Beschreibung der Beschaffung
Beleuchtungsplanung im Rahmen der Modernisierung des Zahnärztehauses
Es ist beabsichtigt, das Verwaltungsgebäude der KZBV, Universitätsstraße 73 in 50193 Köln, zu modernisieren. Die geplanten Maßnahmen beinhalten:
— eine funktionale Revitalisierung der Nutzungsstruktur (Verlegung der Küche vom 4. Obergeschoss ins Erdgeschoss und Umnutzung der frei werdenden Flächen als Büros),
— Aufwertung und Optimierung der Büroflächen,
— Modernisierung des Sitzungssaales als zentralen Tagungsbereich mit einem mobilen Trennwandsystem,
— Einbau von Klima- und evtl. Lüftungstechnik im gesamten Gebäude, ggf. Rückbau der in Teilbereichen vorhandenen Kältetechnik,
— Überprüfung und ggf. Modernisierung der bestehenden Haustechnik (Heizung, Sanitär, Elektro, Kältetechnik),
— Modernisierung der Sanitärbereiche,
— Genehmigung eines einheitlichen Brandschutzkonzeptes für das Gesamtgebäude,
— Bauphysikalische Untersuchung des Gebäudebestandes als Grundlage der weiteren Planung (Wärmeschutz, Schallschutz, Raumakustik),
— Optimierung der Kellerräume,
— Erneuerung der zur Betriebsküche gehörigen Kühltechnik und Lagerräume im Keller,
— in den Leistungsphasen 1–4 soll das Gesamtgebäude beplant werden,
— die Vorentwurfsplanung (Leistungsphase 2) mit der darin als Grundleistung geforderten Kostenschätzung nach DIN 276 ist bis Ende März 2020 zu erbringen, da die Fachgremien der KZBV im April die weiteren Entscheidungen treffen werden,
— Umsetzung ab Leistungsphase 5 bauphasenweise, voraussichtlich bei laufendem Betrieb.
Gegenstand der Leistung ist die Planung von Beleuchtungsanlagen im Sinne der Anlage 15.2 zur HOAI. Ergänzend zur Planung der Technischen Gebäudeausrüstung sollen Beleuchtungskonzepte für die Bereiche Büro, Flur, Treppenräume, Sitzungsräume, Kantine und Sanitärbereiche entwickelt werden. Dabei sind die technischen und funktionalen Anforderungen in den architektonischen Entwurf zu integrieren und die Spezifikationen der Planung an den TGA-Planer zu übergeben.
Neben den Planungsleistungen in den Leistungsphasen 1 bis 9 gem. §§ 53 ff. HOAI sind weitere Besondere Leistungen zu erbringen. Hierzu gehört eine Simulation zur Prognose des Verhaltens von Räumen und Beleuchtung in Leistungsphase 3. Sofern der Bewerber weitere Besondere Leistungen für notwendig hält, sind diese im Angebot aufzuführen und mit anzubieten.
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise, in der ersten Stufe für die Leistungsphasen 1 bis 3, das heißt bis zur Erstellung der Entwurfsvorlage als Grundlage für die notwendigen Gremienentscheidungen der Auftraggeberin. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt in Abhängigkeit dieser Gremienentscheidungen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen nach HOAI besteht nicht.