Die marktorientierte Strom- und Gasbeschaffung dient zur Deckung des Gesamtbedarfes an Energiefremdbezug des Flughafen Hamburg für die Jahre 2021, 2022 und 2023 inklusiveVerlängerungsoptionen für die Jahre 2024 bis 2028. Der Gesamtbedarf ergibt sich aus der Summe der an den einzelnen Entnahmestellen von der Auftraggeberin entnommenen Arbeit. Die Netznutzung für Entnahmestellen, außer die Entnahmestelle Niendorfer Straße (Strom), wird durch den Flughafen Hamburg mit dem örtlichen Verteilnetzbetreiber geregelt. Die Netznutzung für die Entnahmestelle Niendorfer Straße (Strom) obliegt dem Auftragnehmer. Eine weitere Aufnahme von zusätzlichen Entnahmestellen ist möglich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-01-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen
Referenznummer: 19/01/1000033
Kurze Beschreibung:
Die marktorientierte Strom- und Gasbeschaffung dient zur Deckung des Gesamtbedarfes an Energiefremdbezug des Flughafen Hamburg für die Jahre 2021, 2022 und 2023 inklusiveVerlängerungsoptionen für die Jahre 2024 bis 2028. Der Gesamtbedarf ergibt sich aus der Summe der an den einzelnen Entnahmestellen von der Auftraggeberin entnommenen Arbeit. Die Netznutzung für Entnahmestellen, außer die Entnahmestelle Niendorfer Straße (Strom), wird durch den Flughafen Hamburg mit dem örtlichen Verteilnetzbetreiber geregelt. Die Netznutzung für die Entnahmestelle Niendorfer Straße (Strom) obliegt dem Auftragnehmer. Eine weitere Aufnahme von zusätzlichen Entnahmestellen ist möglich.
Die marktorientierte Strom- und Gasbeschaffung dient zur Deckung des Gesamtbedarfes an Energiefremdbezug des Flughafen Hamburg für die Jahre 2021, 2022 und 2023 inklusiveVerlängerungsoptionen für die Jahre 2024 bis 2028. Der Gesamtbedarf ergibt sich aus der Summe der an den einzelnen Entnahmestellen von der Auftraggeberin entnommenen Arbeit. Die Netznutzung für Entnahmestellen, außer die Entnahmestelle Niendorfer Straße (Strom), wird durch den Flughafen Hamburg mit dem örtlichen Verteilnetzbetreiber geregelt. Die Netznutzung für die Entnahmestelle Niendorfer Straße (Strom) obliegt dem Auftragnehmer. Eine weitere Aufnahme von zusätzlichen Entnahmestellen ist möglich.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrizität📦 Gase📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-01-08 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-09 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
2024-01-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 006-010380
ABl. S-Ausgabe: 6
Zusätzliche Informationen
Entfällt
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 48 800 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Stromlieferung (Los 1)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die marktorientierte Strombeschaffung dient zur Deckung des Gesamtbedarfes an Stromfremdbezug des Flughafen Hamburg für die Jahre 2021, 2022 und 2023 inklusive Verlängerungsoptionen für die Jahre 2024 bis 2028. Der Gesamtbedarf ergibt sich aus der Summe der an den einzelnen Entnahmestellen von der Auftraggeberin entnommenen Arbeit. Die Netznutzung für die Entnahmestellen, außer der Entnahmestelle Niendorfer Straße, wird durch den Flughafen Hamburg mit dem örtlichen Verteilnetzbetreiber geregelt. Die Netznutzung für die Entnahmestelle Niendorfer Straße obliegt dem Auftragnehmer. Eine weitere Aufnahme von zusätzlichen Entnahmestellen ist möglich.
Die marktorientierte Strombeschaffung dient zur Deckung des Gesamtbedarfes an Stromfremdbezug des Flughafen Hamburg für die Jahre 2021, 2022 und 2023 inklusive Verlängerungsoptionen für die Jahre 2024 bis 2028. Der Gesamtbedarf ergibt sich aus der Summe der an den einzelnen Entnahmestellen von der Auftraggeberin entnommenen Arbeit. Die Netznutzung für die Entnahmestellen, außer der Entnahmestelle Niendorfer Straße, wird durch den Flughafen Hamburg mit dem örtlichen Verteilnetzbetreiber geregelt. Die Netznutzung für die Entnahmestelle Niendorfer Straße obliegt dem Auftragnehmer. Eine weitere Aufnahme von zusätzlichen Entnahmestellen ist möglich.
