Stundenweise Anmietung eines Hubschraubers H145 Laupheim

Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

Stundenweise Anmietung eines zivilen Hubschraubers H145

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-12-19 Auftragsbekanntmachung
2021-06-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-12-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gelegenheitsflugverkehr
Menge oder Umfang:
Der Vermieter muss mindestens 3 zivil zum Luftverkehr zugelassenen Hubschrauber H145 (Regelraum EASA) zeitlich befristet (stundenweise) zur Durchführung von Flügen in Absprache mit dem Mieter, in betriebsbereitem lufttüchtigem Zustand auf dem militärischen Flugplatz in Laupheim bereitstellen.Es werden bis zu 1300 Flugstunden (FH) im Jahr 2021 gefordert.Im Rahmen der Aus- und Weiterbildung von Hubschrauberführeroffizieren/-innen (HFO) der Deutschen Luftwaffe, im Anschluss an den Erwerb der Musterberechtigung H145M, muss eine ausreichende Anzahl Flugstunden bereitgestellt werden, um das Personal unmittelbar weiter zu professionalisieren und es zeitnah nach Erreichen des notwendigen Qualifikationsniveaus auf dem Einsatzmuster H145M für den Einsatz zu befähigen.Die Bereitstellung der zusätzlichen Fh H145 ermöglicht zeitnah nach Umschulung auf H145M eine bruchfreie Qualifikation des zukünftigen Einsatzpersonals, um den Personalbedarf Resulute Support belastbar decken zu können.Der Vermieter muss die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit/Lufttüchtigkeit während der Nutzung sicherstellen und muss die Leistung der Betreuung, Wartung, Instandsetzung und die Bereitstellung zur Durchführung des Flugbetriebes für einen befristeten Nutzungszeitraum durchführen.Die Betreuung, Wartung, Instandhaltung und Bereitstellung sowie die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit müssen nach den Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft (Regelraum EASA) oder gleichwertig erfolgen.Pro Woche sind mindestens 2 Flugfenster für Nachtflüge vorzusehen (insgesamt bis zu 260 Nachtflugstunden; diese sind in der gesamten Flugstundenzahl von 1300 h inkludiert).Erforderliche Verbrauchsmaterialien und „Ground Support Equipment“ (Boden-, Prüf- und Sonderwerkzeuge) müssen vom Vermieter zur Verfügung gestellt und im Hubschrauber mitgeführt werden.Die Betankung der Hubschrauber erfolgt im Rahmen der Leistungserbringung durch den Vermieter. Der Flugkraftstoff wird vom Mieter gestellt (mit Tankwagen der Bundeswehr). Die Betankung an auswärtigen Flugplätzen erfolgt durch den Mieter.Der Flugbetrieb soll am 4.1.2021 beginnen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gelegenheitsflugverkehr 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
E-Mail: baainbwl2.3@bundeswehr.org 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-19 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 247-611086
ABl. S-Ausgabe: 247
Zusätzliche Informationen
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Stundenweise Anmietung eines zivilen Hubschraubers H145
Menge oder Umfang:
Der Vermieter muss mindestens 3 zivil zum Luftverkehr zugelassenen Hubschrauber H145 (Regelraum EASA) zeitlich befristet (stundenweise) zur Durchführung von Flügen in Absprache mit dem Mieter, in betriebsbereitem lufttüchtigem Zustand auf dem militärischen Flugplatz in Laupheim bereitstellen.
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Es werden bis zu 1300 Flugstunden (FH) im Jahr 2021 gefordert.
Im Rahmen der Aus- und Weiterbildung von Hubschrauberführeroffizieren/-innen (HFO) der Deutschen Luftwaffe, im Anschluss an den Erwerb der Musterberechtigung H145M, muss eine ausreichende Anzahl Flugstunden bereitgestellt werden, um das Personal unmittelbar weiter zu professionalisieren und es zeitnah nach Erreichen des notwendigen Qualifikationsniveaus auf dem Einsatzmuster H145M für den Einsatz zu befähigen.
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Die Bereitstellung der zusätzlichen Fh H145 ermöglicht zeitnah nach Umschulung auf H145M eine bruchfreie Qualifikation des zukünftigen Einsatzpersonals, um den Personalbedarf Resulute Support belastbar decken zu können.
Der Vermieter muss die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit/Lufttüchtigkeit während der Nutzung sicherstellen und muss die Leistung der Betreuung, Wartung, Instandsetzung und die Bereitstellung zur Durchführung des Flugbetriebes für einen befristeten Nutzungszeitraum durchführen.
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Die Betreuung, Wartung, Instandhaltung und Bereitstellung sowie die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit müssen nach den Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft (Regelraum EASA) oder gleichwertig erfolgen.
Pro Woche sind mindestens 2 Flugfenster für Nachtflüge vorzusehen (insgesamt bis zu 260 Nachtflugstunden; diese sind in der gesamten Flugstundenzahl von 1300 h inkludiert).
Erforderliche Verbrauchsmaterialien und „Ground Support Equipment“ (Boden-, Prüf- und Sonderwerkzeuge) müssen vom Vermieter zur Verfügung gestellt und im Hubschrauber mitgeführt werden.
Die Betankung der Hubschrauber erfolgt im Rahmen der Leistungserbringung durch den Vermieter. Der Flugkraftstoff wird vom Mieter gestellt (mit Tankwagen der Bundeswehr). Die Betankung an auswärtigen Flugplätzen erfolgt durch den Mieter.
Der Flugbetrieb soll am 4.1.2021 beginnen.
Referenznummer: QL2CDKA175BA063
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Laupheim

