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Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neubiberg
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Gemeinde Neubiberg beabsichtigt, aufgrund der beengten Raumsituation der Gemeindeverwaltung des Rathauses am bestehenden Standort, den Zubau neuer...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Neubiberg beabsichtigt, aufgrund der beengten Raumsituation der Gemeindeverwaltung des Rathauses am bestehenden Standort, den Zubau neuer zusammenhängender Flächen für die notwendigen Verwaltungsnutzungen in Nachbarschaft zum Altgebäude und für die weitere Nutzung des Altgebäudes eine grundlegende Sanierung und konzeptbedingt einen Umbau bzw. eine Anpassung der Flächen im Altgebäude. Derzeit nutzt die Gemeinde am heutigen Rathausstandort zwischen Hauptstraße und Rathausplatz 3 Gebäude. Diese sind das Altgebäude (Baujahr 1937-1938), ein Nebengebäude (Bauzeit 50-er Jahre) und interimsweise auch das benachbarte „Haus für Weiterbildung“ (HfW, Baujahr 1980). Die Gebäude weisen jeweils einen unterschiedlichen Sanierungsbedarf auf. Zusätzlich verfügt die Gemeinde am Rat-hausstandort über noch freie Grundstücksflächen, die Platz für die dringend benötigte Ausweitung der Verwaltungsflächen bieten können. In diesem Zuge kann das HfW von der Verwaltungsnutzung durch das Rathaus wieder freigestellt werden (HfW nicht Gegenstand der Aufgabe).
Der Gemeinderat Neubiberg hat sich aufgrund einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2015/2016 für eine Handlungsvariante im Umgang mit dem Gebäudebestand entschieden:
Diese besteht zum einen aus dem Erhalt und der grundlegenden Sanierung, ggf. Anpassung des Alt-gebäudes, dem Abbruch des Nebengebäudes (und der benachbarten alten Feuerwehrgarage) und zum anderen einer Neuerstellung der fehlenden Verwaltungsflächen in einem Erweiterungsbau.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-10-07 📅
Datum des Endes: 2021-03-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind dem Bewerberbogen „100.RTH-20190704-SPPM-VgV-ELT-TNA" unter...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-12
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-11-08 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden,
d) Wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 135-332847 (2019-07-12)