Ca. 36-42 GWh p. a. für den Zeitraum 1.1.2021, 00.00 Uhr – 31.12.2023, 24.00 Uhr, mit 5 Verlängerungsoptionen um je 1 Jahr bis max. 31.12.2028, 24.00 Uhr.
Die Struktur der Energieversorgung des Auftraggebers unterliegt sukzessive einer Anpassung. Hier findet unter anderem eine Aktualisierung der BHKW-Fahrweise der Auftraggeberin statt.
Vereinzelter Zu- und Abgang von Entnahmestellen (insbesondere hinsichtlich der Entnahmestellen mit Standardlastprofilmessung) sowie Änderung im Nutzungsverhalten sind auf Grundlage der fortlaufenden Erweiterung des Flughafen Hamburg nicht auszuschließen.
Vereinzelter Zu- und Abgang von Entnahmestellen (insbesondere hinsichtlich der Entnahmestellen mit Standardlastprofilmessung) sowie Änderung im Nutzungsverhalten sind auf Grundlage der fortlaufenden Erweiterung des Flughafen Hamburg nicht auszuschließen.
Die Lieferpreise sollen anhand einer automatisierten Beschaffungsstrategie anhand von Tranchen/Blöcken und Tagespreisen der EEX-Börse vereinbart werden.
Für die Auftraggeberin besteht zu keinem Zeitpunkt der Vertragslaufzeit eine Verpflichtung zur Abnahme von Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers.
Beschreibung der Verlängerungen: 5 Verlängerungsoptionen um je 12 Monate bis max. 31.12.2028, 24.00 Uhr.
Bezeichnung des Loses: Gaslieferung (Los 2)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die marktorientierte Gasbeschaffung dient zur Deckung des Gesamtbedarfes an Erdgas des Flughafen Hamburg für die Jahre 2021, 2022 und 2023 inklusive Verlängerungsoption für die Jahre 2024 bis 2029
Der Gesamtbedarf ergibt sich aus der Summe der an den einzelnen Entnahmestellen von der Auftraggeberin entnommenen Gasmengen. Die Netznutzung für nachfolgend Entnahmestellen wird durch die Auftraggeberin mit dem örtlichen Verteilnetzbetreiber geregelt. Eine weitere Aufnahme von zusätzlichen Entnahmestellen istmöglich.
Der Gesamtbedarf ergibt sich aus der Summe der an den einzelnen Entnahmestellen von der Auftraggeberin entnommenen Gasmengen. Die Netznutzung für nachfolgend Entnahmestellen wird durch die Auftraggeberin mit dem örtlichen Verteilnetzbetreiber geregelt. Eine weitere Aufnahme von zusätzlichen Entnahmestellen istmöglich.
Ca. 90 GWh p. a. ab 1.1.2021, 6.00 Uhr – 1.1.2024, 6.00 Uhr, mit 5 Verlängerungsoptionen um je 1 Jahr bis max. 1.1.2029, 6.00 Uhr.
Die Lieferpreise sollen anhand einer automatisierten Beschaffungsstrategie anhand von Tranchen/Blöcken undTagespreisen der EEX-Börse bzw. PEGAS vereinbart werden.
Beschreibung der Verlängerungen: 5 Verlängerungsoptionen um je 12 Monate bis max. 1.1.2029, 6.00 Uhr.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Hamburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
III.1.1 a) Eigenerklärung,
Aa) dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
Aa) dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
ab) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
ab) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
ac) Eigenerklärung, dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
ac) Eigenerklärung, dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
ad) Eigenerklärung, dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers soll vorgelegt werden, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist. Der Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers soll vorgelegt werden, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist. Der Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4 verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9 verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4 verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9 verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4 verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9 verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens;
b) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
b) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
— Kontaktdaten des Auftraggebers,
— Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts
— Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen, insbesondere mit Benennung der besonderen Umstände,
— Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben zur Auftragssumme,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4 verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung), wird auf Ziffer II.2.9 verwiesen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Siehe zur Eignungsprüfung im Rahmen des vorliegenden einstufigen Verhandlungsverfahren die Hinweise und Vorgaben unter Ziffer II.2.9
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2019-01-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Diese Möglichkeit besteht auch für einzelne Lose der vorliegenden Vergabe.
d) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. In beiden vorgenannten Fällen behält sich der Auftraggeber vor, jeweils ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. In beiden vorgenannten Fällen behält sich der Auftraggeber vor, jeweils ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Finanzbehörde – Organisation und Zentrale Dienste – Grundatzangelegenheiten
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 006-010380 (2019-01-08)
Ergänzende Angaben (2019-01-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Die marktorientierte Strombeschaffung dient zur Deckung des Gesamtbedarfes an Stromfremdbezug des Flughafen Hamburg für die Jahre 2021, 2022 und 2023 inklusive Verlängerungsoptionen für die Jahre 2024 bis 2028. Der Gesamtbedarf ergibt sich aus der Summe der an den einzelnen Entnahmestellen von der Auftraggeberin entnommenen Arbeit. Die Netznutzung für die Entnahmestellen, außer der Entnahmestelle Niendorfer Straße, wird durch den Flughafen Hamburg mit dem örtlichen Verteilnetzbetreiber geregelt. Die Netznutzung für die Entnahmestelle Niendorfer Straße obliegt dem Auftragnehmer. Eine weitere Aufnahme von zusätzlichen Entnahmestellen ist möglich. Ca. 36-42 GWh p. a. für den Zeitraum 1.1.2021 00.00 Uhr-31.12.2023 24.00 Uhr, mit 5 Verlängerungsoptionen um je 1 Jahr bis max. 31.12.2028 24.00 Uhr. Die Struktur der Energieversorgung des Auftraggebers unterliegt sukzessive einer Anpassung. Hier findet unter anderem eine Aktualisierung der BHKW-Fahrweise der Auftraggeberin statt. Vereinzelter Zu- und Abgang von Entnahmestellen (insbesondere hinsichtlich der Entnahmestellen mit Standardlastprofilmessung) sowie Änderung im Nutzungsverhalten sind auf Grundlage der fortlaufenden Erweiterung des Flughafen Hamburg nicht auszuschließen. Die Lieferpreise sollen anhand einer automatisierten Beschaffungsstrategie anhand von Tranchen/Blöcken und Tagespreisen der EEX-Börse vereinbart werden. Für die Auftraggeberin besteht zu keinem Zeitpunkt der Vertragslaufzeit eine Verpflichtung zur Abnahme von Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers.
Die marktorientierte Strombeschaffung dient zur Deckung des Gesamtbedarfes an Stromfremdbezug des Flughafen Hamburg für die Jahre 2021, 2022 und 2023 inklusive Verlängerungsoptionen für die Jahre 2024 bis 2028. Der Gesamtbedarf ergibt sich aus der Summe der an den einzelnen Entnahmestellen von der Auftraggeberin entnommenen Arbeit. Die Netznutzung für die Entnahmestellen, außer der Entnahmestelle Niendorfer Straße, wird durch den Flughafen Hamburg mit dem örtlichen Verteilnetzbetreiber geregelt. Die Netznutzung für die Entnahmestelle Niendorfer Straße obliegt dem Auftragnehmer. Eine weitere Aufnahme von zusätzlichen Entnahmestellen ist möglich. Ca. 36-42 GWh p. a. für den Zeitraum 1.1.2021 00.00 Uhr-31.12.2023 24.00 Uhr, mit 5 Verlängerungsoptionen um je 1 Jahr bis max. 31.12.2028 24.00 Uhr. Die Struktur der Energieversorgung des Auftraggebers unterliegt sukzessive einer Anpassung. Hier findet unter anderem eine Aktualisierung der BHKW-Fahrweise der Auftraggeberin statt. Vereinzelter Zu- und Abgang von Entnahmestellen (insbesondere hinsichtlich der Entnahmestellen mit Standardlastprofilmessung) sowie Änderung im Nutzungsverhalten sind auf Grundlage der fortlaufenden Erweiterung des Flughafen Hamburg nicht auszuschließen. Die Lieferpreise sollen anhand einer automatisierten Beschaffungsstrategie anhand von Tranchen/Blöcken und Tagespreisen der EEX-Börse vereinbart werden. Für die Auftraggeberin besteht zu keinem Zeitpunkt der Vertragslaufzeit eine Verpflichtung zur Abnahme von Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers.
