Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Vorlage von maximal 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Büros aus dem Referenzzeitraum 2014 – Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Par. 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). – (Wichtung 90 %):
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubaumaßnahme,
— das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Kosten der Kostengr. 410+420+430+480 in Euro brutto größer 2,0 Mio. EUR),
— durch den Bewerber wurden mindestens die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 (gem. § 53 HOAI) erbracht,
— dem Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 55 HOAI) beauftragt und vollständig erbracht,
— derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
Besondere, projektspezifische Kriterien aus den Referenzen 1-3:
— ein Referenzprojekt wurde unter Berücksichtigung der Versammlungsstätteverordnung geplant,
— ein Referenzprojekt wurde in mehreren Bauabschnitten realisiert,
— bei einem Referenzprojekt wurden die badetechnischen Anlagen (Anlagengruppe 7 gem. § 55 HOAI) erbracht,
— ein Referenzprojekt beinhaltet ein Versorgungsbereich (Mensa/Kantine/Gaststätte o. ä.)
— ein Referenzprojekt wurde unter laufendem Betrieb realisiert.
Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen so darzustellen, dass anhand eine Bewertung anhand der o. g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix.
Für jede Referenz werden darüber hinaus folgende Angaben erwartet:
Kontaktdaten des Auftraggebers mit Name des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail; Beschreibung der erbrachten Leistung; Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen.
Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertbarkeit einer Referenz ist die Erbringung von mindestens einer der Leistungsphasen 2-8 im o. g. Referenzzeitraum.
Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht. Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3 Nr. 1 wird nur erreicht, wenn die max. zulässige Anzahl an Referenzen die o. g. Kriterien vollumfänglich erfüllen.
Bei den besonderen, projektspezifischen Kriterien aus den Referenzen wird jedes einzelne Kriterium als Vollumfänglich erfüllt betrachtet, wenn es bei mindestens einem wertbaren Referenzprojekt nachgewiesen wird.
Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
2) Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte;
3) Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers in den letzten 3 Jahren (Par. 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Die maximale Punktzahl wird bei einer durchschnittlichen Gesamtmitarbeiterzahl größer 5 Personen erreicht. – (Wichtung 5 %).