Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Teilnehmer erklärt im Zusammenhang mit der Teilnahme am Verfahren Folgendes:
1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
a) dass Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftraten rechtskräftig verurteilt worden sind und dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des OWiG wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
b) dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bietern ordnungsgemäß nachkommt.
c) dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
d) dass das Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt oder eröffnet oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, sowie, dass sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
e) dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
f) dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
g) dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte.
h) dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war.
i) dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages oder Konzessionsvertrages keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
j) dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln.
k) dass das Unternehmen nicht versucht hat oder versuchen wird, die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder irreführende Informationen übermittelt hat oder versuchen wird, solche Informationen zu übermitteln, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers beeinflussen könnte.
l) dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bieters oder Mitgliedes einer Bietergemeinschaft gemäß den §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 des MiLoG nicht vorliegen.
m) dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bieter oder Mitgliedes einer Bietergemeinschaft gemäß dem § 21 des SchwarzArbG nicht vorliegen.
n) dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bieters oder Mitgliedes einer Bietergemeinschaft gemäß dem § 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 des AEntG nicht vorliegen.
2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Genehmigungen, Eintragungen, Versicherungen:
a) dass eine gewerberechtlich ordnungsgemäße Anmeldung besteht bzw. entsprechende gewerberechtliche Erlaubnisse erteilt wurden und die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt werden.
b) dass eine entsprechende Registereintragung erfolgt ist, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
c) dass eine Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Produkthaftpflicht besteht.