 19 645,56 cbm.
Derzeit liegt die Entwurfsplanung für den Neubau inkl. der Tragwerksplanung vor. Gemäß Kostenberechnung werden Gesamtkosten in Höhe von 10 Mio. EUR brutto angegeben, wovon für die Kostengruppe 300 Baukosten in Höhe von 6,128 Mio. EUR und für die Kostengruppe 400 in Höhe von 1,731 Mio. EUR brutto berechnet wurden. Die Planungsleistungen wurden von allen Fachplanern bis zur Leistungsphase 3 erbracht. Ausgeschrieben werden hier die Ingenieurleistungen Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI für die Leistungsphasen 4-6. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 127 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Hochbau📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stralsund
Beschreibung der Beschaffung:
“Für das Vorhaben liegt die Entwurfsplanung einschließlich der Fachplanungsleistungen vor. Diese bildet die Grundlage für die weitere Planung. Ausgeschrieben...”
Beschreibung der Beschaffung
Für das Vorhaben liegt die Entwurfsplanung einschließlich der Fachplanungsleistungen vor. Diese bildet die Grundlage für die weitere Planung. Ausgeschrieben wird hier die Ingenieurleistung Tragwerksplanung gem. § 49 HOAI für die Leistungsphasen 4-6.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 127 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: STES-18-0008
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-06-27
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-09-27 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-06-27
14:15 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannis-Stelling-Str. 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885160📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 385588485817 📠
URL: www.wm.mv-regierung.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB/
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB/
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 (6) GWB durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 (2) bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §125 (1) Nr. 2 und §134 (1) Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 104-252658 (2019-05-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stralsund, Schulzentrum am Sund, Neubau der Regionalen Schule
2019/S104-252658
Kurze Beschreibung:
“Es ist vorgesehen auf dem Grundstück der Hansestadt Stralsund Frankenhof 8, Campus Schulzentrum am Sund, ein Schulgebäude für den Regionalen Schulteil zu...”
Kurze Beschreibung
Es ist vorgesehen auf dem Grundstück der Hansestadt Stralsund Frankenhof 8, Campus Schulzentrum am Sund, ein Schulgebäude für den Regionalen Schulteil zu errichten. Die Bruttogeschoßfläche beträgt gesamt 4 481,48 qm; der BRI 19 645,56 cbm.
Derzeit liegt die Entwurfsplanung für den Neubau inkl. der Tragwerksplanung vor. Gemäß Kostenberechnung werden Gesamtkosten in Höhe von 10 Mio. EUR brutto angegeben, wovon für die Kostengruppe 300 Baukosten in Höhe von 6,128 Mio. EUR und für die Kostengruppe 400 in Höhe von 1,731 Mio. EUR brutto berechnet wurden. Die Planungsleistungen wurden von allen Fachplanern bis zur Leistungsphase 3 erbracht. Ausgeschrieben werden hier die Ingenieurleistungen Tragwerksplanung gemäß §49 HOAI für die Leistungsphasen 4-6. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 128114.94 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für das Vorhaben liegt die Entwurfsplanung einschließlich der Fachplanungsleistungen vor. Diese bildet die Grundlage für die weitere Planung. Ausgeschrieben...”
Beschreibung der Beschaffung
Für das Vorhaben liegt die Entwurfsplanung einschließlich der Fachplanungsleistungen vor. Diese bildet die Grundlage für die weitere Planung. Ausgeschrieben wird hier die Ingenieurleistung Tragwerksplanung gem. §49 HOAI für die Leistungsphasen 4-6.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 104-252658
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 10371201900003800
Titel: Ingenieurleistung Tragwerksplanung Leistungphasen 4-6 §49 HOAI
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ingenieurbüro Baukonstruktion und Baustatik Schwepler+Wieck
Postanschrift: Friedrich-Engels-Str. 9
Postort: Stralsund
Postleitzahl: 18435
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 383137520📞
E-Mail: schwepler.wieck@gmx.net📧
Fax: +49 3831375220 📠
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 128114.94 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97(6) GWB durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 (2) bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §125 (1) Nr. 2 und §134 (1) Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 202-492201 (2019-10-15)