Straßenreinigung Samtgemeinde Bersenbrück

Samtgemeinde Bersenbrück

Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Straßenreinigungsleistungen (ohne Winterdienst) für die im Zuständigkeitsbereich der Samtgemeinde Bersenbrück liegenden Straßen in den Gemeinde Ankum und Rieste, sowie der Stadt Bersenbrück, gemäß dem Straßenverzeichnis.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-08-14 Auftragsbekanntmachung
2019-11-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-08-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
Referenznummer: Elvis ID E61428588
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Straßenreinigungsleistungen (ohne Winterdienst) für die im Zuständigkeitsbereich der Samtgemeinde Bersenbrück liegenden Straßen in den Gemeinde Ankum und Rieste, sowie der Stadt Bersenbrück, gemäß dem Straßenverzeichnis.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenreinigung und Straßenkehrdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Osnabrück, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Samtgemeinde Bersenbrück
Postanschrift: Lindenstraße 2
Postleitzahl: 49593
Postort: Bersenbrück
Kontakt
Internetadresse: http://www.bersenbrueck.de 🌏
E-Mail: brockmann@bersenbrueck.de 📧
Telefon: +49 5439 / 962-250 📞
Fax: +49 5439 / 962-243 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E61428588 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-14 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-19 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 158-390807
ABl. S-Ausgabe: 158
Zusätzliche Informationen
Das Angebot ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebotes darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in§ 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Elvis ID E61428588.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Nach § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) obliegt die Reinigungspflicht der Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen den Gemeinden, soweit diese nicht den Eigentümern der anliegenden Grundstücke auferlegt wurde (§ 52 Abs. 4 NStrG).
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Diese Straßenreinigungsleistungen (ohne Winterdienst) der Samtgemeinde Bersenbrück soll zum 1.1.2020 neu vergeben werden. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren mit einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre.
Die zu erbringenden Straßenreinigungsleistungen bestehen jeweils aus der Kehrleistung und der Kehrgutentsorgung.
Kehrleistung:
Die Kehrleistung umfasst ausschließlich das staubfreie Säubern der Straßen und Rinnsteine sowie der Parkspuren. Eine Reinigung der Parkspuren braucht daher nicht durchgeführt werden, wenn und soweit diese z. B. durch parkende Fahrzeuge nicht befahren werden können. Zur Reinigung ist eine umweltfreundliche Kehrmaschine zu verwenden, die für eine selbstaufnehmende, staub- und geräuscharme Reinigung geeignet ist. Die Kehrmaschinen müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
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Kehrgutentsorgung:
Die Kehrgutentsorgung beinhaltet die Inbesitznahme des anfallenden Kehrgutes und dessen ordnungsgemäße Entsorgung nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG). Dazu ist ein vereinfachter Entsorgungsnachweis von Seiten des Auftragnehmers zu führen. Der rechtlich und technisch beanstandungsfreie Transport liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers. Alle damit verbundenen Kosten und Risiken - insbesondere auch verkehrsbedingter Art- sind im Entsorgungsentgelt einzukalkulieren.
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Die zur staubfreien Straßenreinigung notwendige Wassermenge wird von der Samtgemeinde gegen Entgelt zur Verfügung gestellt. Über eine evtl. Entnahme aus einem Hydranten muss mit dem Wasserverband Bersenbrück eine Absprache getroffen werden.
Die Reinigung soll an im Vorfeld festgelegten Wochentagen durchgeführt werden. Bei 2 Kehrtagen pro Woche, sollten diese mindestens um 3 Tage zeitversetzt sein. Mit der Reinigung ist an den festgesetzten Tagen so rechtzeitig zu beginnen, dass sie bis 18:00 Uhr beendet ist.
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Grundlage für die Straßenreinigung sind die Verordnung über räumliche Ausdehnung, Art und Maß der Straßenreinigung in der Samtgemeinde Bersenbrück vom 3.12.2009 (Straßenreinigungsverordnung) und die Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen im Gebiet der Samtgemeinde Bersenbrück vom 3.12.2009 (Straßenreinigungssatzung) mit Straßenverzeichnis in Zusammenhang mit der Gebührensatzung für die Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung) in der Samtgemeinde Bersenbrück vom 3.12.2009, Landkreis Osnabrück.
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Die Aufteilung der zu reinigenden Straßen in der Samtgemeinde Bersenbrück stellt sich wie folgt dar: Kehrmeter innerhalb der Stadt Bersenbrück (1 x wöchentlich): 39 886 m Kehrmeter innerhalb der Gemeinde Ankum (1x wöchentlich): 27 662 m Kehrmeter innerhalb der Gemeinde Rieste (1x wöchentlich): 8 023 m Die angegebenen Mengenangaben sind überschlägig ermittelt und werden nach Aufmaß abgerechnet. Die Samtgemeinde Bersenbrück behält sich vor, bei Bedarf jederzeit Straßen zu gleichen Konditionen hinzuzufügen bzw. auch streichen zu können. Ein Straßenverzeichnis für die Samtgemeinde Bersenbrück ist als Anlage zum Vertragsentwurf beigefügt.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag wird für einen festen Zeitraum von 2 Jahren abgeschlossen.
Nach Ablauf der zweijährigen Vertragslaufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn dieses nicht zuvor spätestens bis zum 30.06. des Vorjahres gekündigt wird. Die Verlängerungsoption ist höchstens um 2 weitere Jahre, mithin höchstens bis zum 31.12.2023 möglich
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Samtgemeinde Bersenbrück

