Stromlieferung Abwassergesellschaft Stendal mbH 2020/2021

Abwassergesellschaft Stendal mbH, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH

Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften der Abwassergesellschaft Stendal mbH, ca. 659 470 kWh/Jahr.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-04-15 Auftragsbekanntmachung
2019-08-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-04-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Referenznummer: K5.025.2:1715_2019
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften der Abwassergesellschaft Stendal mbH, ca. 659 470 kWh/Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stromversorgung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stendal 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abwassergesellschaft Stendal mbH, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Postanschrift: Moltkestraße 34-36
Postleitzahl: 39576
Postort: Stendal
Kontakt
Internetadresse: http://www.kubus-mv.de/ 🌏
E-Mail: wegner@kubus-mv.de 📧
Telefon: +49 385-3031261 📞
Fax: +49 385-3031255 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=252484 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=252484 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-04-15 📅
Einreichungsfrist: 2019-05-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-17 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 076-180348
ABl. S-Ausgabe: 76
Zusätzliche Informationen
Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPORTAL“ auf www.enportal.de durchgeführt. I.3) Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.enportal.de/index.php/oeffentliche-ausschreibungen.html Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.enportal.de/ IV.2.6) Die Bindefrist endet 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion. Das Ende der Bindefrist wird durch Angabe der Kalendertages mit der Aufforderung, neue Preise vorzulegen, bezeichnet. Der Auftraggeber behält sich vor, die elektronischen Auktion im Zeitraum vom 21.5.2019 bis zum 13.8.2019 durchzuführen. Die angegebene Bindefrist kommt nur zum Tragen, wenn die Auktion am 13.8.2019 beendet würde. Angaben zu: — zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB, — fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB, — Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß §150 a GewO (wird durch den Auftraggeber angefordert).
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Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Abnahmestellen gemäß Abnahmestellenverzeichnis der Abwassergesellschaft Stendal mbH.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis der Eintragung in dem einschlägigen Berufs-oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedsstaates.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten 3 Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen in Form einer Liste der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in EUR, der Daten (Anzahl der Abnahmestellen, Liefermenge/Jahr) des Liefer-bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
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— Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Erklärung gemäß § 128 Abs. 1 GWB,
— Erklärung zur Entgeltgleichheit gem. § 10 Abs. 3 LVG LSA,
— Erklärung für den Fall des Einsatzes von Nachunternehmen und/oder Verleihern gem. § 13 Abs. 2 und 4 LVG LSA.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-08-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-05-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha- von- Suttner Straße 5, 19061 Schwerin
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=252484 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPORTAL“ auf www.enportal.de durchgeführt.
I.3) Kommunikation:
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.enportal.de/
IV.2.6) Die Bindefrist endet 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion. Das Ende der Bindefrist wird durch Angabe der Kalendertages mit der Aufforderung, neue Preise vorzulegen, bezeichnet. Der Auftraggeber behält sich vor, die elektronischen Auktion im Zeitraum vom 21.5.2019 bis zum 13.8.2019 durchzuführen. Die angegebene Bindefrist kommt nur zum Tragen, wenn die Auktion am 13.8.2019 beendet würde.
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Angaben zu:
— zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß §150 a GewO (wird durch den Auftraggeber angefordert).

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5141529 📞
E-Mail: angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Fax: +49 345-5141115 📠
Internetadresse: http://www.sachsen-anhalt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§ 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 076-180348 (2019-04-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: K5.025.2:180_2018
Gesamtwert des Auftrags: 282705.08 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 3853031-261 📞
Fax: +49 3853031-255 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 160-394383
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 076-180348
ABl. S-Ausgabe: 160

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Los Abwassergesellschaft Stendal mbH
Losnummer: 1

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-19 📅
Name: Stadtwerke, Altmärkische Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke GmbH Stendal
Postort: Stendal
Land: Deutschland 🇩🇪
Stendal 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 282705.08 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt 1. und 2. Vergabekammer
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Internetadresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesenverkehr/wirtschaft/vergabekammern/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 160-394383 (2019-08-19)