Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenunterhalt, Sinkkastenreinigung Nord 2020
66-039-2019
Produkte/Dienstleistungen: Reinigung von Einlaufschächten📦
Kurze Beschreibung: Straßenunterhalt, Sinkkastenreinigung Nord 2020.
1️⃣
Ort der Leistung: Ingolstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ingolstadt
Beschreibung der Beschaffung:
“Straßenunterhalt, Sinkkastenreinigung Nord 2020:
— ca. 8 500 Nasssinkkästen,
— ca. 2 300 Trockensinkkästen,
— ca. 1 092 Sinkkästen auf Brücken,
— ca. 715...”
Beschreibung der Beschaffung
Straßenunterhalt, Sinkkastenreinigung Nord 2020:
— ca. 8 500 Nasssinkkästen,
— ca. 2 300 Trockensinkkästen,
— ca. 1 092 Sinkkästen auf Brücken,
— ca. 715 Sinkkästen in Unterführungen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere:
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder entsprechende Bescheinigung des EU-Mitgliedsstaates,
— Vorlage eines...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere:
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder entsprechende Bescheinigung des EU-Mitgliedsstaates,
— Vorlage eines Nachweises über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) ist durch Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis unter www.pq-verein.de) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) bzw. der Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen innerhalb der genannten Frist vorzulegen. Präqualifizierte Unternehmen legen nur auf gesondertes Verlangen Referenzbescheinigungen vor.
Das Formblatt 124 (Dateiname: „L 124 EU_Eigenerklärungen zur Eignung(0416).pdf“) ist erhältlich als bearbeitbares Formblatt unter:
http://vergabe.bayern.de innerhalb der jeweiligen Ausschreibung oder unter:
https://www.stmi.bayern.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/bauauftraege/index.php
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist erhältlich unter:
https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe oben III.1.1) sowie Auftragsunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe oben III.1.1) sowie Auftragsunterlagen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftragsunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-12-04
10:45 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-02-04 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-12-04
10:45 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Ingolstadt
Spitalstr. 3
85049 Ingolstadt
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter und Ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen, sie werden jedoch unmittelbar nach Öffnung der Angebote über das Ergebnis informiert.”
“Rückfragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen müssen bis spätestens 6 Arbeitstage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle...”
Rückfragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen müssen bis spätestens 6 Arbeitstage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle eingereicht werden. Nur so ist eine rechtzeitige Information aller Bieter noch möglich.
Durch die Neuerungen im Vergaberecht stehen alle Vergabeunterlagen frei zugänglich zur Verfügung.
Bitte denken Sie jedoch daran, dass sowohl Änderungen an den Unterlagen als auch Antworten auf Bieterfragen bis kurz vor dem Abgabezeitpunkt möglich sind und damit eventuell Einfluss auf Ihre Kalkulation haben können.
Deshalb sollten Sie die Veröffentlichung regelmäßig auf Änderungen prüfen. Sollten Sie bereits ein Angebot abgegeben haben, können Sie dies bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote zurückziehen und gegebenenfalls durch ein neues Angebot ersetzen.
Es wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform „Vergabe.Bayern.de“ bzw. iTWO Tender zu registrieren.
So werden Sie über Änderungen Bieterfragen informiert und können Ihr Angebot digital in Textform oder digital signiert abgeben.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-2176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 89-2176-2847 📠
URL: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Ingolstadt, Referat VI – Vergabestelle
Postanschrift: Spitalstr. 3
Postort: Ingolstadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 841-305-2450📞
E-Mail: georg.orth@ingolstadt.de📧
Fax: +49 841-305-2447 📠
URL: http://www.ingolstadt.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 210-513404 (2019-10-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-08) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Straßenunterhalt, Sinkkastenreinigung Nord 2020:
— ca. 8 500 Nasssinkkästen;
— ca. 2 300 Trockensinkkästen;
— ca. 1 092 Sinkkästen auf Brücken;
— ca. 715...”
Beschreibung der Beschaffung
Straßenunterhalt, Sinkkastenreinigung Nord 2020:
— ca. 8 500 Nasssinkkästen;
— ca. 2 300 Trockensinkkästen;
— ca. 1 092 Sinkkästen auf Brücken;
— ca. 715 Sinkkästen in Unterführungen.
“Rückfragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen müssen bis spätestens 6 Arbeitstage vor dem Schlusstermin Für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle...”
Rückfragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen müssen bis spätestens 6 Arbeitstage vor dem Schlusstermin Für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle eingereicht werden. Nur so ist eine rechtzeitige Information aller Bieter noch möglich.
Durch die Neuerungen im Vergaberecht stehen alle Vergabeunterlagen frei zugänglich zur Verfügung. Bitte denken Sie jedoch daran, dass sowohl Änderungen an den Unterlagen als auch Antworten auf Bieterfragen bis kurz vor dem Abgabezeitpunkt möglich sind und damit eventuell Einfluss auf Ihre Kalkulation haben können.
Deshalb sollten Sie die Veröffentlichung regelmäßig auf Änderungen prüfen. Sollten Sie bereits ein Angebot abgegeben haben, können Sie dies bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote zurückziehen und gegebenenfalls durch ein neues Angebot ersetzen.
Es wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform „Vergabe.Bayern.de“ bzw. iTWO Tender zu registrieren. So werden Sie über Änderungen Bieterfragen informiert und können Ihr Angebot digital in Textform oder Digital signiert abgeben.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber Dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber Dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 132-324340 (2020-07-08)