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1) Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse;
1.2) Angabe, im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft (nachfolgend- BG/ARGE), sämtlicher Mitglieder der BG/ARGE mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail­-Adresse;
1.3) Im Falle der Bewerbung als BG/ARGE ist eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen:
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird;
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist;
c) dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d. dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4) Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5) Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 123 GWB.
1.7) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 124 GWB 1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen abzugeben:
2.1) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen (Mindestanforderung):
— mindestens 5 000 000 EUR für Personenschäden
— mindestens 5 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens die zweifache der unter 2.1) genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden. Bei einer BIEGE/ARGE muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein.
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2.2) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017. Bei einer BIEGE/ARGE ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der BIEGE/ARGE einzeln und für die BIEGE/ARGE insgesamt darzustellen.
2.3) Erklärung über den spezifischen Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) mit Dienstleistungen, die mit der vorliegenden vergleichbar sind (Straßenreinigungsleistungen ohne Winterdienst). Bei einer BIEGE/ARGE ist der spezifische Umsatz für jedes Mitglied der BIEGE/ARGE einzeln und für die BIEGE/ARGE insgesamt darzustellen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen abzugeben:
3.1) Nachweis über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrib nach § 56 KrWG oder gleichwertiger Art über das Sammeln, Befördern und Lagern von Abfällen.
3.2) Erklärung über die vorhandene technische Ausrüstung des Bewerbers, insbesondere in Bezug auf die Kehrmaschinen, möglichst mit Beschreibung der Fahrzeuge und Angabe des Baujahres.
3.3 Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren im auftragsrelevanten Bereich Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (2016, 2017, 2018) ersichtlich ist, gegliedert nach
a) Führungskräfte;
b) Mitarbeiter/innen für Straßenreinigung c. Mitarbeiter/innen für die Verwaltung/Büroorganisation sowie d. sonstige Mitarbeiter/innen 3.4 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von mindestens 3 durch den Auftraggeber positiv bewerteten Referenzprojekten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab 1.1.2016), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt (Straßenreinigungsleistungen ohne Winterdienst) vergleichbar sind.
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Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
— Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Kurze Beschreibung des Projekts mit Angaben zu Art und Umfang der Leistungen (Straßenreinigung mit oder ohne Winterdienst, rein maschinelle Straßenreinigung etc.),
— Angabe der zu reinigenden Kehrmeter mit Angabe der jeweiligen Reinigungsintervalle,
— Jahresauftragswert (netto),
— Auftragslaufzeit und -zeitraum (Beginn und ggf. Ende der Auftrags),
— Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur Einhaltung der Qualitäts- und Zeitvorgaben des Auftraggebers.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Tariftreueerklärung NTVergG
Es ist die in Anlage 6 enthaltene Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertragliehen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gemäß dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) unterzeichnet abzugeben.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-11-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-09-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Samtgemeinde Bersenbrück Äbtissin von Hane Raum
Lindenstraße 2
49593 Bersenbrück

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Samtgemeinde Bersenbrück
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E61428588 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Mitte 23
Das Angebot ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebotes darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in§ 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
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Elvis ID E61428588.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131115-2340 📞
Fax: +49 4131115-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 158-390807 (2019-08-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 112232.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Straßenkehrdienste 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 229-562590
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 158-390807
ABl. S-Ausgabe: 229

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Kehrleistung umfasst ausschließlich das staubfreie Säubern der Straßen und Rinnsteine sowie der Parkspuren. Eine Reinigung der Parkspuren braucht daher nicht durchgeführt werden, wenn und soweit diese z. B. durch parkende Fahrzeuge nicht befahren werden können. Zur Reinigung ist eine umweltfreundliche Kehrmaschine zu verwenden, die für eine selbst aufnehmende, staub- und geräuscharme Reinigung geeignet ist. Die Kehrmaschinen müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
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Die Kehrgutentsorgung beinhaltet die Inbesitznahme des anfallenden Kehrgutes und dessen ordnungsgemäße Entsorgung nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG). Dazu ist ein vereinfachter Entsorgungsnachweis von Seiten des Auftragnehmers zu führen. Der rechtlich und technisch beanstandungsfreie Transport liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers. Alle damit verbundenen Kosten und Risiken – insbesondere auch verkehrsbedingter Art- sind im Entsorgungsentgelt einzukalkulieren.
Mehr anzeigen
Die Aufteilung der zu reinigenden Straßen in der Samtgemeinde Bersenbrück stellt sich wie folgt dar: Kehrmeter innerhalb der Stadt Bersenbrück (1 x wöchentlich): 39 886 m Kehr meter innerhalb der Gemeinde Ankum (1 x wöchentlich): 27.662 m Kehr meter innerhalb der Gemeinde Rieste (1 x wöchentlich): 8 023 m. Die angegebenen Mengenangaben sind überschlägig ermittelt und werden nach Aufmaß abgerechnet. Die Samtgemeinde Bersenbrück behält sich vor, bei Bedarf jederzeit Straßen zu gleichen Konditionen hinzuzufügen bzw. auch streichen zu können. Ein Straßenverzeichnis für die Samtgemeinde Bersenbrück ist als Anlage zum Vertragsentwurf beigefügt.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-04 📅
Name: Firma ALBA-Städtereinigung Baving GmbH
Postanschrift: Dieselstraße 14
Postort: Neuenkirchen
Postleitzahl: 48485
Land: Deutschland 🇩🇪
Osnabrück, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 112232.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2019/S 229-562590 (2019-11-25)