Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von elektronischen Sirenenanlagen, Demontage und Entsorgung der Motorsirenen im Zuge eines sukzessiven Austausches von Sirenen im Rahmen der Umsetzung eines Konzeptes zur Modernisierung des Hamburger Sirenenwarnnetzes in den nächsten 10 Jahren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Sukzessiver Austausch von Sirenen im Rahmen der Umsetzung eines Konzeptes zur Modernisierung des Hamburger Sirenenwarnnetzes
2019211558”
Produkte/Dienstleistungen: Ferngesteuerte Sirenen📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von elektronischen Sirenenanlagen, Demontage und Entsorgung der Motorsirenen im Zuge eines sukzessiven Austausches von...”
Kurze Beschreibung
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von elektronischen Sirenenanlagen, Demontage und Entsorgung der Motorsirenen im Zuge eines sukzessiven Austausches von Sirenen im Rahmen der Umsetzung eines Konzeptes zur Modernisierung des Hamburger Sirenenwarnnetzes in den nächsten 10 Jahren.
1️⃣
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von elektronischen Sirenenanlagen, Demontage und Entsorgung der Motorsirenen sowie deren Wartung.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag gilt ab Zuschlagserteilung bis zum 31.12.2020. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zu einer...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag gilt ab Zuschlagserteilung bis zum 31.12.2020. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zu einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren, wenn nicht einer der Vertragspartner drei Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres der Verlängerung schriftlich widerspricht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung zum Eintrag in ein Handelsregister/Gewerberegister,
— Firmenangaben,
— Eigenerklärung zur Eignung.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: — Referenzen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Eigenerklärungzur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes,
— Erklärung zur Verschwiegenheit,
— Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern,
— Falls...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Eigenerklärungzur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes,
— Erklärung zur Verschwiegenheit,
— Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern,
— Falls zutreffend: Verzeichnis Nachunternehmerleistungen,
— Falls zutreffend: Erklärung zur Bietergemeinschaft.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-17
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-11-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-10-17
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Hamburg
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
Fax: +49 40428232020 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
§ 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
§ 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 180-437960 (2019-09-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 180-437960
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Sukzessiver Austausch von Sirenen im Rahmen der Umsetzung eines Konzeptes zur Modernisierung des Hamburger Sirenenwarnnetzes”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Hörmann GmbH
Postort: Stade
Postleitzahl: 21684
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: 00 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
§ 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
§ 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 207-504355 (2019-10-23)