Straßenreinigung und Winterdienst 2019-2023

Stadt Fürstenwalde/Spree

Leistungen beinhalten die Straßenreinigung, Winterdienst und die Sonntagsreinigung.
Es sind jährlich 4 080,18 km Fahrbahnen,jährlich 496,08 km Gehwege, 1 407 140,00 m Park- und Freiflächen, sowie 528 Stück Querungshilfen zu reinigen.
Der Winterdienst pro Einsatz umfasst 153,01 km Fahrbahnen.
Sonntagsreinigung: es sind ganzjährig sonntags jährlich ca. 1 085 240,00 m manuell zu reinigen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-03-07 Auftragsbekanntmachung
2019-06-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-03-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
Referenznummer: VgV OV-01-2019, Straßenreinigung und Winterdienst 2019-2023
Kurze Beschreibung:
Leistungen beinhalten die Straßenreinigung, Winterdienst und die Sonntagsreinigung. Es sind jährlich 4 080,18 km Fahrbahnen,jährlich 496,08 km Gehwege, 1 407 140,00 m Der Winterdienst pro Einsatz umfasst 153,01 km Fahrbahnen. Sonntagsreinigung: es sind ganzjährig sonntags jährlich ca. 1 085 240,00 m
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenreinigung und Straßenkehrdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Straßenreinigung und Straßenkehrdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Oder-Spree 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Fürstenwalde/Spree
Postanschrift: Am Markt 4
Postleitzahl: 15517
Postort: Fürstenwalde/Spree
Kontakt
Internetadresse: http://www.fuerstenwalde-spree.de/ 🌏
E-Mail: vergabestelle@fuerstenwalde-spree.de 📧
Telefon: +49 3361-557188 📞
Fax: +49 3361-557471 📠
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YM0D930/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YM0D930 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-07 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-12 📅
Datum des Beginns: 2019-06-01 📅
Datum des Endes: 2023-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 050-115179
ABl. S-Ausgabe: 50
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YM0D930

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungen beinhalten die Straßenreinigung, Winterdienst und die Sonntagsreinigung.
Es sind jährlich 4 080,18 km Fahrbahnen,jährlich 496,08 km Gehwege, 1 407 140,00 m
Der Winterdienst pro Einsatz umfasst 153,01 km Fahrbahnen.
Sonntagsreinigung: es sind ganzjährig sonntags jährlich ca. 1 085 240,00 m
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Straßenreinigung und Winterdienst
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Es sind jährlich 4 080,18 km Fahrbahnen zu reinigen. Die Fahrbahnreinigung erfolgt intervallmäßig in zwei Reinigungsklassen nach dem als Anlage I beiliegenden Kehrplan. Die Durchführung der Reinigung wird durch verschiedene Reinigungsarten (maschinelle oder manuelle Reinigung) realisiert.
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Es sind jährlich 496,08 km Gehwege, 1 407 140,00 m
Der Winterdienst pro Einsatz auf 153,01 km Fahrbahnen umfasst:
die Schneeberäumung, die Bekämpfung von Schnee- und Eisglätte, den Abtransport von verkehrsbehindernden Schneemassen, soweit erforderlich die Beseitigung von Schneeverwehungen.
Bezeichnung des Loses: Sonntagsreinigung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die Reinigung hat auf den in Anlage I benannten Flächen zu erfolgen und ist ganzjährig sonntags durchzuführen ca. 1 085 240,00 m
Die Reinigung beinhaltet die Beseitigung von jeglichen Unrat, insbesondere von Glasbruch, Papier, Pappe, Leergut sowie Hundekot. Es ist grundsätzlich manuell zu reinigen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadtgebiet Fürstenwalde/Spree
15517 Fürstenwalde/Spree

