Stromausschreibung Biblis

Gemeinde Biblis

Lieferung elektrischer Energie und Durchführung von Energieffizienzanalysen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-08-07 Auftragsbekanntmachung
2019-08-16 Ergänzende Angaben
2020-01-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-08-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Referenznummer: 19/148
Kurze Beschreibung: Lieferung elektrischer Energie und Durchführung von Energieffizienzanalysen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bergstraße 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Biblis
Postanschrift: Darmstädter Straße 25
Postleitzahl: 68647
Postort: Biblis
Kontakt
Internetadresse: http://www.biblis.eu 🌏
E-Mail: mmews@biblis.eu 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMEDYG3/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMEDYG3 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-07 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-09 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 153-376524
ABl. S-Ausgabe: 153
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMEDYG3

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung elektrischer Energie für 150 Abnahmestellen der Gemeinde Biblis:
— 147 SLP-Abnahmestellen mit einem Verbrauch von rd. 610 400 kWh/a,
— 3 RLM-Abnahmestellen mit einem Verbrauch von rd. 137 000 kWh/a.
Für die 3 RLM-Abnahmestellen sind Energieffizienzanalysen durchzuführen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Biblis

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Der Bewerber hat eine Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formulare Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 und Erklärung zur Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 12 GWB zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB mit seinem Angebot vorzulegen. Die Gemeinde berücksichtigt im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB im Rahmen des ihm zustehenden Ausschlussermessens,
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— Handelsregisterauszug bzw. vergleichbare Unterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— ggf. entsprechende Bankerklärungen,
— Nachweis einer entsprechenden Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung,
— eine Erklärung über den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Bewerber haben geeignete Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV über früher ausgeführte Leistungen im angefragten Bereich in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Tätigkeitszeitraum sowie des öffentlichen Auftraggebers vorzulegen, der dem jeweiligen Auftragsgegenstand entspricht oder mit diesen vergleichbar sind. Dabei wird eine Vergleichbarkeit nur dann angenommen, wenn der Bewerber zumindest 2 Referenzen (Mindestvoraussetzung) für die Stromlieferung einer vergleichbaren Anzahl von Abnahmestellen im administrativ tätigen Bereich vorlegt.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeption zur Durchführung der Energieeffizienzanalysen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Preis zur Durchführung der Energieeffizienzanalyse
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Preis (Gewichtung): 85

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Mews
Internetadresse: www.biblis.eu 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMEDYG3/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: August 2022

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126603 📞
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de 📧
Fax: +49 6151125816 📠
Internetadresse: https://rp-darmstadt.hessen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammerangegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 153-376524 (2019-08-07)
Ergänzende Angaben (2019-08-16)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 159-392640
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 153-376524
ABl. S-Ausgabe: 159
Quelle: OJS 2019/S 159-392640 (2019-08-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 016-033540
ABl. S-Ausgabe: 16
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMED4TL

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung elektrischer Energie für 75 Abnahmestellen der Gemeinde Biblis:
— 72 SLP-Abnahmestellen mit einem Verbrauch von rd. 341 900 kWh/a,

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-12 📅
Name: EWR Aktiengesellschaft
Postort: Worms
Land: Deutschland 🇩🇪
Alzey-Worms 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammerangegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 016-033540 (2020-01-22)