Tägliche Beförderung und Zustellung der Briefpost

gkv informatik

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Abholung, Beförderung und Zustellung der täglich anfallenden adressierten Briefsendungen gemäß den Bestimmungen des Postgesetzes in Verbindung mit der Post-Universaldienstleistungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung. Die Geschäftspost umfasst Individualbriefe und Serienbriefe im Standardversand „E+1“. Die Beförderung von inhaltsgleichen Massensendungen und der Versand von Presseerzeugnissen sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-12-18 Auftragsbekanntmachung
2020-01-20 Ergänzende Angaben
2020-01-28 Ergänzende Angaben
2020-07-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-12-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Briefpostdienste
Referenznummer: 14-2019
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Abholung, Beförderung und Zustellung der täglich anfallenden adressierten Briefsendungen gemäß den Bestimmungen des Postgesetzes in Verbindung mit der Post-Universaldienstleistungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung. Die Geschäftspost umfasst Individualbriefe und Serienbriefe im Standardversand „E+1“. Die Beförderung von inhaltsgleichen Massensendungen und der Versand von Presseerzeugnissen sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Briefpostdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Briefpostdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️
Mettmann 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: gkv informatik
Postanschrift: Lichtscheider Str. 89
Postleitzahl: 42285
Postort: Wuppertal
Kontakt
Internetadresse: http://www.gkvi.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@gkvi.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMPD5LF/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMPD5LF 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-18 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 247-609681
ABl. S-Ausgabe: 247
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMPD5LF

