Auf Grundlage der §§ 5,8 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Brandenburg (Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz – BbgGDG) vom 23.4.2008 zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 25.1.2016 und § 6 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen sowie über den Vollzug gerichtlich angeordneter Unterbringung für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Psychisch-Kranken-Gesetz – BbgPsychKG) vom 5.5.2009 zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 25.1.2016 hat der Landkreis Dahme-Spreewald für die Vorhaltung eines bedarfsgerechten Angebotes für die Beratung und Betreuung von Abhängigkeitsgefährdeten und – erkrankten und ihren Angehörigen zu sorgen. Das Leistungsspektrum der Suchtberatung hat die Standards und Qualitätsmerkmale der Beratungs- und Behandlungsstellen für Abhängigkeitskranke im Land Brandenburg am 26.4.2006, angepasst am 23.11.2011 zu gewährleisten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-05-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Sozialwesens
Referenznummer: 10.5.19-61
Kurze Beschreibung:
Auf Grundlage der §§ 5,8 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Brandenburg (Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz – BbgGDG) vom 23.4.2008 zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 25.1.2016 und § 6 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen sowie über den Vollzug gerichtlich angeordneter Unterbringung für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Psychisch-Kranken-Gesetz – BbgPsychKG) vom 5.5.2009 zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 25.1.2016 hat der Landkreis Dahme-Spreewald für die Vorhaltung eines bedarfsgerechten Angebotes für die Beratung und Betreuung von Abhängigkeitsgefährdeten und – erkrankten und ihren Angehörigen zu sorgen. Das Leistungsspektrum der Suchtberatung hat die Standards und Qualitätsmerkmale der Beratungs- und Behandlungsstellen für Abhängigkeitskranke im Land Brandenburg am 26.4.2006, angepasst am 23.11.2011 zu gewährleisten.
Auf Grundlage der §§ 5,8 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Brandenburg (Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz – BbgGDG) vom 23.4.2008 zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 25.1.2016 und § 6 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen sowie über den Vollzug gerichtlich angeordneter Unterbringung für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Psychisch-Kranken-Gesetz – BbgPsychKG) vom 5.5.2009 zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 25.1.2016 hat der Landkreis Dahme-Spreewald für die Vorhaltung eines bedarfsgerechten Angebotes für die Beratung und Betreuung von Abhängigkeitsgefährdeten und – erkrankten und ihren Angehörigen zu sorgen. Das Leistungsspektrum der Suchtberatung hat die Standards und Qualitätsmerkmale der Beratungs- und Behandlungsstellen für Abhängigkeitskranke im Land Brandenburg am 26.4.2006, angepasst am 23.11.2011 zu gewährleisten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Sozialwesens📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen des Sozialwesens📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Dahme-Spreewald🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-05-29 📅
Einreichungsfrist: 2019-06-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-03 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 105-256404
ABl. S-Ausgabe: 105
Zusätzliche Informationen
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zum Öffnungstermin zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1) Beratung und Betreuung:
— Informationsvermittlung,
— Kontaktaufnahme und Erstgespräch,
— Anamnese und Diagnostik,
— Indikationserstellung,
— Fortlaufende Beratungsgespräche,
— Problemorientierte Beratung,
— Motivationsarbeit,
— Vermittlung in weiterführende Hilfen,
— Initiierung von Selbsthilfegruppen und Kooperation,
— Krisenintervention,
— Arbeit mit Bezugspersonen,
— Arbeit mit spezifischen Problemgruppen (Essstörungen, Migranten, Rauchentwöhnung),
3) Aufsuchende Maßnahmen als Hausbesuche und Streetwork:
— Aufsuchende Arbeit der Klienten in deren Wohnung,
— Nachgehende Sozialarbeit bei CMA-Klienten,
— Zusammenarbeit mit der Wohnungslosenhilfe,
— Kontinuierliches Aufsuchen von szenetypischen Treffpunkten,
— Kontaktaufbau zu Substanzkonsumenten,
— Vertrauensaufbau,
— Schadensminimierung,
— Informationsvermittlung und Einzelfallbetreuung,
— Vermittlung in weiterführende Hilfesysteme,
— Kooperation mit der Jugendhilfe, insbesondere Jugendsozialarbeit/Weiterführung des Streetwork-Angebotes,
— Aufsuchende Arbeit auf Entgiftungsstationen örtlicher Krankenhäuser,
— Beratungen in Strukturen der Krankenhilfe,
— Beratung in Justizvollzugsanstalten,
— Aufsuchende Arbeit im Bereich Migration und Asylbewerber.
