Stromlieferung (Ökostrom)
AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom).
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-09.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2019-10-09 | Auftragsbekanntmachung |
| 2019-12-17 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2019-10-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Referenznummer: 2019-10-09-NO-DAL
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Brandenburger Straße 72
Postleitzahl: 14467
Postort: Potsdam
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDR7R/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDR7R 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-09 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-11 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 197-477716
ABl. S-Ausgabe: 197
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Verlängerungen:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-03 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-11-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:01
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.aok.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDR7R/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10178
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle, Ansprechpartnerin Madlen Dalvai
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2019/S 197-477716 (2019-10-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Referenznummer: 2019-10-09-NO-DAL
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Brandenburger Straße 72
Postleitzahl: 14467
Postort: Potsdam
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDR7R/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDR7R 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-09 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-11 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 197-477716
ABl. S-Ausgabe: 197
Zusätzliche Informationen
(I) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.(II.) Für die Ausführung des Auftrages gelten die nachfolgend aufgeführten besonderen Bedingungen:
(1) Brandenburgisches Gesetz über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz – BbgVergG), in Kraft getreten am 29.9.2016, zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.4.2019 Anwendung findet:
(1a) Die Erklärung des Auftragnehmers zum Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) ist von Bieter/jedem Mitglieder einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen;
(1b) Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die Vereinbarung(en) gemäß dem BbgVergG zwischen dem Vertragspartner und Dritten für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, unterschrieben einzureichen.
(III) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDR7R
Mehr anzeigen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für die Auftraggeberin für den Lieferzeitraum 1.1.2020 bis 31.12.2022. Die Belieferung erfolgt frei Lieferstellen, d. h. inkl. Abwicklung der Netznutzung.
Mehr anzeigen
Die Ausschreibung umfasst 137 SLP- und 11 RLM-Lieferstellen. Der Gesamtstrombedarf für alle Lieferstellen beläuft sich auf ca. 6 000 000 kWh pro Jahr. Die detaillierten Daten der einzelnen Lieferstellen sowie die Lastgänge der RLM-Lieferstellen sind der Lieferstellenliste (Anlage 1.1 a) bzw. der beigefügten Lastgangdatei (Anlage 1.1 b) zu entnehmen.
Mehr anzeigen
Der gelieferte Strom muss während des gesamten Lieferzeitraums bilanziell zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen. Die detaillierten Anforderungen an die Herkunft des Stroms sind unter § 3 des Stromliefervertrags geregelt. Beachten Sie zudem die Grünstromkriterien (Anlage 10.1).
Mehr anzeigen
Die Vertragslaufzeit verlängert sich um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht von der Auftraggeberin oder dem Auftragnehmer mit einer Frist von neun Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2023.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
Mehr anzeigen
2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt:
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannte Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen,
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen:
Mehr anzeigen
— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
Mehr anzeigen
(1) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, einschl. Nachweis* einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall gegen Vermögensschäden (1 000 000 EUR); Ersatzweise kann der Bieter erklären, dass er unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Mindestdeckungssumme und in der geforderten Ausgestaltung abschließt und der Auftraggeberin durch Vorlage eines geeigneten Dokumentes nachweisen wird:
Mehr anzeigen
(a) Hinweis: die mit * gekennzeichnete Bescheinigung kann bereits mit Abgabe des Angebotes eingereicht werden, ist jedoch spätestens auf Aufforderung vorzulegen;
(b) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
(1) Angaben von mind. 3 aktuellen Referenzen (Referenzliste) innerhalb der letzten 3 Jahre, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind:
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat;
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Zusätzlich sind folgende Angebotsunterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen:
Mehr anzeigen
— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
(c) Hinweis Nachunternehmer
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern sind die zuvor Erklärungen für Nachunternehmer insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Nachunternehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
Mehr anzeigen
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
(1) Erklärung des Bieters/Auftragnehmers gegenüber der AOK Nordost über die Einhaltung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes;
(2) Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer über die Einhaltung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-03 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-11-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:01
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.aok.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDR7R/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10178
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle, Ansprechpartnerin Madlen Dalvai
Referenz
Zusätzliche Informationen
(I) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.(II.) Für die Ausführung des Auftrages gelten die nachfolgend aufgeführten besonderen Bedingungen:
(1) Brandenburgisches Gesetz über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz – BbgVergG), in Kraft getreten am 29.9.2016, zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.4.2019 Anwendung findet:
(1a) Die Erklärung des Auftragnehmers zum Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) ist von Bieter/jedem Mitglieder einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen;
(1b) Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die Vereinbarung(en) gemäß dem BbgVergG zwischen dem Vertragspartner und Dritten für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, unterschrieben einzureichen.
(III) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDR7R
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
Mehr anzeigen
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
Mehr anzeigen
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer:
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
Mehr anzeigen
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: BüvA: 2019-10-09-NO-DAL
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 244-600142
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 197-477716
ABl. S-Ausgabe: 244
Zusätzliche Informationen
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-03 📅
Name: LSW Energie GmbH & Co. KG
Postanschrift: Heßlinger Straße 1-5
Postort: Wolfsburg
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2019/S 244-600142 (2019-12-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: BüvA: 2019-10-09-NO-DAL
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 244-600142
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 197-477716
ABl. S-Ausgabe: 244
Zusätzliche Informationen
(I) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Für die Ausführung des Auftrages gelten die nachfolgend aufgeführten besonderen Bedingungen:
(1) Brandenburgisches Gesetz über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz - BbgVergG), in Kraft getreten am 29.9.2016, zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.4.2019 Anwendung findet
(1a) Die Erklärung des Auftragnehmers zum Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) ist von Bieter/ jedem Mitglieder einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen.
(1b) Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die Vereinbarung(en) gemäß dem BbgVergG zwischen dem Vertragspartner und Dritten für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, unterschrieben einzureichen.
(III) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKD4E6
Mehr anzeigen
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-03 📅
Name: LSW Energie GmbH & Co. KG
Postanschrift: Heßlinger Straße 1-5
Postort: Wolfsburg
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Referenz
Zusätzliche Informationen
(I) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Für die Ausführung des Auftrages gelten die nachfolgend aufgeführten besonderen Bedingungen:
(1) Brandenburgisches Gesetz über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz - BbgVergG), in Kraft getreten am 29.9.2016, zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.4.2019 Anwendung findet
(1a) Die Erklärung des Auftragnehmers zum Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) ist von Bieter/ jedem Mitglieder einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKD4E6
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Mehr anzeigen
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
1) gegen § 134 verstoßen hat...“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Mehr anzeigen
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
Neue Beschaffungen in verwandten Kategorien 🆕
- Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen (>20 neue Beschaffungen)