Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter (MA) und der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von einem technischen festangestellten MA inklusive Geschäftsführung. Freie Mitarbeiter sind wie Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen" im Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen.
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d. h. eindeutige Benennung des Projektleiters (PL) und des stellvertretenden Projektleiters (stv. PL).
Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des PL und des stv. PL gem. § 75 VgV:
Die Person des PL erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur oder gleichwertig gem. § 75 im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Nachweis durch Vorlage der Eintragung in die Ingenieurkammer und einer Abschlussurkunde (Dipl., Master, Bachlor o. vgl.) mit Fachrichtung und Abschlussdatum. Die Person des stv. PL erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur oder gleichwertig gem. § 75 im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Nachweis durch Vorlage einer Abschlussurkunde (Dipl., Master, Bachlor o. vgl.) mit Fachrichtung und Abschlussdatum.
Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG — Berufsanerkennungsrichtlinie — gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung des PL und des stv. PL im Leistungsbild Ingenieurbauwerke ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mindestanforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung für den PL und 3 Jahre für den stv. PL im Leistungsbild Ingenieurbauwerke / Verkehrsanlagen.
d) Angabe von mindestens 4 Referenzen (1 Büroreferenz – Ingenieurbauwerke, 1 Projektleiterreferenz – Ingenieurbauwerke, 1 Büroreferenz – Verkehrsanlagen, 1 Projektleiterreferenz – Verkehrsanlagen) gem. § 75 Abs. 5 VgV.
Referenzen können nicht mehrfach eingereicht werden.
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
Der Referenzzeitraum muss zwischen 1.6.2009-1.6.2019 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss.
Folgende Angaben sind bei den Referenzprojekten erforderlich:
— Bezeichnung des beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE,
— ggf. Benennung der Unterauftragnehmer,
— ggf. Projektbezeichnung/-beschreibung,
— Projektvolumen brutto (KG 200-700),
— Beauftragte und vollständig selbst erbrachte Leistungsphasen,
— Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens (geeignete Nachweise sind jeweils beizulegen!),
— Auftraggeber mit Ansprechpartner, Anschrift und Telefonnummer.
Zusatzpunkte für:
— Mind. ein Referenzprojekt mit beiden Leistungsbildern Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke,
— Zusammenarbeit mit öffentl. AG / einschläg. Vergaberichlinien.
Sonstiges:
Projektdarstellung der Referenzprojekte auf jeweils höchstens 2 DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und kurze Beschreibung in Textform.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.