4) Behandlung/Rehabilitation:
— Ambulante Entwöhnungsbehandlung nach den Kriterien der Vereinbarung „Abhängigkeitserkrankungen" vom 04.05.2001 und des Gemeinsamen Rahmenkonzeptes der Deutschen Rentenversicherung und der Gesetzlichen Krankenkassen zur ambulanten medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker vom 3.12.2008,
— Ambulante Entwöhnungsbehandlung nach den Kriterien der Vereinbarung „Abhängigkeitserkrankungen" vom 04.05.2001 und des Gemeinsamen Rahmenkonzeptes der Deutschen Rentenversicherung und der Gesetzlichen Krankenkassen zur ambulanten medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker vom 3.12.2008,
— Ambulante Nachsorge nach den Kriterien des Gemeinsamen Rahmenkonzeptes der Deutschen Rentenversicherung und der Gesetzlichen Krankenversicherung zur Nachsorge vom 31.10.2012.
5) Vernetzungsarbeit:
— Klientenbezogene Kooperation mit anderen Diensten zur Optimierung der Hilfen für die Klienten,
— Teilnahme an Fallkonferenzen und Hilfeplanerstellung,
— Institutionelle Kooperation mit anderen Diensten (Mitarbeit in der Psychosozialen Arbeitsgruppe (PSAG) und speziellen und überregionalen Arbeitskreisen),
— Mitwirkung in sozialpolitischen Gremien.
6) Dokumentation:
— EDV-gestützte systematische Klienten- und Tätigkeitserfassung (Standard Deutscher Kerndatensatz mit Modul Brandenburg) mit regelmäßiger jährlicher Erstellung eines Strukturierten Sachberichtes.
7) Öffentlichkeitsarbeit:
— Darstellung der Suchtproblematik mit Bezug auf den regionalen Bedarf und Entwicklung,
— Darstellung der Tätigkeiten, Ziele und des Angebotes der Suchtberatungsstelle in der Öffentlichkeit.
8) Prävention:
— Zusammenarbeit mit Präventionsfachkräften,
— Ansprechpartner und Anlaufstelle für Institutionen, Gemeinwesen, Multiplikatoren,
— Projektangebote,
— Informationsangebote,
— Durchführung von Modellprojekten.
9) Multiplikatorenarbeit:
— Durchführung von Informationsveranstaltungen.
10) Schadensminimierung:
— Krisenintervention – auch aufsuchend,
— Offener Kontaktbereich und Begegnungsstätte.
11) Psychosoziale Substitutionsbegleitung
Zielgruppen:
Die Leistungen richten sich an Personen, die eine stoffgebundene und stoffungebundene Abhängigkeitserkrankung aufweisen, Personen mit riskanten oder schädlichen Konsummustern sowie Angehörige und Bezugspersonen sowie mögliche Kooperationspartner.
Zeitumfang der Leistungsbereitstellung:
Die Beratungsleistung soll an 5 Tagen in der Woche von jeweils 9.00 bis 16.00 Uhr in Wildau und in Lübben sowie an mindestens 2 Tagen in der Woche in Luckau in Anspruch genommen werden können. Während dieser Zeiten sind Beratungsstellen persönlich und auch telefonisch erreichbar.
Die Beratungsleistung soll an 5 Tagen in der Woche von jeweils 9.00 bis 16.00 Uhr in Wildau und in Lübben sowie an mindestens 2 Tagen in der Woche in Luckau in Anspruch genommen werden können. Während dieser Zeiten sind Beratungsstellen persönlich und auch telefonisch erreichbar.
Die Finanzierung erfolgt mittels jährlichem Förderbescheid zur Festbetragsfinanzierung als Zuweisung aus Landesmitteln und Mitteln des Landkreises.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich unverändert jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2025.
Der Vertrag verlängert sich unverändert jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2025.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis Dahme-Spreewald Das Versorgungsgebiet der Suchtberatung ist der Landkreis Dahme-Spreewald.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Anerkennung durch den Rehabilitationsträger zur Erbringung der ambulanten Rehabilitation und der ambulanten Nachsorge, § 44 Abs. 2 VgV
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung, § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV;
Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (Qualitätssicherungssystem), § 49 Abs. 1 VgV;
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV); weiter ist den Vorgaben nach § 47 VgV nachzukommen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Erklärung zum nicht Vorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB, § 48 VgV; sofern die Ausschlussgründe zutreffen, sind gemäß § 125 GWB die vorgenommenen Selbstreinigungsmaßnahmen mitzuteilen und nachzuweisen, § 48 Abs. 6 VgV. Das zur Verfügung gestellte Formblatt „Eigenerklärung“ ist dafür zu nutzen. (Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaftseparat einzureichen.)