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Originalauszug aus dem Handelsregister nicht älter als 3 Jahre,
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB/Formular BAAINBw – B-V 034 / 10.2019,
— Ausgefüllte Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen gemäß Formular BAAINBw-B-V 031 / 04.2016 und ggf. BAAINBw B-V 032 / 04.2016 Die Formulare sind im Internet unter www.baain.de Rubrik Vergabe/Unterlagen zur Angebotsabgabe zu beziehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB/Formular BAAINBw -B-V 034 / 10.2019,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Geschäftsbericht mit Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre,
— Bankerklärung,
— Beschäftigtenanzahl,
— Angaben zur Konzernzugehörigkeit
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Betrieb des Teilnehmers muss die von den zivilen Behörden erteilten Genehmigungen für die zu erbringenden Leistungen besitzen und für die Laufzeit des Mietvertrages aufrechterhalten.
Alle in den Hubschrauber integrierten Ausstattungen und alle Fähigkeiten müssen seitens der zuständigen zivilen Luftfahrtbehörde zugelassen/genehmigt sein.
Der Teilnehmer hat vorzulegen:
— Nachweis der Erfahrung bei Wartung, Instandhaltung und Bereitstellung von Hubschraubern durch Vorlage einer Liste der wesentlichen erbrachten Leistungen mit Auftragswert und Leistungszeit der letzten 3 Jahre sowie Angabe ob öffentlicher oder privater Auftraggeber:
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a) bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber durch eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung, bei Aufträgen mit der Bundeswehr genügt die Angabe der Auftragsnummer,
b) bei Leistungen für private Auftraggeber durch eine von diesen ausgestellte Bescheinigung; ist eine derartige Bescheinigung nicht erhältlich, so ist eine einfache Erklärung des Teilnehmers zulässig.
— Beschreibung der technischen Ausrüstung/Ausstattung der Betriebe (Personalstärke, Qualifikation des Personals, Instandhaltungskapazität, Einrichtungen, Werkstätten),
— Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (Qualitätssicherungssystem),
— Nachweis, dass die Voraussetzung für die Instandhaltung erfüllt ist auf Basis der Vorschrift „Verordnung (EG) Nr. 1321-2014 der Kommission über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen, Teilen und Ausrüstungen und die Erteilung von Genehmigungen für Organisationen und Personen, die diese Tätigkeiten ausführen“ mit Anhang I (Part-M) „Continuing airworthiness requirements“.
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Anhang II (Part-145) „Maintenance organization approvals“.
Durch Vorlage aktueller Kopien der Zertifizierungen/Genehmigungen.
Gleichwertige Regelungen und Zertifizierungen/ Genehmigungen anderer/ausländischer Behörden (z. B. der FAA) können anerkannt werden. Die Gleichwertigkeit ist darzustellen und nachzuweisen.
a) bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber durch eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung, bei Aufträgen mit der Bundeswehr genügt die Angabe der Auftragsnummer;
— Nachweis, dass die Voraussetzung für die Instandhaltung erfüllt ist auf Basis der Vorschrift „Verordnung (EG) Nr. 1321-2014 der Kommission über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen, Teilen und Ausrüstungen und die Erteilung von Genehmigungen für Organisationen und Personen, die diese Tätigkeiten ausführen“ mit
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Anhang I (Part-M) „Continuing airworthiness requirements“.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B))
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: BAAINBw L2.3
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
Name: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr – E1.3 – Angebotssammelstelle
E-Mail: baainbwe1.3-angebotssammelstelle@bundeswehr.org 📧
Fax: +49 26140013960 📠
URL der Dokumente: http://www.evergabe-online.de/ 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
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Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
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Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 2289499-0 📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
§ 135 Unwirksamkeit
Quelle: OJS 2019/S 247-611086 (2019-12-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-08)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
Kontakt
Internetadresse: http://www.baainbw.org 🌏
E-Mail: baainbwl2.3@bundeswehr.org 📧
Fax: +49 261-40016578 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 112-295423
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 247-611086
ABl. S-Ausgabe: 112

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Q/L2CD/KA175/BA063

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. gemäß Bewertungsmatrix (100)

Auftragsvergabe
Name: Nvh nv
Postanschrift: Kalkaertstraat 101
Postort: Oostende
Postleitzahl: 8400
Land: Belgien 🇧🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Telefon: +49 2289499-0 📞
Internetadresse: http://bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499-163 📠
Quelle: OJS 2021/S 112-295423 (2021-06-08)