Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Von den Bietern ist in „Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen (BWB) – Referenzabfrage“ mindestens eine Referenz vorzulegen, aus der hervorgeht, dass eine Leistung, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar ist, in der Vergangenheit erbracht wurde.
Konkret sind folgende Angaben zu tätigen:
— Referenzbezeichnung (Nennung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie Nennung des Produktes, auf welches sich die Leistung bezieht) (Ziffer 1.1.1 der Anlage 5),
— Angabe, von welchem Unternehmen die Referenz eingebracht wird (Ziffer 1.1.2 der Anlage 5),
— Name und Anschrift des Auftraggebers (Ziffer 1.3.1),
— E-Mail-Adresse (Funktionspostfach) des Ansprechpartners (Ziffer 1.3.2),
— Gesamtzeitraum des Projektes (Ziffer 1.3.3),
— Alter der Referenz: hier muss bestätigt werden, dass mit der Referenzleistung spätestens 2015 begonnen wurde (Ziffer 1.3.4),
— Bestätigung, dass der Auftragswert laut Vertrag mindestens 70 000 EUR betrug (Ziffer 1.3.5 der Anlage 5),
— Bestätigung, dass es sich bei der in der Referenz angegebenen Leistung um eine vergleichbare Leistung (Support- und Pflegeleistungen von DOMEA® – Lizenzen > 100 St.) handelt.
Ebenfalls ist nachzuweisen, dass der Bieter/ein Unternehmen der Bietergemeinschaft mindestens den Silver Level Service- und Support-Partnerstatus mit spezifischer Produktzulassung für DOMEA® besitzt bzw. wird ihn vor Zuschlag erhalten wird (siehe A 3.3 der Anlage 2 zu den Bewerbungsbedingungen (BWB) – Formblatt Ausschlusskriterien).
Die Zusammenarbeit mit anderen im BfJ tätigen Dienstleistern wird uneingeschränkt akzeptiert.