Die Vergabe- und Vertragsunterl. sind ausschl. als Download bei der Vergabeplattform Subreport-
ELViS erhältlich unter:
www.subreport.de/E94722578.
Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschl. über die Vergabeplattform Subreport-ELViS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle sowie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterl. zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
Dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden.
Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELViS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung.
Der AG verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen,
Die eindeutige Registrierung (Reg.) gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die Reg.
Ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Reg. ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern,
Die die Vergabeunterl. bereits ohne Reg. heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegebenen Downloadlink die Reg. nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunter zu laden.
Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z. B. weil wegen einer fehlenden Reg. wichtige Informationen oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Reg. geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Reg.
Erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adr. sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform dieser E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z. B. wenn die ausschr. Stelle zusätzl. Infos bereit gestellt hat.
— Eigenerklärung Ausschlussgründe i. S. des § 123 Abs. 1 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB,
— Eigenerklärung oder Unbedenklichkeitsbescheinigung zu § 123 Abs. 4 GWB,
— nur für Bietergemeinschaften:
Für den Fall, dass sich teilnehmende Unternehmen zu Bietergemeinschaften zusammenschließen, müssen sich alle Mitglieder der Gemeinschaft und nicht nur das Unternehmen, welches die Federführung übernimmt, in Textform nach § 126 b BGB erklären, dass sie gesamtschuldnerisch gegenüber dem Auftraggeber haften.
Wichtiger Hinweis:
Auch alle anderen geforderten Erklärungen sind elektronisch in Textform nach § 126 b BGB von jedem einzelnen rechtlich selbständigen Unternehmen, das sich zu einer Bietergemeinschaft zusammengeschlossen hat, abzugeben!
— weiter wird auch die EEE-Einheitliche Europäische Eigenerklärung (xml-Datei), sofern das Unternehmen nicht präqualifiziert ist, zur Verfügung gestellt. Diese ist auf der Vergabeplattform
www.subreport.de hinterlegt.
Gemäß § 48 (3) VgV wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert.