Abschließende Nachweisliste nach § 48 (1) VgV
Das Angebot ist nach § 53 Abs. 1 VgV ausschließlich elektronisch
In Textform über die Vergabeplattform einzureichen!
Von den Bietern sind folgende Unterlagen/Nachweise bei Angebotsabgabe vorzulegen:
— 633EU Angebotsschreiben,
— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt,
— Teil 1 Angebotsunterlagen Strom.
—— Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers,
—— Nachweis über die Ökostromlieferung (an vergleichbare Kunden, mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung unter Nennung der jeweils der Lieferung zu Grunde liegenden Zertifikate (gemäß Formblatt Referenzliste Ökostrom, Nr. 1.1 Teil 1/Angebotsunterlagen). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können,
—— Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners und dessen Vertretung gemäß Formblatt (s. Nr. 1.2 Teil 1/Angebotsunterlagen)
—— Angebotspreise (Preisblatt) sind im Teil 1 Angebotsunterlagen unter Nr. 2.2 einzutragen
In Abhängigkeit des Angebots, sind bei Angebotsabgabe vorzulegen:
— 124 Eigenerklärungen zur Eignung (sofern nicht präqualifiziert),
— 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (sofern gebildet),
— 235 Nachunternehmerleistungen (sofern eingesetzt).
Auf gesondertes Verlangen sind vorzulegen:
— Urkalkulation,
— 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen,
— Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223,
— Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222,
— Sollten Arbeitskräfte aus einem Verleihunternehmen zur Ausführung des Auftrags eingesetzt werden und deren Auftragsvolumen übersteigt 10 000 EUR (netto), ist auch von diesen Unternehmen die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt einzureichen.
— Sollten Nachunternehmer und vom Nachunternehmer eingesetzte Arbeitskräfte aus einem Verleihunternehmen zur Ausführung des Auftrags eingesetzt werden und deren Auftragsvolumen übersteigt 10 000 EUR (netto), ist auch von diesen Unternehmen die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt einzureichen.
Gemäß Formblatt 124 werden bei Bedarf auf gesonderten Anforderungen folgende Unterlagen von dem Bieter sowie gegebenenfalls auch für dessen vorgesehene Nachunternehmer verlangt
—— die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben,
—— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
—— eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Oder
Eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Betrieb zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Eine kostenlose Vorabansicht der Vergabeunterlagen ist ohne Registrierung unter dem Link
www.subreport.de/E37881573 möglich.