Erklärung zum nicht Vorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB, § 48 VgV; sofern die Ausschlussgründe zutreffen, sind gemäß § 125 GWB die vorgenommenen Selbstreinigungsmaßnahmen mitzuteilen und nachzuweisen, § 48 Abs. 6 VgV. Das zur Verfügung gestellte Formblatt „Eigenerklärung“ ist dafür zu nutzen. (Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaftseparat einzureichen.)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-09-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-07-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Dahme-Spreewald
Dezernat II/Amt für Personal, Organisation & Service
Sachgebiet Zentrale Vergabestelle
Reutergasse 12
15907 Lübben
Zusätzliche Informationen: Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zum Öffnungstermin zugelassen.
Sämtliche Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg. Für das Vergabeverfahren betreffende Fragen ist ausschließlich die Rubrik
„Kommunikation“ auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zu nutzen. Aufklärungsfragen zum Vergabeverfahren sind bis zum 21.6.2019 zu stellen.
Telefonische Auskünfte werden nicht gegeben. Anfragen, die per E-Mail oder Fax eingehen, werden nicht bearbeitet. Die Antworten inklusive der Fragen werden allen Wettbewerbsteilnehmern zur Kenntnis gegeben. Fragestellungen mit Hinweisen auf Ihr Unternehmen sind daher bitte zu vermeiden.
Telefonische Auskünfte werden nicht gegeben. Anfragen, die per E-Mail oder Fax eingehen, werden nicht bearbeitet. Die Antworten inklusive der Fragen werden allen Wettbewerbsteilnehmern zur Kenntnis gegeben. Fragestellungen mit Hinweisen auf Ihr Unternehmen sind daher bitte zu vermeiden.
Angebotsabgabe:
Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. Bitte beachten Sie hierzu das zum Vergabeverfahren bereitgetsellte Dokument „Information zur Teilnahme am Vergabeverfahren.“
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDTDNEP
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 105-256404 (2019-05-29)
Ergänzende Angaben (2019-05-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auf Grundlage der §§ 5,8 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Brandenburg (Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz – BbgGDG) vom 23.4.2008 zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 25.1.2016
Und § 6 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen sowie über den Vollzug gerichtlich angeordneter Unterbringung für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Psychisch-Kranken-Gesetz – BbgPsychKG) vom 5.5.2009 zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 25.1.2016 hat der Landkreis Dahme-Spreewald für die Vorhaltung eines bedarfsgerechten Angebotes für die Beratung und Betreuung von Abhängigkeitsgefährdeten und – erkrankten und ihren Angehörigen zu sorgen. Das Leistungsspektrum der Suchtberatung hat die Standards und Qualitätsmerkmale der Beratungs- und Behandlungsstellen für Abhängigkeitskranke im Land Brandenburg am 26.4.2006, angepasst am 23.11.2011 zu gewährleisten.
Auf Grundlage der §§ 5,8 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Brandenburg (Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz – BbgGDG) vom 23.4.2008 zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 25.1.2016
Und § 6 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen sowie über den Vollzug gerichtlich angeordneter Unterbringung für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Psychisch-Kranken-Gesetz – BbgPsychKG) vom 5.5.2009 zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 25.1.2016 hat der Landkreis Dahme-Spreewald für die Vorhaltung eines bedarfsgerechten Angebotes für die Beratung und Betreuung von Abhängigkeitsgefährdeten und – erkrankten und ihren Angehörigen zu sorgen. Das Leistungsspektrum der Suchtberatung hat die Standards und Qualitätsmerkmale der Beratungs- und Behandlungsstellen für Abhängigkeitskranke im Land Brandenburg am 26.4.2006, angepasst am 23.11.2011 zu gewährleisten.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Auf Grundlage der §§ 5,8 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Brandenburg (Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz – BbgGDG) vom 23.4.2008 zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 25.1.2016
Und § 6 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen sowie über den Vollzug gerichtlich angeordneter Unterbringung für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Psychisch-Kranken-Gesetz – BbgPsychKG) vom 5.5.2009 zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 25.1.2016 hat der Landkreis Dahme-Spreewald für die Vorhaltung eines bedarfsgerechten Angebotes für die Beratung und Betreuung von Abhängigkeitsgefährdeten und – erkrankten und ihren Angehörigen zu sorgen. Das Leistungsspektrum der Suchtberatung hat die Standards und Qualitätsmerkmale der Beratungs- und Behandlungsstellen für Abhängigkeitskranke im Land Brandenburg am 26.4.2006, angepasst am 23.11.2011 zu gewährleisten.
Und § 6 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen sowie über den Vollzug gerichtlich angeordneter Unterbringung für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Psychisch-Kranken-Gesetz – BbgPsychKG) vom 5.5.2009 zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 25.1.2016 hat der Landkreis Dahme-Spreewald für die Vorhaltung eines bedarfsgerechten Angebotes für die Beratung und Betreuung von Abhängigkeitsgefährdeten und – erkrankten und ihren Angehörigen zu sorgen. Das Leistungsspektrum der Suchtberatung hat die Standards und Qualitätsmerkmale der Beratungs- und Behandlungsstellen für Abhängigkeitskranke im Land Brandenburg am 26.4.2006, angepasst am 23.11.2011 zu gewährleisten.
