Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien. Es sind 68 Abnahmestellen mit ca. 2,4 GWh elektrischer Energie zu beliefern. Die Preisfixierung erfolgt am Terminmarkt zu einem Termin mit einer Formel.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stromausschreibung 2019
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien. Es sind 68 Abnahmestellen mit ca. 2,4 GWh elektrischer Energie zu beliefern. Die...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien. Es sind 68 Abnahmestellen mit ca. 2,4 GWh elektrischer Energie zu beliefern. Die Preisfixierung erfolgt am Terminmarkt zu einem Termin mit einer Formel.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 2 500 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Ebersberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Ebersberg
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien. Es sind 68 Abnahmestellen mit ca. 2,4 GWh elektrischer Energie zu beliefern. Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien. Es sind 68 Abnahmestellen mit ca. 2,4 GWh elektrischer Energie zu beliefern. Die Preisfixierung erfolgt am Terminmarkt zu einem Termin mit einer Formel.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 2 500 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Dreimal um ein Jahr, wenn keine der Vertragspartner kündigt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung zum Versorgerstatus;
Eigenerklärung Arbeitnehmerentsendegesetz;
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (§ 129 des Strafgesetzbuches (Bildung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung zum Versorgerstatus;
Eigenerklärung Arbeitnehmerentsendegesetz;
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (§ 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte);
c) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden;
d) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder g) § 370 Abgabenordnung).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart (elektrische Energie aus erneuerbaren Quellen), die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart (elektrische Energie aus erneuerbaren Quellen), die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf das letzte Geschäftsjahr Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (siehe Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit);
Eigenerklärung zur bestehenden Liquidität (siehe Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Referenzen über Ökostromversorgung
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vertragserfüllungsbürgschaft über 5 % der Jahresauftragssumme
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-27
15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-10-14 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-08-27
15:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: 2023
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Der Auftraggeber führt seine Ausschreibungen auf dem E-Vergabe-Portal subreport ELViS – dem Elektronischen Vergabeinformations-System – durch....”
Der Auftraggeber führt seine Ausschreibungen auf dem E-Vergabe-Portal subreport ELViS – dem Elektronischen Vergabeinformations-System – durch. E-Mail-Anfragen außerhalb des E-Vergabe-Portals werden inhaltlich nicht beantwortet.
Die Fragen der Bewerber werden ausschließlich über das E-Vergabe-Portal www.subreport-elvis.de beantwortet, sofern sie für das Verfahren relevant sind.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass bei fehlender Registrierung bzgl. aller Informationen im Vergabeverfahren eine „Holschuld“ des Bewerbers besteht.
Durch die kostenfreie Registrierung vor dem Download der Vergabeunterlagen auf dem E-Vergabe-Portal subreport ELViS nehmen die Bewerber/Bieter automatisch an der elektronischen Bewerber-/Bieterkommunikation teil.
Bewerber/Bieter haben sich dafür kostenlos bei subreport ELViS zu registrieren unter: https://www.subreportelvis.
De/anmeldung.html.
Die Bewerber/Bieter haben darauf zu achten, dass sie ausschließlich über das E-Vergabe-Portal Ihre Fragen an den Auftraggeber richten.
Nach Fertigstellung des Teilnahmeantrags und später der Angebote können die Bewerber/Bieter diese nach erfolgter Registrierung medienbruchfrei und kostenlos auf subreport ELViS abgeben.
Sollten die Bewerber/Bieter Hilfe bei der Registrierung benötigen, finden diese Unterstützung von Subreport unter +49(0)221/9 85 78-0.
Auf der Benutzeroberfläche für Bewerber finden die Bewerber/Bieter die Bedienungsanleitungen für alle notwendigen Arbeitsschritte.
Für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen ist eine Registrierung zwar nicht erforderlich (vgl. § 41 Abs. 1 VgV). Ohne eine solche Registrierung kann der öffentliche Auftraggeber die nicht registrierten Bewerber/die Bewerbergemeinschaften über nachträgliche Informationen jedoch nicht aktiv informieren.
In diesem Fall obliegt es den nicht registrierten Bewerbern/den Bewerbergemeinschaften, sich auf dem E-Vergabe-Portal https://www.subreport.de/E69929412 regelmäßig selbst über etwaige Änderungen, wie beispielsweise über neue beantwortete Bewerberfragen, etwaig überarbeitete Vergabeunterlagen sowie Mitteilungen der Auftraggebers zu informieren. Diese Obliegenheit besteht bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnehmeranträge.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 892176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 142-349053 (2019-07-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2 500 000 💰
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 142-349053
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1 Nr. 2
Titel: E69929412 Stromausschreibung 2019
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Gemeindewerke Oberhaching GmbH
Postanschrift: Bajuwarenring 17
Postort: Oberhaching
Postleitzahl: 82041
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89622994990📞
E-Mail: info@gemeindewerke-oberhaching.de📧
Fax: +49 896229949920 📠
Region: München, Landkreis🏙️
URL: www.gemeindewerke-oberhaching.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Der Auftraggeber führt seine Ausschreibungen auf dem E-Vergabe-Portal subreport ELViS - dem Elektronischen Vergabeinformations-System - durch....”
Der Auftraggeber führt seine Ausschreibungen auf dem E-Vergabe-Portal subreport ELViS - dem Elektronischen Vergabeinformations-System - durch. E-Mail-Anfragen außerhalb des E-Vergabe-Portals werden inhaltlich nicht beantwortet.
Die Fragen der Bewerber werden ausschließlich über das E-Vergabe-Portal www.subreport-elvis.de beantwortet, sofern sie für das Verfahren relevant sind.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass bei fehlender Registrierung bzgl. aller Informationen im Vergabeverfahren eine „Holschuld“ des Bewerbers besteht.
Durch die kostenfreie Registrierung vor dem Download der Vergabeunterlagen auf dem E-Vergabe-Portal subreport ELViS nehmen die Bewerber/ Bieter automatisch an der elektronischen Bewerber-/ Bieterkommunikation teil.
Bewerber/ Bieter haben sich dafür kostenlos bei subreport ELViS zu registrieren unter: https://www.subreportelvis.de/anmeldung.html.
Die Bewerber/ Bieter haben darauf zu achten, dass sie ausschließlich über das E-Vergabe-Portal Ihre Fragen an den Auftraggeber richten.
Nach Fertigstellung des Teilnahmeantrags und später der Angebote können die Bewerber/ Bieter diese nach erfolgter Registrierung medienbruchfrei und kostenlos auf subreport ELViS abgeben.
Sollten die Bewerber/ Bieter Hilfe bei der Registrierung benötigen, finden diese Unterstützung von Subreport unter +49(0)221/9 85 78-0.
Auf der Benutzeroberfläche für Bewerber finden die Bewerber/ Bieter die Bedienungsanleitungen für alle notwendigen Arbeitsschritte.
Für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen ist eine Registrierung zwar nicht erforderlich (vgl. § 41 Abs. 1 VgV). Ohne eine solche Registrierung kann der öffentliche Auftraggeber die nicht registrierten Bewerber/ die Bewerbergemeinschaften über nachträgliche Informationen jedoch nicht aktiv informieren.
In diesem Fall obliegt es den nicht registrierten Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften, sich auf dem E-Vergabe-Portal https://www.subreport.de/E69929412 regelmäßig selbst über etwaige Änderungen, wie beispielsweise über neue beantwortete Bewerberfragen, etwaig überarbeitete Vergabeunterlagen sowie Mitteilungen der Auftraggebers zu informieren. Diese Obliegenheit besteht bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnehmeranträge.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 190-461934 (2019-10-01)