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Bietergemeinschaften legen mit dem Angebot das Formblatt 234 vor
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis der Präqualifizierung (PQ VOB,VOL, ULV Bbg),wenn nicht präqualifiziert Vorlage der Eigenerklärung (auch EEE),Vereinbarung Mindestanforderungen gem. BbgVergabeG, Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe, Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung bzw. eine vorläufige Deckungszusage mit Mindestversicherungssummen von 3 000 000 EUR für Personenschäden und 1 500 000 EUR für Sach-und Vermögensschäden im Falle von Bietergemeinschaften hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung der techn. Ausstattung,mindestens 3 Referenzen, der wesentlich in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Auftragsvolumens, des Leistungszeitraumes und des Auftraggebers (Kontaktdaten).
Im Falle von Bietergemeinschaften hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl sind nach Aufforderung folgende Unterlagen vorzulegen:
— Eigenerklärung bzw. Nachweis der Präqualifizierung (PQ Bau, VOL, ULV Bbg) der Nachunternehmer,
— bei Eignungsleihe: mindestens 3 Referenzen, der wesentlich in den Letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Auftragsvolumens, des Leistungszeitraumes und des Auftraggebers (Kontaktdaten) vom Nachunternehmer,
— Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG der Nachunternehmer,
— bei Bedarf: zur Preisprüfung können Kalkulationsnachweise angefordert werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Gültiges Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb (Sammeln und Befördern)vom Ausführenden der Leistung (Vorlage spätestens vor Zuschlagserteilung)

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-05-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-04-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 15:15
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Fürstenwalde/Spree
Raum 130

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YM0D930/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331-8661719 📞
E-Mail: poststelle@mwe.brandenburg.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungs verfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 Absatz 3 GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gem. § 62 Abs. 1 VgV: Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. Gleiches gilt für die Entscheidung, ein Vergabeverfahren aufzuheben oder erneut einzuleiten einschließlich der Gründe dafür, sofern eine Auftragsbekanntmachung oder Vorinformation veröffentlicht wurde.
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(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs:
1) jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ab Lehnung seines Teilnahmeantrags;
2) jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots;
3) jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters und
4) jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
(3) § 39 Absatz 6 ist auf die in den Absätzen 1 und 2 genannten Angaben über die Zuschlagserteilung, den Abschluss von Rahmen-Vereinbarungen oder die Zulassung zu einem dynamischen Beschaffungssystem entsprechend anzuwenden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 050-115179 (2019-03-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungen beinhalten die Straßenreinigung, Winterdienst und Sonntagsreinigung. Es sind jährlich 4 080,18 km Fahrbahnen,jährlich 496,08 km Gehwege, 1 407 140,00 m Der Winterdienst pro Einsatz umfasst 153,01 km Fahrbahnen. Sonntagsreinigung: es sind ganzjährig sonntags jährlich ca. 1 085 240,00 m
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Gesamtwert des Auftrags: 918914.90 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 109-266153
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 050-115179
ABl. S-Ausgabe: 109
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YM0DNUW

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungen beinhalten die Straßenreinigung, Winterdienst und Sonntagsreinigung.
Es sind jährlich 4 080,18 km Fahrbahnen zu reinigen. Die Fahrbahnreinigung erfolgt intervallmäßig in 2 Reinigungsklassen nach dem als Anlage I beiliegenden Kehrplan. Die Durchführung der Reinigung wird durch verschiedene Reinigungsarten (maschinelle oder manuelle Reinigung) realisiert.
Mehr anzeigen
Die Schneeberäumung, die Bekämpfung von Schnee- und Eisglätte,
Den Abtransport von verkehrsbehindernden Schneemassen, soweit erforderlich die Beseitigung von Schneeverwehungen
Die Reinigung beinhaltet die Beseitigung von jeglichen Unrat, insbesondere von Glasbruch, Papier, Pappe,Leergut sowie Hundekot. Es ist grundsätzlich manuell zu reinigen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-28 📅
Name: Bartsch OHG
Postanschrift: Molkenberg 13
Postort: Fürstenwalde/Spree
Postleitzahl: 15517
Land: Deutschland 🇩🇪
Oder-Spree 🏙️
Postanschrift: Molkneberg 13
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 Absatz 3 GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Quelle: OJS 2019/S 109-266153 (2019-06-05)