Quelle: OJS 2019/S 106-259784 (2019-05-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auf Grundlage der §§ 5,8 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Brandenburg (Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz – BbgGDG) vom 23.4.2008 zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 25.1.2016 und § 6 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen sowie über den Vollzug gerichtlich angeordneter Unterbringung für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Psychisch-Kranken-Gesetz – BbgPsychKG) vom 5.5.2009 zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 25.1.2016 hat der Landkreis Dahme-Spreewald für die Vorhaltung eines bedarfsgerechten Angebotes für die Beratung und Betreuung von Abhängigkeitsgefährdeten und -erkrankten und ihren Angehörigen zu sorgen. Das Leistungsspektrum der Suchtberatung hat die Standards und Qualitätsmerkmale der Beratungs- und Behandlungsstellen für Abhängigkeitskranke im Land Brandenburg am 26.4.2006, angepasst am 23.11.2011 zu gewährleisten.
Auf Grundlage der §§ 5,8 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Brandenburg (Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz – BbgGDG) vom 23.4.2008 zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 25.1.2016 und § 6 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen sowie über den Vollzug gerichtlich angeordneter Unterbringung für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Psychisch-Kranken-Gesetz – BbgPsychKG) vom 5.5.2009 zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 25.1.2016 hat der Landkreis Dahme-Spreewald für die Vorhaltung eines bedarfsgerechten Angebotes für die Beratung und Betreuung von Abhängigkeitsgefährdeten und -erkrankten und ihren Angehörigen zu sorgen. Das Leistungsspektrum der Suchtberatung hat die Standards und Qualitätsmerkmale der Beratungs- und Behandlungsstellen für Abhängigkeitskranke im Land Brandenburg am 26.4.2006, angepasst am 23.11.2011 zu gewährleisten.
Gesamtwert des Auftrags: 1 661 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— aufsuchende Arbeit der Klienten in deren Wohnung,
— nachgehende Sozialarbeit bei CMA-Klienten,
— kontinuierliches Aufsuchen von szenetypischen Treffpunkten,
— aufsuchende Arbeit auf Entgiftungsstationen örtlicher Krankenhäuser,
— aufsuchende Arbeit im Bereich Migration und Asylbewerber.
— ambulante Entwöhnungsbehandlung nach den Kriterien der Vereinbarung „Abhängigkeitserkrankungen" vom 4.5.2001 und des Gemeinsamen Rahmenkonzeptes der Deutschen Rentenversicherung und der Gesetzlichen Krankenkassen zur ambulanten medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker vom 3.12.2008,
— ambulante Entwöhnungsbehandlung nach den Kriterien der Vereinbarung „Abhängigkeitserkrankungen" vom 4.5.2001 und des Gemeinsamen Rahmenkonzeptes der Deutschen Rentenversicherung und der Gesetzlichen Krankenkassen zur ambulanten medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker vom 3.12.2008,
— ambulante Nachsorge nach den Kriterien des Gemeinsamen Rahmenkonzeptes der Deutschen Rentenversicherung und der Gesetzlichen Krankenversicherung zur Nachsorge vom 31.10.2012.
— institutionelle Kooperation mit anderen Diensten (Mitarbeit in der Psychosozialen Arbeitsgruppe (PSAG) und speziellen und überregionalen Arbeitskreisen),
— EDV-gestützte systematische Klienten-und Tätigkeitserfassung (Standard Deutscher Kerndatensatz mit Modul Brandenburg) mit regelmäßiger jährlicher Erstellung eines Strukturierten Sachberichtes.
— offener Kontaktbereich und Begegnungsstätte.
11) Psychosoziale Substitutionsbegleitung.
Die Beratungsleistung soll an 5 Tagen in der Woche von jeweils 9:00 bis 16:00 Uhr in Wildau und in Lübben sowie an mindestens 2 Tagen in der Woche in Luckau in Anspruch genommen werden können. Während dieser Zeiten sind Beratungsstellen persönlich und auch telefonisch erreichbar.
Die Beratungsleistung soll an 5 Tagen in der Woche von jeweils 9:00 bis 16:00 Uhr in Wildau und in Lübben sowie an mindestens 2 Tagen in der Woche in Luckau in Anspruch genommen werden können. Während dieser Zeiten sind Beratungsstellen persönlich und auch telefonisch erreichbar.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-17 📅
Name: Tannenhof Berlin-Brandenburg gGmbH
Postanschrift: Wexstraße 2
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 818 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,