Beschreibung der Optionen
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Stufe 1: besondere Leistungen der Leistungsphase 8:
1) Übernahme und Überprüfung der Arbeitsergebnisse der bisherigen Objektüberwachung (Auftrags- und Abrechnungsleistungsverzeichnisse des AVA-Systems, Aufmaßblätter, Aufmaßpläne, Freigaben für Stundenlohnarbeiten, Regieberichte, Bautagesberichte usw.) auf Vollständigkeit, Struktur, Format. Klärung von Lücken und Widersprüchen mit der bisherigen Objektüberwachung. Erstellen eines Berichtes über die Übernahme der Arbeitsergebnisse;
2) Einarbeitung, Übernahme, Prüfung sowie verantwortliche Weiterführung und Weiterentwicklung der vorhandenen Ausführungsplanung, die im Format Plancal Nova 15.01 vorliegt. Erstellen eines Berichtes über die Übernahme und eventuellen Berichtigung der vorhandenen Ausführungsplanung;
3) Aufbereitung der gemäß 4.8.2.2 des Vertrags weiterentwickelten Planung nach den Vorgaben von Hochbau 7 (Autocad 10, 2-dimensional, Layerstruktur, Symbolik) als Basis für die ausführenden Firmen (Heizung, Lüftung, Sanitär, Kanal, MSR/GA) zur Erstellung von Bestandplänen der Stufe M-Bestand;
4) Örtliche Feststellung und Dokumentation des Leistungsstandes mit Feststellungsaufmaß für jedes Gewerk (Heizung, Lüftung, Sanitär, Kanal, MSR/GA, DämmungHLS) auf der Grundlage der vorhandenen Aufmaße mit örtlicher Überprüfung und Ergänzung zum Übernahmezeitpunkt.
Beurteilung der Ausführungsqualität und der Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den Genehmigungsbescheiden, den Sachverständigengutachten und Aufstellung einer Liste von Ausführungsmängeln für jedes Gewerk (Heizung, Lüftung, Sanitär, Kanal, MSR/GA, DämmungHLS).
Einspielen der gemäß 4.8.2.1 des Vertrags geprüften und berichtigten Auftrags- und Abrechnungsleistungsverzeichnisse in das AVA-System des Auftragnehmers für jedes Gewerk (Heizung, Lüftung, Sanitär, Kanal, MSR/GA, DämmungHLS).
Übernahme der festgestellten Mengen bzw. des Feststellungsaufmaßes in das AVA-System des Auftragnehmers für jedes Gewerk (Heizung, Lüftung, Sanitär, Kanal, MSR/GA, DämmungHLS).
Feststellung des rechnerischen Wertes des vorhandenen Leistungsstandes (Endbetrag) für jedes Gewerk (Heizung, Lüftung, Sanitär, Kanal, MSR/GA, DämmungHLS) sowie Umgliederung der Ansätze nach den Anlagengruppen gemäß 1.2 (1).
Erstellen eines Berichtes über die Leistungsfeststellung für jedes Gewerk (Heizung, Lüftung, Sanitär, Kanal, MSR/GA, DämmungHLS);0
5) Weiterführung der laufenden Objektüberwachung ab dem gemäß 4.8.2.4 festgestellten Leistungsstand ohne die in Ziffern 4.8.9 bis 4.8.16 des Leistungsheftes beschriebenen Grundleistungen;
6) Fertigstellung der Objektüberwachung für die Gesamtleistungen aller Gewerke (Heizung, Lüftung, Sanitär, Kanal, MSR/GA, DämmungHLS) nach den in Ziffern 4.8.9 bis 4.8.16 des Leistungsheftes beschriebenen Grundleistungen.
Feststellung des rechnerischen Wertes des vollständigen Leistungsstandes (Endbetrag) für jedes Gewerk (Heizung, Lüftung, Sanitär, Kanal, MSR/GA, DämmungHLS) sowie Umgliederung der Ansätze nach den Anlagengruppen gemäß 1.2 als Beitrag zur Kostenfeststellung (2);
7) Erstellen einer Tektur für die Entwässerungseingabeplanung auf der Grundlage der vom Gewerk Kanal erstellten Bestandsplanung der Stufe M-Bestand;
8) Leistungen gemäß Ziffer 4.0 des Leistungsheftes für eine Kanaluntersuchung als Voraussetzung für die förmliche Abnahme des Gewerkes Kanal.
Stufe 2: Leistungsphase 9 gem. § 55 HOAI
Zudem: Optionale Beauftragung besonderer Leistungen gemäß Anlage 15 HOAI.
Die Beauftragung weiterer Leistungen bzw. Stufen besteht als Option ohne Anspruch darauf.
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.