Der Landkreis Donau-Ries vergibt die Lieferung von Strom für seine Dienst- und Schulgebäude. Die Ausschreibung umfasst insgesamt 7 RLM-Lieferstellen und 21 SLP-Lieferstellen. Insgesamt ca. 1 800 000 kWh pro Jahr; Gefordert wird 100 % Ökostrom. Unter Ökostrom ist Strom zu verstehen, der aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt wurde. Dazu zählen bspw. Windkraft, Solarenergie oder Wasserkraft. Der Ökostrom soll der Qualität der gängigen Label genügen. Die Zertifizierung des angebotenen Ökostroms nach Grünen Strom Label, ok power, TÜV NORD A75-S026-1, TÜV SÜD CMS Standard 80 EE01, TÜV SÜD CMS Standard 82 EE02,TÜV SÜD CMS Standard 87 Erzeugung EE+ oder einem Label mit gleichwertigen Anforderungen sind daher Voraussetzung für die Belieferung der Liegenschaften von Kunden. Der Versorger hat nach Ablauf des jeweiligen Lieferjahres die Lieferung von Ökostrom mit Herkunftsnachweisen oder Zertifikaten zu belegen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-02-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Referenznummer: FB 12
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Donau-Ries vergibt die Lieferung von Strom für seine Dienst- und Schulgebäude. Die Ausschreibung umfasst insgesamt 7 RLM-Lieferstellen und 21 SLP-Lieferstellen. Insgesamt ca. 1 800 000 kWh pro Jahr; Gefordert wird 100 % Ökostrom. Unter Ökostrom ist Strom zu verstehen, der aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt wurde. Dazu zählen bspw. Windkraft, Solarenergie oder Wasserkraft. Der Ökostrom soll der Qualität der gängigen Label genügen. Die Zertifizierung des angebotenen Ökostroms nach Grünen Strom Label, ok power, TÜV NORD A75-S026-1, TÜV SÜD CMS Standard 80 EE01, TÜV SÜD CMS Standard 82 EE02,TÜV SÜD CMS Standard 87 Erzeugung EE+ oder einem Label mit gleichwertigen Anforderungen sind daher Voraussetzung für die Belieferung der Liegenschaften von Kunden. Der Versorger hat nach Ablauf des jeweiligen Lieferjahres die Lieferung von Ökostrom mit Herkunftsnachweisen oder Zertifikaten zu belegen.
Der Landkreis Donau-Ries vergibt die Lieferung von Strom für seine Dienst- und Schulgebäude. Die Ausschreibung umfasst insgesamt 7 RLM-Lieferstellen und 21 SLP-Lieferstellen. Insgesamt ca. 1 800 000 kWh pro Jahr; Gefordert wird 100 % Ökostrom. Unter Ökostrom ist Strom zu verstehen, der aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt wurde. Dazu zählen bspw. Windkraft, Solarenergie oder Wasserkraft. Der Ökostrom soll der Qualität der gängigen Label genügen. Die Zertifizierung des angebotenen Ökostroms nach Grünen Strom Label, ok power, TÜV NORD A75-S026-1, TÜV SÜD CMS Standard 80 EE01, TÜV SÜD CMS Standard 82 EE02,TÜV SÜD CMS Standard 87 Erzeugung EE+ oder einem Label mit gleichwertigen Anforderungen sind daher Voraussetzung für die Belieferung der Liegenschaften von Kunden. Der Versorger hat nach Ablauf des jeweiligen Lieferjahres die Lieferung von Ökostrom mit Herkunftsnachweisen oder Zertifikaten zu belegen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrizität📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Donau-Ries
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-02-11 📅
Einreichungsfrist: 2019-03-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-13 📅
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 031-069228
ABl. S-Ausgabe: 31
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Gem. Eigenerklärung zur Eignung, Präqualifizierungszertifikat oder EEE s. a. Vergabeunterlagen.
Der Bieter hat die nachstehende Eigenerklärung abzugeben:
1) Angaben über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist), alternative Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung sind zugelassen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 VgV Abs. 2). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen. Bietergemeinschaften: Die unter III.1.2 Nr. 1 bis 11 geforderten Eigenerklärungen sind auch von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft zusammen mit dem Angebot einzureichen.
1) Angaben über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist), alternative Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung sind zugelassen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 VgV Abs. 2). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen. Bietergemeinschaften: Die unter III.1.2 Nr. 1 bis 11 geforderten Eigenerklärungen sind auch von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gem. Eigenerklärung zur Eignung, Präqualifizierungszertifikat oder EEE s. a. Vergabeunterlagen.
Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben:
1) dass wegen einer Straftat nach § 123 GWB Abs. 1 Nr. 1 bis 10 keine Person, deren Verhalten nach §123GWB Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1) dass wegen einer Straftat nach § 123 GWB Abs. 1 Nr. 1 bis 10 keine Person, deren Verhalten nach §123GWB Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist;
2) dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist;
3) dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oderarbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat;
4) dass das Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, noch die Eröffnung eine solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
4) dass das Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, noch die Eröffnung eine solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat;
5) dass das Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität d. Unternehmens infrage gestellt wird;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
5) dass das Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität d. Unternehmens infrage gestellt wird;
6) dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
7) dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und/oder § 21 MiLoG und/oder § 404 Absatz 2 Nummer 3 des Dritten Buches SGBmit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist/sind;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
7) dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und/oder § 21 MiLoG und/oder § 404 Absatz 2 Nummer 3 des Dritten Buches SGBmit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist/sind;
8) dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes nach den §§ 10, 10a oder 11 des SchwarzArbG zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist/sind;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
8) dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes nach den §§ 10, 10a oder 11 des SchwarzArbG zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist/sind;
9) dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten BuchesSGB,§§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des AÜG oder § 266a Abs. 1 bis 4 des SGB zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist/sind. 10. dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung bis zum heutigen Tag erfüllt wurden unter Angabe der Berufsgenossenschaft sowie der Mitgliedsnummer. 11. Angaben über Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen(§45 und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen, und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen des Unternehmens, sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). III.1.2). Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die unter III.1.1 genannten Bedingungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
9) dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten BuchesSGB,§§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des AÜG oder § 266a Abs. 1 bis 4 des SGB zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist/sind. 10. dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung bis zum heutigen Tag erfüllt wurden unter Angabe der Berufsgenossenschaft sowie der Mitgliedsnummer. 11. Angaben über Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen(§45 und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen, und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen des Unternehmens, sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). III.1.2). Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die unter III.1.1 genannten Bedingungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Gem. Eigenerklärung zur Eignung, Präqualifizierungszertifikat oder EEE s. a. Vergabeunterlagen.
Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben:
1) Referenzliste über derzeit bestehende vergleichbare Aufträge mit folgenden Angaben: Ausführungsort, Anschrift, Auftraggeber, Art der zu erbringenden Leistung, Datum Auftragsbeginn, Ansprechpartner mit Telefonnummer (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 1);
2) Angaben über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren(§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 8);
3) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 10).
Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragsnehmer in schriftlicher Form sowie die unter Ziffer III.1.1, III.1.2 und III.1.3 aufgeführten Eignungsnachweise, für jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern. Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen, und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen des Unternehmens, sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§47VgV Abs. 4). Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die unter III.1.1 genannten Bedingungen.
Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragsnehmer in schriftlicher Form sowie die unter Ziffer III.1.1, III.1.2 und III.1.3 aufgeführten Eignungsnachweise, für jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern. Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen, und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen des Unternehmens, sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§47VgV Abs. 4). Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die unter III.1.1 genannten Bedingungen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-03-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Donau-Ries
Pflegstr. 2
86609 Donauwörth
Zusätzliche Informationen: Es sind keine Bieter zugelassen.
1) Die Vergabeunterlagen sowie ggf. notwendige Änderungen, Ergänzungen und Antworten auf Bieterfragenstehen für einen uneingeschränkten und vollständigen Zugang neben dem unter I.3 genannten Link auch unter: www.donau-ries.de/ausschreibungen zur Verfügung. Die Angebote können ausschließlich elektronisch abgegeben werden. Es wird empfohlen, sich über die Ansicht der Vergabeunterlagen über den Button „am Verfahren teilnehmen“ oder direkt unter der in I.1 genannten Internetadresse kostenlos zu registrieren. Sie werden dann über Änderungen, Ergänzungen und Antworten zu Bieterfragen automatisch informiert. Bis zur Registrierung müssen Sie sich selbständig über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens auf dem laufenden halten (Holschuld). Spätestens für die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrierung zwingend notwendig;
1) Die Vergabeunterlagen sowie ggf. notwendige Änderungen, Ergänzungen und Antworten auf Bieterfragenstehen für einen uneingeschränkten und vollständigen Zugang neben dem unter I.3 genannten Link auch unter: www.donau-ries.de/ausschreibungen zur Verfügung. Die Angebote können ausschließlich elektronisch abgegeben werden. Es wird empfohlen, sich über die Ansicht der Vergabeunterlagen über den Button „am Verfahren teilnehmen“ oder direkt unter der in I.1 genannten Internetadresse kostenlos zu registrieren. Sie werden dann über Änderungen, Ergänzungen und Antworten zu Bieterfragen automatisch informiert. Bis zur Registrierung müssen Sie sich selbständig über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens auf dem laufenden halten (Holschuld). Spätestens für die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrierung zwingend notwendig;
2) Um Fragen und Antworten, die sich aus den Vergabeunterlagen ergeben, rechtzeitig vor Angebotsabgabe allen Bewerbern zur Verfügung zu stellen, besteht die Möglichkeit zur Fragestellung über das Vergabeportal/Bereich „Nachrichten“ nur bis zum 12.3.2019, 12.00 Uhr. Die eingegangenen Fragen und Antworten finden Sie wie unter VI.3) 1. beschrieben spätestens 6 Kalendertage vor Angebotsöffnung im Bereich „Vergabeunterlagen“;
2) Um Fragen und Antworten, die sich aus den Vergabeunterlagen ergeben, rechtzeitig vor Angebotsabgabe allen Bewerbern zur Verfügung zu stellen, besteht die Möglichkeit zur Fragestellung über das Vergabeportal/Bereich „Nachrichten“ nur bis zum 12.3.2019, 12.00 Uhr. Die eingegangenen Fragen und Antworten finden Sie wie unter VI.3) 1. beschrieben spätestens 6 Kalendertage vor Angebotsöffnung im Bereich „Vergabeunterlagen“;
3) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
3) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. § 134 GWB Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. § 134 GWB Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 031-069228 (2019-02-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-29) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-21 📅
Name: Gemeindewerke Oberhaching GmbH
Postanschrift: Bajuwarenring 17
Postort: Oberhaching
Postleitzahl: 820410
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Landkreis Donau-Ries
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Quelle: OJS 2019/S 105-255435 (2019-05-29)