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: „AOK Nordost“ (Leitregionen 10, 11, 12, 13)
Losnummer: 1a
Kurze Beschreibung:
Jährlich sind insgesamt ca. 2 000 000 Tagespost-Briefsendungen zuzustellen. Abholort ist in Berlin. Zustellgebiet sind die Leitregionen 10, 11, 12, 13.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat zweimalig das Recht, die Verlängerung des Vertrags um jeweils weitere 12 Monate zu verlangen
Bezeichnung des Loses: „AOK Nordost“ (Leitregionen 14, 15, 16)
Losnummer: 1b
Kurze Beschreibung:
Jährlich sind insgesamt ca. 1 300 000 Tagespost-Briefsendungen zuzustellen. Abholort ist in Berlin. Zustellgebiet sind die Leitregionen 14, 15, 16.
Bezeichnung des Loses: „AOK Nordost“ (Leitregionen 01-09, 17-99 und Ausland)
Losnummer: 1c
Kurze Beschreibung:
Jährlich sind insgesamt ca. 1 700 000 Tagespost-Briefsendungen zuzustellen. Abholort ist in Berlin. Zustellgebiet sind die Leitregionen 01-09, 17-99 und das Ausland.
Bezeichnung des Loses: „AOK Nordwest“ (Leitregionen 42-48 und 57-59)
Losnummer: 2a
Kurze Beschreibung:
Jährlich sind insgesamt ca. 1 300 000 Tagespost-Briefsendungen zuzustellen. Abholort ist in Ratingen. Zustellgebiet sind die Leitregionen 42-48, 57-59.
Bezeichnung des Loses: „AOK Nordwest“ (Leitregionen 01-41, 49-56, 60-99 und Ausland)
Losnummer: 2b
Kurze Beschreibung:
Jährlich sind insgesamt ca. 1 300 000 Tagespost-Briefsendungen zuzustellen. Abholort ist in Ratingen. Zustellgebiet sind die Leitregionen 01-41, 49-56, 60-99 und das Ausland.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat zweimalig das Recht, die Verlängerung des Vertrags um jeweils weitere 12 Monate zu verlangen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vorlage erst auf gesonderte (!) Aufforderung der Vergabestelle:
— aktueller Auszug Handels- oder Berufsregister,
— Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung der Sozialversicherung,
— Bescheinigung Finanzamt über die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Umsatzangaben gesamtes Unternehmen,
— Angaben von Umsätzen bezogen auf den Auftragsgegenstand,
— Eigenerklärung, dass eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe je Schadensfall für (i) Personenschäden in Höhe von 3 000 000 EUR, (ii) Sachschäden in Höhe von 1 000 000 EUR und (iii) Vermögensschaden in Höhe von 500 000 EUR, insgesamt begrenzt auf jeweils zweifache Maximierung für jedes Kalenderjahr, im Falle der Beauftragung abgeschlossen wird oder Vorlage einer Kopie einer bereits vorhandenen entsprechenden Versicherungspolice (Kopie nicht älter als 6 Monate; die Laufzeit muss erkennbar sein und darf zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe noch nicht abgelaufen sein).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung im Fragenkatalog zu folgenden Anforderungen:
— Produktionsräume in einem in sich geschlossenen, gesicherten Bereich innerhalb des Produktionsstandortes,
— Räumlichkeiten sind vor dem Zutritt unberechtigter Dritter geschützt,
— es wird vorausgesetzt, dass der Auftragnehmer und seine im Außenverhältnis zum Kunden auftretende Mitarbeiter (Kundenbetreuer, Abholfahrer etc. über gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen,
— das zum Einsatz kommende Personal verfügt über die erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde zur Erfüllung der gestellten Aufgaben verfügt,
— der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Mitarbeiter als Angehörige seiner Firma zu erkennen sind. Das erfolgt zum Beispiel durch einen an der Kleidung befestigten Ausweis und/oder das Tragen einer Dienstuniform,
— Gültige Lizenz der Bundesnetzagentur zur Beförderung von Briefsendungen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bzw. im Zielgebiet für das beworbene Los zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe,
— können Sie einen täglichen Austausch von Postbehältern in ausreichender Menge gemäß den Anforderungen der Leistungsbeschreibung während der Vertragslaufzeit gewährleisten?
— können Sie eine werktägliche Abholung der Briefsendungen frühestens um 15.30 Uhr gemäß den Anforderungen der Leistungsbeschreibung während der Vertragslaufzeit gewährleisten?
— können Sie Briefsendungen bis 1.000g gemäß den ausgewiesenen Mengen und Lastspitzen der Leistungsbeschreibung taggleich sortieren und in die jeweiligen Zustellgebiete weiterleiten?
— können Sie im Jahresdurchschnitt eine Zustellung von mindestens
80 % der Sendungen am nächsten Tag (E+1) gemäß den Anforderungen der Leistungsbeschreibung während der Vertragslaufzeit gewährleisten?
95 % der Sendungen am übernächsten Tag (E+2) gemäß den Anforderungen der Leistungsbeschreibung während der
Vertragslaufzeit gewährleisten?
— können Sie einen täglichen Zugang zu sogenannten Schlüsselhäusern im gesamten Zustellgebiet gemäß den Anforderungen der Leistungsbeschreibung während der Vertragslaufzeit gewährleisten?
— können Sie einen täglichen Zugang zu Postfächern für Großkunden der DPAG im gesamten Zustellgebiet gemäß den Anforderungen der Leistungsbeschreibung während der Vertragslaufzeit gewährleisten?
— können Sie die Briefzustellung an mindestens 5 Kalendertagen pro Woche gemäß den Anforderungen der Leistungsbeschreibung während der Vertragslaufzeit gewährleisten?
— können Sie alle sonstigen Anforderungen der Leistungsbeschreibung während der Vertragslaufzeit gewährleisten?
— mindestens 3 Referenzen der letzten 3 Jahre, die nach Art und Umfang mit der angefragten Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar ist, wenn: das Versandvolumen E+1 mindestens 1,5 Mio. Sendungen p.a. beträgt, eine Abholung Montag bis Freitag erfolgt, ein bestehender Vertrag mit mind. einem Jahr Bestand bei Angebotsabgabe oder beendeter Vertrag mit mindestens 2 Jahren Vertragslaufzeit vorliegt,
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— Bestätigung Arbeitsschutzgesetz,
— Verpflichtungserklärung Postgeheimnis.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-17 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-01-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: IT-Dienstleister für verschiedene gesetzliche Gesundheitskassen
Kontakt
Internetadresse: www.gkvi.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMPD5LF/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der seit dem 18.4.2016 geltenden Fassung:
§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) […]
§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 Einleitung, Antrag.
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(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. […]
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Quelle: OJS 2019/S 247-609681 (2019-12-18)
Ergänzende Angaben (2020-01-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-20 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 016-034704
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 247-609681
ABl. S-Ausgabe: 16
Quelle: OJS 2020/S 016-034704 (2020-01-20)
Ergänzende Angaben (2020-01-28)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-28 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 022-049479
ABl. S-Ausgabe: 22
Quelle: OJS 2020/S 022-049479 (2020-01-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 214 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 137-337569
ABl. S-Ausgabe: 137
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMPDKGN

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-27 📅
Name: Postcon Konsolidierungs GmbH
Postort: Ratingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Mettmann 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 214 000 EUR 💰
Name: Debex GmbH
Postort: Potsdam
Land: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name: Postcon NRW GmbH
Postort: Essen
Land: Essen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
5
2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(3) [...]
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...]
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 137-337569 (2020-07-15)