Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenreinigung
Projekt 983 -VG 2019/40
Produkte/Dienstleistungen: Straßenreinigung und Straßenkehrdienste📦
Kurze Beschreibung: Maschinelle Straßenreinigung im Bereich der Stadt Papenburg.
1️⃣
Ort der Leistung: Emsland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Papenburg
26871 Papenburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Durchführung der maschinellen Straßenreinigung der im Verzeichnis näher beschriebenen und aufgeführten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen mittels...”
Beschreibung der Beschaffung
Durchführung der maschinellen Straßenreinigung der im Verzeichnis näher beschriebenen und aufgeführten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen mittels geräuscharmer, gegen Schall besonders isolierter selbstaufnehmender Kehrmaschinen nach den anerkannten Regeln der Technik. Die Kehrmaschinen müssen mit einem schwenkbaren Tellerbesen ausgestattet sein, so dass auch schwer zugängliche Stellen, wie z. B. Parkbuchten, Maschinell gereinigt werden können. Der AN stellt die Kehrmaschine einschließlich Bedienungspersonal sowie evtl. für manuelle Reinigung erforderliches Gerät.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Optionale Verlängerung 2 x jeweils 12 Monate möglich.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-23
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-10-23
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Es erfolgt eine elektronische Angebotsöffnung.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist nicht zulässig.”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind nicht zugelassen
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YB4DRC5
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131-151334📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131-152943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
Gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Papenburg
Postanschrift: Hauptkanal rechts 68/69
Postort: Papenburg
Postleitzahl: 26871
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 496182-220📞
E-Mail: vergabe@papenburg.de📧
Fax: +49 496182-234 📠
URL: www.papenburg.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 182-443498 (2019-09-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Durchführung der maschinellen Straßenreinigung der im Verzeichnis näher beschriebenen und aufgeführten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen mittels...”
Beschreibung der Beschaffung
Durchführung der maschinellen Straßenreinigung der im Verzeichnis näher beschriebenen und aufgeführten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen mittels geräuscharmer, gegen Schall besonders isolierter selbstaufnehmender Kehrmaschinen nach den anerkannten Regeln der Technik. Die Kehrmaschinen müssen mit einem schwenkbaren Tellerbesen ausgestattet sein, so dass
Auch schwer zugängliche Stellen, wie z. B. Parkbuchten, Maschinell gereinigt werden können. Der AN stellt die Kehrmaschine einschließlich Bedienungspersonal sowie evtl. für manuelle Reinigung erforderliches Gerät.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 182-443498
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 983 - VG 2019/40
Titel: Straßenreinigung
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: B.Abeln und Sohn GmbH
Postanschrift: in der Emsmarsch 17-19
Postort: Aschendorf
Postleitzahl: 26871
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Emsland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Der Auftragswert wird unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Wirtschaftsteilnehmer(Richtlinie 2014/24/EU) und der Wahrung der...”
Der Auftragswert wird unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Wirtschaftsteilnehmer(Richtlinie 2014/24/EU) und der Wahrung der Vertraulichkeit unter Bezugnahme auf die Vergabeverordnung (VgV §5) nicht veröffentlicht. „(Richtlinie 2014/24/EU) Artikel 50 (4) Bestimmte Angaben über die Auftragsvergabe oder den Abschluss der Rahmenvereinbarungen müssen jedoch nicht veröffentlicht werden, wenn die Offenlegung dieser Angaben den Gesetzesvollzug behindern, dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen, die berechtigten geschäftlichen Interessen eines besonderen öffentlichen oder privaten Wirtschaftsteilnehmers, schädigen oder den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen würde.“
Bekanntmachungs-ID: CXP4YB4DM5U
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 229-562633 (2019-11-25)