Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stusie 2. BA Neubau von 3 Studierendenwohnheimen (1701), Trockenbauarbeiten – hier Haus 32
32 - 339”
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“— ca. 50 m abgehängte Decken,
— ca. 2 500 m Trockenbauwand,
— ca. 100 Stahlzargen.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Ort der Leistung: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sundgauallee 32 (Studierendensiedlung am Seepark)
79110 Freiburg
Beschreibung der Beschaffung:
“— ca. 50 m abgehängte Decken,
— ca. 2 500 m Trockenbauwand,
— ca. 100 Stahlzargen.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-02-03 📅
Datum des Endes: 2020-06-19 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-09
08:50 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-11-08 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-09-09
08:50 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Nur über subreport
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des§ 160Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des§ 160Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u. a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
Quelle: OJS 2019/S 152-374077 (2019-08-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 152-374077
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 32 - 339
Titel: Trockenbauarbeiten
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Apleona R & M Ausbau Stuttgart GmbH
Postanschrift: Steinbeisstr. 9
Postort: Schönaich
Postleitzahl: 71101
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Böblingen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 196424.52 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u. a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
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Quelle: OJS 2019/S 215-526857 (2019-11-05)