Die marktorientierte Gasbeschaffung dient zur Deckung des Gesamtbedarfes an Erdgas des Flughafen Hamburg für die Jahre 2021, 2022 und 2023 inklusive Verlängerungsoption für die Jahre 2024 bis 2029 Der Gesamtbedarf ergibt sich aus der Summe der an den einzelnen Entnahmestellen von der Auftraggeberin entnommenen Gasmengen. Die Netznutzung für nachfolgende Entnahmestellen wird durch die Auftraggeberin mit dem örtlichen Verteilnetzbetreiber geregelt. Eine weitere Aufnahme von zusätzlichen Entnahmestellen ist möglich. Ca. 90 GWh p. a. ab 1.1.2021 06.00 Uhr-1.1.2024 06.00 Uhr, mit 5 Verlängerungsoptionen um je 1 Jahr bis max. 1.1.2029, 06.00 Uhr. Die Struktur der Energieversorgung des Auftraggebers unterliegt sukzessive einer Anpassung. Hier findet unter anderem eine Aktualisierung der BHKW-Fahrweise der Auftraggeberin statt. Vereinzelter Zu- und Abgang von Entnahmestellen (insbesondere hinsichtlich der Entnahmestellen mit Standardlastprofilmessung) sowie Änderung im Nutzungsverhalten sind auf Grundlage der fortlaufenden Erweiterung des Flughafen Hamburg nicht auszuschließen. Die Lieferpreise sollen anhand einer automatisierten Beschaffungsstrategie anhand von Tranchen/Blöcken und Tagespreisen der EEX-Börse bzw. PEGAS vereinbart werden. Für die Auftraggeberin besteht zu keinem Zeitpunkt der Vertragslaufzeit eine Verpflichtung zur Abnahme von Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers.
Die marktorientierte Gasbeschaffung dient zur Deckung des Gesamtbedarfes an Erdgas des Flughafen Hamburg für die Jahre 2021, 2022 und 2023 inklusive Verlängerungsoption für die Jahre 2024 bis 2029 Der Gesamtbedarf ergibt sich aus der Summe der an den einzelnen Entnahmestellen von der Auftraggeberin entnommenen Gasmengen. Die Netznutzung für nachfolgende Entnahmestellen wird durch die Auftraggeberin mit dem örtlichen Verteilnetzbetreiber geregelt. Eine weitere Aufnahme von zusätzlichen Entnahmestellen ist möglich. Ca. 90 GWh p. a. ab 1.1.2021 06.00 Uhr-1.1.2024 06.00 Uhr, mit 5 Verlängerungsoptionen um je 1 Jahr bis max. 1.1.2029, 06.00 Uhr. Die Struktur der Energieversorgung des Auftraggebers unterliegt sukzessive einer Anpassung. Hier findet unter anderem eine Aktualisierung der BHKW-Fahrweise der Auftraggeberin statt. Vereinzelter Zu- und Abgang von Entnahmestellen (insbesondere hinsichtlich der Entnahmestellen mit Standardlastprofilmessung) sowie Änderung im Nutzungsverhalten sind auf Grundlage der fortlaufenden Erweiterung des Flughafen Hamburg nicht auszuschließen. Die Lieferpreise sollen anhand einer automatisierten Beschaffungsstrategie anhand von Tranchen/Blöcken und Tagespreisen der EEX-Börse bzw. PEGAS vereinbart werden. Für die Auftraggeberin besteht zu keinem Zeitpunkt der Vertragslaufzeit eine Verpflichtung zur Abnahme von Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-26 📅
Name: Hamburg Energie GmbH
Postanschrift: Billhorner Deich 2
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20539
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40334410-10📞
E-Mail: info@hamburgenergie.de📧
Land: Hamburg
🏙️
Quelle: OJS 2019/S 139-343321 (2019-07-17)